Nur Dr. und Doktor in D rechtl. geschützt? Was ist mit Ph.D., Doctor und Doc. ?

Halli, Hallo,
ich habe mal gehört, es seien nur „Dr.“ und „Doktor“ in D geschützt. Stimmt das? Dürfte dann jeder hinter oder vor seinem Namen „Ph.D.“,„Doctor of …“,„Doc.“,„M.D.“,„DBA“ o.ä. schreiben?

Viele Grüsse und Danke im Vorraus!

Hallo,
fällt nicht in mein Sachgebiet

Keine Ahnung… Wer keinen Doktortitel hat, dürfte sich, rein logisch gesehen, auch nicht so betiteln… Frag aber besser mal jemanden Anderes.

Hallo fdami,
das ist eine Frage für den Fachjuristen, da kenne ich mich leider nicht aus. Da spielt EU-Recht etc. hinein.
Trotzdem viele Grüße von KKl

eine Antwort kann ich dir da leider nicht geben

Viel glück weiterhin
Gruß
Dark Knolle

Tut mir leid, ich war längere Zeit nicht im Forum und habe diese Frage erst jetzt gesehen.

Eins vorab - ich bin kein Jurist, sondern nur Gerichtsdolmetscherin und Anwaltsgehilfin und darf deshalb keine Rechtsauskünfte erteilen.

Soweit ich weiß, sind *bestehende* akademische Titel aus dem Ausland (also keine Fantasietitel) auch geschützt. Nähere Auskünfte kann dir vermutlich das Akademische Auslandsamt einer beliebigen deutschen Universität geben, die müssten sich mit so was auskennen.

Schöne Grüße

Gabi