Hallo
Nehmen wir mal an, man währe mit zwei Personen in einer GbR tätig. Einer als Fotorgraf, ein anderer für den Rest (Buchhaltung, Akquise, usw…).
Ich habe nun gesehen, dass der Fotograf sich bei der Handwerkskammer einschreiben muss. Dort gibt es die Möglichkeit, sich als Einzelunternehmer oder als GbR einzuschreiben.
Muss man sich dort als GbR melden, wenn man als solche gemeinsam tätig ist? Immerhin kann ja der Fotograf auch weiterhin als Einzelunternehmer tätig sein, oder nicht?
Hintergrund: Der Jahresbeitrag als GbR ist ungleich viel höher als als Einzelunternehmer…
Danke für Ihre Meinungen!
deMischa