Hallo,
Stimmt es, das man unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft haben muss um bei der Polizei zu arbeiten?
Grüße
Bastett
Hallo,
Stimmt es, das man unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft haben muss um bei der Polizei zu arbeiten?
Grüße
Bastett
ja
ja das stimmt. allerdings nehmen sie -je nach bundesland- auch schon leute, die die staatsbürgerschaft beantragt haben und sie während der ausbildung bekommen.
ElC.
Braucht man denn keine türckisch- serbokroatisch- armenisch- albanisch- polnisch- rumänisch- russisch- usw- sprachigen Personen die mit auf Streife gehen?
Wenn man als Deutschsprachiger auf Anderssprachige trifft, kann man doch auf gut deutsch nur verarscht werden oder?
Hallo!
Braucht man denn keine türckisch- serbokroatisch- armenisch-
albanisch- polnisch- rumänisch- russisch- usw- sprachigen
Personen die mit auf Streife gehen?
Schon, aber um türkisch zu sprechen benötigt man keinen türkischen Pass - alles klar?
Gruß
Tom
nein!
Hi Du!
hier die Einstellungsvoraussetzungen des Polizeipräsidium Wuppertal.
Eigentlich müssten die aber mindestens in NRW gleich sein:
http://www.pp.wtal.de/bewerbungen/voraussetzungen.htm
Irgendwie scheint die HP sehr hilfreich zu sein!
Lieben Gruss
Ulli
na krrass klarr mann Tomm, kommt gut, haste voll abgscheckt, wasn sonst, jau, so was - türrkischerr Pass für türrkisch Sprrache, is das geil mann, selten so gelacht!!!
Hallo!
Ich kenne die Einstellungsvoraussetzungen nicht und habe davon auch nichts geschrieben.
Es ist jedenfalls üblich, dass nur Staatsbürger den sog. Kernbereich der Hoheitsverwaltung ausüben. Nichteinmal EU-Ausländer können sich auf den EG-Vertrag berufen, wenn es um solche Tätigkeiten geht. Natürlich können das einzelne Länder/Staaten trotzdem zulassen, dagegen spricht nichts. Es ist aber nicht sehr logisch zu argumentieren, dass nur Menschen mit einem ausländischen Pass die entsprechende ausländische Sprache können.
Gruß
Tom
Hallo Ayla, der link ist super, hast mir sehr weitergeholfen.
Danke, Bastett
Hallo Ayla, der link ist super, hast mir sehr weitergeholfen.
Danke, Bastett
Gerne!!!
Viel Erfolg!
Ulli
Hallo Tom,
da muß ich dich berichtigen…es gibt eine Ausnahmeregelung davon:
*snip*
Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitbürgerinnen und Mitbürger anderer Nationalitäten in den Polizeivollzugsdienst ein.
Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist möglich, wenn an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt,
wenn ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt und
die Bewerberin / der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Heimatsprache spricht.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen sieht durch eine Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Polizeidienst eine weitere Möglichkeit, in auftretenden Konfliktsituationen des polizeilichen Alltags beruhigend und deeskalierend einzuschreiten, weil die Beamtinnen und Beamten besser mit der Mentalität ihrer Landsleute vertraut sind.
*snip*
mfg
Frank
Hallo !
Wie soll das anders funktionieren?
Sie werden auf das Grundgesetz vereidigt. Das kann nur ein deutscher Staatsbürger.
mfgConrad
Hallo !
Wie soll das anders funktionieren?
Sie werden auf das Grundgesetz vereidigt. Das kann nur ein
deutscher Staatsbürger.
Hi Conrad.
Die bayerische Polizei stellt in Ausnahmefällen tatsächlich auch Nichtdeutsche ein.
(Quelle: http://www.polizei.bayern.de )
im akademischen Sektor (bei Unis und so weiter) ist die Einstellung von Ausländischen Staatsbürgern üblich, diese werden ebenfalls „aufs Grundgesetz“ vereidigt. (kein Witz)
Gruß
Mike
Kein Widerspruch
Hallo!
Du musst mich nicht berichtigen, weil sich das, was du schreibst mit dem was ich geschrieben habe nicht widerspricht.
Gruß
Tom
Hallo!
Was Blöderes wäre dir nicht eingefallen oder?
Gruß
Tom
Hallo!
Sie werden auf das Grundgesetz vereidigt. Das kann nur ein
deutscher Staatsbürger.
Das ist juristischer Unfug.
Gruß
Tom
Hallo!
Sie werden auf das Grundgesetz vereidigt. Das kann nur ein
deutscher Staatsbürger.Das ist juristischer Unfug.
Na gut, aber dann mach Du nicht den gleichen Fehler. Erkläre bitte, wo der Unfug liegt. Sollte Dir ja leicht fallen!
mfgConrad
Hallo!
Na gut, aber dann mach Du nicht den gleichen Fehler. Erkläre
bitte, wo der Unfug liegt. Sollte Dir ja leicht fallen!
Das ist simpel und einfach: es spricht nichts dagegen, einen Ausländer auch auf das deutsche Grundgesetz anzugeloben. Wie hier ja auch schon manche nachvollziehbar dargestellt haben, sehen das auch die Polizeigesetze mancher deutscher Bundesländer vor.
Gruß
Tom
Hallo!
Na gut, aber dann mach Du nicht den gleichen Fehler. Erkläre
bitte, wo der Unfug liegt. Sollte Dir ja leicht fallen!Das ist simpel und einfach: es spricht nichts dagegen, einen
Ausländer auch auf das deutsche Grundgesetz anzugeloben. Wie
hier ja auch schon manche nachvollziehbar dargestellt haben,
sehen das auch die Polizeigesetze mancher deutscher
Bundesländer vor.
Mancher, also nicht aller. Also geht das nur, wenn es Regeln dafür gibt. Ausnahmeregeln!
Immer noch Unfug?
Hallo!
Mancher, also nicht aller. Also geht das nur, wenn es Regeln
dafür gibt. Ausnahmeregeln!
Immer noch Unfug?
Ja, immer noch Unfug, denn wenn du behauptest, dass eine Angelobung auf das Grundgesetz nur für Deutsche möglich ist, dann ist diese Behauptung, wie du jetzt siehst, falsch, da es auch anders geht. Das einzige was richtig ist, dass es weder verfassungsrechtliche noch gemeinschaftsrechtliche Bedenken gibt, wenn ein Staat/Land nur eigene Staatsbürger zur Polizei zulässt.
Gruß
Tom
Also, ich kannte das Wort „Angelobung“ wegen meiner ständigen Verbindung nach Österreich ja schon, aber es ist immer wieder … ungewohnt, es zu lesen
Levay