Nur eine befristete Anstellung beim Bund oder Land möglich?

Hallo zusammen,

stimmt es, dass man nur einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis beim Bund oder Land haben durfte und man kein zweites Mal beim Bund oder Land befristet eingestellt werden darf, wenn in der Vergangenheit eben schon ein befristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen hat?

In Stellenanzeigen von Bundes- oder Landesbehörden steht immer so sinngemäß, dass ein Bewerber in der Vergangenheit nicht beim Bund oder Land angestellt geweesn sein darf.

Wenn das stimmt, warum ist das so?

Was wäre, rein theoretisch, wenn ein Bewerber, der bereits beim Bund oder Land befristet angestellt war, sich auf eine neue befristete Stelle beim Bund oder Land bewirbt, zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, sich für diesen Bewerber entschieden wird und ein Arbeitsvertrag unterschrieben werden würde? Wäre dieser Arbeitsvertrag dann nichtig oder ist dieser rechtsgültig, nur mit der Ausnahme, dass der Bewerber gleich unbefristet eingestellt werden muss und somit automatisch ist? :smiley:

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Es gibt Regeln zum Schutz gegen wiederholte befristete Anstellungen. Die haben sich in letzter Zeit geändert, genaueres weiß die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverh…

Diese Regelungen sollen verhindern, dass man dauernd auf befristeten Verträgen angestellt ist, obwohl man eigentlich unbefristet gebraucht wird. Dieses Gesetz versucht der öffentliche Dienst dadurch zu unterwandern, dass er aufpasst, dass er keinen Anlass schafft, dich dauerhaft einzustellen. Denen ist es egal, ob du gut arbeitest oder nicht, für die bist nur ein Kostenfaktor.

Hallo zusammen,

vielen Dank soweit.

Was wäre aber, wenn ein befristetes AV vorzeitig beendet wird, ob jetzt seitens des AGs oder des ANs, wenn z. B. innerhalb der Probezeit das AV gekündigt wird oder auch außerhalb der Probezeit. Zumindest wird das befristete AV nicht bis zum Ende des arbeitsvertraglich vereinbarte Ende des AVs nicht erreicht? Zählt in einem solchen Fall das befristete AV auch als befristet, obwohl es vorzeitig beendet wurde?

Schöne Grüße

DU