Guten Tag Wasser-Fachleute,
bei einem Doppel-Bungalow mit zwei unabhängigen Eigentümern
auf einem gemeinsamen Grundstück sollen die Versorgungsleitungen
komplett getrennt werden, um eine einwandfreie Abrechnung des
jeweiligen Verbrauchs zu gewährleisten.
Dazu hat das örtliche Wasserwerk (in Hessen) behauptet, ein
Gesetz lege fest, dass pro Grundstück nur noch eine einzige
Wasseruhr zu installieren sei.
Stimmt das?
Die Bundesbauordnung sagt aber:
Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben.
Würde das bedeuten, dass man in diesem Fall nur je einen
(geeichten) Unterzähler pro Eigentümer installieren kann / darf?
Was sagen die Fachleute im w-w-w dazu?
Danke im Voraus!
Walter VB