Halli, Hallo,
ich habe mal gehört, es seien nur „Dr.“ und „Doktor“ in D geschützt. Stimmt das? Dürfte dann jeder hinter oder vor seinem Namen „Ph.D.“,„Doctor of …“,„Doc.“,„M.D.“,„DBA“ o.ä. schreiben?
Viele Grüsse und Danke im Vorraus!
Halli, Hallo,
ich habe mal gehört, es seien nur „Dr.“ und „Doktor“ in D geschützt. Stimmt das? Dürfte dann jeder hinter oder vor seinem Namen „Ph.D.“,„Doctor of …“,„Doc.“,„M.D.“,„DBA“ o.ä. schreiben?
Viele Grüsse und Danke im Vorraus!
Hallo,
fällt nicht in mein Sachgebiet
Keine Ahnung… Wer keinen Doktortitel hat, dürfte sich, rein logisch gesehen, auch nicht so betiteln… Frag aber besser mal jemanden Anderes.
Hallo fdami,
das ist eine Frage für den Fachjuristen, da kenne ich mich leider nicht aus. Da spielt EU-Recht etc. hinein.
Trotzdem viele Grüße von KKl
eine Antwort kann ich dir da leider nicht geben
Viel glück weiterhin
Gruß
Dark Knolle
Tut mir leid, ich war längere Zeit nicht im Forum und habe diese Frage erst jetzt gesehen.
Eins vorab - ich bin kein Jurist, sondern nur Gerichtsdolmetscherin und Anwaltsgehilfin und darf deshalb keine Rechtsauskünfte erteilen.
Soweit ich weiß, sind *bestehende* akademische Titel aus dem Ausland (also keine Fantasietitel) auch geschützt. Nähere Auskünfte kann dir vermutlich das Akademische Auslandsamt einer beliebigen deutschen Universität geben, die müssten sich mit so was auskennen.
Schöne Grüße
Gabi