Hallo zusammen,
stimmt es, dass man nur einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis beim Bund oder Land haben durfte und man kein zweites Mal beim Bund oder Land befristet eingestellt werden darf, wenn in der Vergangenheit eben schon ein befristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen hat?
In Stellenanzeigen von Bundes- oder Landesbehörden steht immer so sinngemäß, dass ein Bewerber in der Vergangenheit nicht beim Bund oder Land angestellt geweesn sein darf.
Wenn das stimmt, warum ist das so?
Was wäre, rein theoretisch, wenn ein Bewerber, der bereits beim Bund oder Land befristet angestellt war, sich auf eine neue befristete Stelle beim Bund oder Land bewirbt, zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, sich für diesen Bewerber entschieden wird und ein Arbeitsvertrag unterschrieben werden würde? Wäre dieser Arbeitsvertrag dann nichtig oder ist dieser rechtsgültig, nur mit der Ausnahme, dass der Bewerber gleich unbefristet eingestellt werden muss und somit automatisch ist?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU