^Hallo,
wer kann mir sagen ob es ok ist, wenn ich (Genossenschaftsant. d. Volksbank z.b)) nur den halben Zinsbetrag in den freistellungsauftrag aufnehme?? Beispiel: Zinsen 100€
freistellungsauftrag:50€??
Vielen Dank
der Frank
^Hallo,
wer kann mir sagen ob es ok ist, wenn ich (Genossenschaftsant. d. Volksbank z.b)) nur den halben Zinsbetrag in den freistellungsauftrag aufnehme?? Beispiel: Zinsen 100€
freistellungsauftrag:50€??
Vielen Dank
der Frank
Hallo Frank,
was den nun wenn du gar keinen abgibst? Oder gar mehr Zinsen bekommst, als du FSA erteilen kannst.
Natürlich geht es weniger Freistellungsauftrag abzugeben.
Auf den Betrag der den FSA übersteigt musst du dann eben Kapitalertragssteuern und Soli entrichten. Das geschieht natürlich voll automatisch und du bekommst eine Steuerbescheinigung mit der du das bei Finanzam geltend machen kannst.
Gruß Ivo
Hallo,
du meinst sicher das Halbeinkünfteverfahren.
Davon sind aber nur Dividenden betroffen, Zinsen müssen voll versteuert werden, also in dem Fall die 100 Euro. Es sei denn du bleibst unter dem
Freibetrag von 1.621 Euro als Single, dann brauchst Du nichts angeben.
Gruß Lupo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
du meinst sicher das Halbeinkünfteverfahren.
Davon sind aber nur Dividenden betroffen, Zinsen müssen voll
versteuert werden, also in dem Fall die 100 Euro. Es sei denn
du bleibst unter dem
Freibetrag von 1.621 Euro als Single, dann brauchst Du nichts
angeben.Gruß Lupo
kleine Korrektur:
Freibetrag Single: 1421,- Euro, Ehepaare 2842,- Euro
ist per 1.1.04 mal wieder reduziert worden…
Gruß Ann