Nur Deutsche bei der Polizei?

Ich wusste gar nicht…
…,dass dieses Wort in Deutschland nicht verwendet wird:wink:. Bei uns wird ja immer angelobt. Also die Angelobung als Rechtspraktikant bei Gericht seinerzeit war ganz lustig (obwohl das natürlich bitterer Ernst ist:wink:

Gruß
Tom

Hi Bastett,

Google mal, Beamtenrechtsrahmengesetz, § 4,
da steht drin, wer Beamter werden darf und wer nicht. In Ausnahmefällen auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sonst gilt: Deutscher im Sinne Art. 116 GG oder die Staatsangehörgigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU.

Gruß Norbert

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Hallo !

dann wollen wir die Sache mal richtigstellen :

Ein Ausländer kann nur Beamter werden und auf das Grundgesetz vereidigt werden, wenn er aus einem EU-Land kommt.

Kein Türke, kein US-Amerikaner, kein Ungar usw kann in Deutschland Beamter bzw Polizeibeamter werden. Es sei denn, er/sie hat als zweite Nationalität eben die deutsche.

mfgConrad

Hallo!

Kein Türke, kein US-Amerikaner, kein Ungar usw kann in
Deutschland Beamter bzw Polizeibeamter werden. Es sei denn,
er/sie hat als zweite Nationalität eben die deutsche.

Ohne mich sonst dazu zu äußern, erlaube ich mir dezent anzumerken, dass Ungarn bereits seit 1.5.2004 Mitglied der Europäischen Union ist.

Gruß
Tom

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