hat man nu anspruch auf arbeitslosengeld, wenn man in den letzten zwei jahren 1 jahr am stück beschäftigt war???
zum beispiel: wenn jemand zwischendurch selbständig war in den letzten zwei jahren und nu ein halbes jahr fest angestellt,hat man keinen anspruch?
was ist mit den 10 jahren davor, die man immer fest angestellt war? zählen die nicht?
Es stimmt schon, dass man nur die Versicherungszeiten der letzten 2 Jahre prüft. Innerhalb dieser 2 Jahre sollte entweder eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung von mind. 1.Jahr gewesen sein oder es sollten aus einem früheren ALG-Bezug, der nicht länger als 4 Jahre zurückliegen darf, Restbezugstage vorhanden sein.
Sind diese Vorraussetzungen nicht gegeben, kann man noch einen Antrag auf ALG2 stellen, bei dem jedoch geprüft wird, ob man überhaupt bedürftig im Sinne des SGB III ist.