Ich wusste gar nicht…
…,dass dieses Wort in Deutschland nicht verwendet wird:wink:. Bei uns wird ja immer angelobt. Also die Angelobung als Rechtspraktikant bei Gericht seinerzeit war ganz lustig (obwohl das natürlich bitterer Ernst ist:wink:
Google mal, Beamtenrechtsrahmengesetz, § 4,
da steht drin, wer Beamter werden darf und wer nicht. In Ausnahmefällen auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sonst gilt: Deutscher im Sinne Art. 116 GG oder die Staatsangehörgigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU.
Gruß Norbert
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Ein Ausländer kann nur Beamter werden und auf das Grundgesetz vereidigt werden, wenn er aus einem EU-Land kommt.
Kein Türke, kein US-Amerikaner, kein Ungar usw kann in Deutschland Beamter bzw Polizeibeamter werden. Es sei denn, er/sie hat als zweite Nationalität eben die deutsche.
Kein Türke, kein US-Amerikaner, kein Ungar usw kann in
Deutschland Beamter bzw Polizeibeamter werden. Es sei denn,
er/sie hat als zweite Nationalität eben die deutsche.
Ohne mich sonst dazu zu äußern, erlaube ich mir dezent anzumerken, dass Ungarn bereits seit 1.5.2004 Mitglied der Europäischen Union ist.