Nur ein Auftraggeber - Scheinselbstständig?

Hallo!

Ich bin Student und will mir neben dem studium ein wenig geld hinzuverdienen. Deshalb habe ich mich bei einer promotion agentur angemeldet und nun auch den ersten job. dieser geht über 9 monate, bei ca. 2 einsätzen im monat, ich komme im monat dann etwa auf 200 euro.
da dies jedoch zur mein einziger job ist und ich auch nicht vor habe noch einen weiteren promotionjob anzunehmen ist meine frage nun ob das unter Scheinselbstständigkeit läuft? (arbeite ja quasi nur für den einen auftraggeber)
eine weitere frage, die ich habe ist, ob diese tätigkeit als Nebenerwerb oder Haupterwerb auf dem Gewerbeschein anzukreuzen ist?

vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Guten Morgen!

Auf dem Gewerbeschein macht es Sinn den Nebenerwerb anzukreutzen,da dies der Wahrheit entspricht.Gegenüber dem Finanzamt werden dann auch die geringen Umsätze plausibel. Wenn man 6/7 seiner Umsätze von einem Auftraggeber erhält ist man Scheinselbstständig.
Eine direkte und unmittelbare Kontrolle gibt es nicht.
D.h. am Anfang eines Gewerbes kann man die alleinige Abhängigkeit noch nicht unterstellen. Wenn Sie nun z.B. etwas Werbung für Ihre Tätigkeiten machen,z.B. kostenlos bei ebay-Kleinanzeigen" suche Promotiontätigkeiten" dann bemühen Sie sich ja zunächst um weitere Aufträge.Wenn Sie andere Studenten mit der gleichen Tätigkeit antreffen,dann schreiben Sie sich gegenseitig Rechnungen,so als ob jemand mal Ihren Job übernimmt.
Herzliche Grüße aus Saarbrücken
Armin Prior
P.S.
Denken Sie daran die Kleinunternehmerregeluung beim Finanzamt anzugeben,damt Sie keine Umsatzsteuer erheben müssen und nur enmal jährlich eine Erklärung abgeben müssen.