Nur eine Wasseruhr für zwei Eigentümer?

Guten Tag Wasser-Fachleute,
bei einem Doppel-Bungalow mit zwei unabhängigen Eigentümern
auf einem gemeinsamen Grundstück sollen die Versorgungsleitungen
komplett getrennt werden, um eine einwandfreie Abrechnung des
jeweiligen Verbrauchs zu gewährleisten.

Dazu hat das örtliche Wasserwerk (in Hessen) behauptet, ein
Gesetz lege fest, dass pro Grundstück nur noch eine einzige
Wasseruhr zu installieren sei.

Stimmt das?

Die Bundesbauordnung sagt aber:

Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben.

Würde das bedeuten, dass man in diesem Fall nur je einen
(geeichten) Unterzähler pro Eigentümer installieren kann / darf?

Was sagen die Fachleute im w-w-w dazu?

Danke im Voraus!

Walter VB

Dann hast Du nur die Hälfte gelesen, weil die Einschränkung der unzumutbre Aufwand ist.


Und da im Wortlaut für Hessen:

Hessen HBO 15.1.2011 GVBl. I 2011, 46, 180 zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. 2012, S. 622) §38 Wasserversorgungsanlagen (4) Jede Wohnung muss Einrichtungen zur Erfassung des Wasserverbrauchs haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.

Wenn, dann kannste den Versorger darauf festnageln, dass es für ihn keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet, wenn im Zuge der Trennung aller Versorgungsleitungen, in jedem Haus ein eigener Wasserzähler eingebaut wird… ramses90

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Hallo,

Was ist das genau? Wohnungs- und Teileigentum? Oder nur einfach gemeinschaftliches Eigentum? Was ist da wie im Grundbuch niedergeschrieben?
Die Antwort könnte wichtig sein. (Was sagt das örtliche Wasserwerk zu Gebäuden mit mehreren Wohnungen?)

Gruss
Jörg Zabel

Hier geht es wohl um den Wasseranschluss des Versorgers, dort langt Eine Uhr mehr macht dieser nicht. Was fehlt sind die Unterzähler / Privatwasserzähler, dafür ist der jeweilige Eingentümer / eigentümergemeinschaftzuständig. Ist wie in einen Mietshaus, Ein Anschluss mir Uhr von dem Versorger und je Wohneinheit einer Uhr vom Vermieter um den Verbrauch nach Einheiten zu bestimmen.

… nach Kubikmetern, der echten Messgroesse.
Eben anders als Einheiten, wie beispielsweise von Heizkoerper-Heizungskostenverteilern ohne echte Waermemengenmessung.
Ansonsten erscheint mir auch richtig, der Versorger stellt die Hauptwasseruhr, eine fuers Grundstueck. Eine Verteilung der Kosten auf mehrere Wohnungen sollen die Eigentuemer organisieren, am besten mit eigenen Wasseruhren fuer die Wohnungen.

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Ein Qm ist auch eine Messeinheit, aber zugegeben qm ist genauer

Guten Morgen Jörg,
im Grundbuch sind die beiden Haushälften mit je einem Eigentümer
„separat“ eingetragen. Weiteres weiter unten.

Gruß Walter VB

Guten Morgen Naseweis,

Warum „langt“ eine Uhr. Ist das nun eine gesetzliche Bestimmung oder nicht?
Kann man dagegen Einspruch erheben?

Gruß Walter VB

Weil es sich um Ein Grundstück mit Einer Einheit handelt. Die Einheit gehört den Miteigentümer „Gemeinschaftseigentum“. Die Räume in den Gebäuden ist zwischen den Eigentümer mit „Sondernutzungsrechte“ getrennt.

Was aber unter den Eigentümer ausgemacht wurde ist den Versorgern Egal, sie haben den Vertrag gegenüber der Gemeinschaft nicht gegenüber den Einzelnen.

Darauf wird sich vermutlich der Versorger berufen.

Guten Morgen Ramses,
doch, ich habe das gelesen, aber was bedeutet das genau?

Die Frage bleibt: gibt es eine gesetzliche Bestimmung, dass nur EIN
Wasserzähler pro Grundstück gesetzt werden darf?

Oder will das Wasserwerk das Anliegen nur abschmettern?

Ist also §38 eine Art „Gummi-Paragraf“?

Unverhältnismäßiger Mehraufwand: für wen? Das Wasserwerk
oder die Mieter?

Fakt ist:
Die beiden Hausteile haben seit 25 Jahren zwei Eigentümer,
das ist auch so im Grundbuch eingetragen. Es geht nicht um
Gemeinschafts-Eigentum. Es gab in der Vergangenheit
immer wieder Streit wegen der Abrechnungs-Modi.

Jetzt sind in beiden Hausteilen neue Eigentümer und es soll Frieden
herrschen.

Also: können die beiden Eigentümer (ich bin unbeteiligt, es geht
um Freunde) darauf bestehen, dass für die Trennung ein zweiter
offizieller Wasserzähler eingebaut wird?

Oder bleibt nur die Möglichkeit, je einen Unterzähler einzubauen?

Danke für eine sachliche Stellungnahme.

Gruß Walter VB

Ist am Einfachheiten und am Kostengünstigsten.

Hallo,

Das bedeutet was?
Was ist mit „separat“ gemeint? Jedes Haus steht auf einem eigenen Grundstück, und jedes der beiden Grundstücke hat nur einen Eigentümer?
Aber oben steht was von „gemeinsamen Grundstück“? Was ist es denn nun?

Ich habe den Eindruck, das Wasserwerk behandelt dieses „Objekt“ ähnlich wie ein Mehrfamilienhaus. Irgendwo muss es einen Grund dafür geben, vermutlich in den Eigentumsverhältnissen. Es gibt Doppelhäuser, die sehen zwar so aus und werden so genutzt, rechtlich sind es aber Eigentumswohnungen.

Gruss
Jörg Zabel

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[quote=„Walter_VB, post:10, topic:9456693“]
Fakt ist:
Die beiden Hausteile haben seit 25 Jahren zwei Eigentümer,
das ist auch so im Grundbuch eingetragen. Es geht nicht um
Gemeinschafts-Eigentum.[/quote]
Hallo,
hier duerfte ein Gedankenfehler liegen.
Es kann doch nicht sein, dass zwei Haeuser je einem gehoeren und auf einem gemeinsamen Grundstueck liegen.
Eigentum an einer Immobilie bezieht sich auf das Grundstueck. Man ist Eigentuemer des Flustueck xy in der Gemeinde … und allem Zubehoer zum Grundstueck. Zubehoer wie Zaun, Wegerecht, Steine und Dach, Schulden usw.
.
Ein Grundstueck kann auch mehreren Personen gemeinschaftlich gehoeren, oft sind das Ehepaare. Davon werden es aber nicht zwei Teileigentuemer und nicht zwei Grundstuecke, sondern alles gehoert beiden.
.
Auch moeglich, es handelt sich um eine WEG Wohnungseigentuemer-Gemeinschaft. Das Grundstueck gehoert allen, und die Wohnbereiche werden Sondereigentum, also gehoeren getrennt dem einen oder dem anderen. In seinem Sondereigentum kann er einiges selber entscheiden. Das Grundstueck an sich gehoert ihm nicht, ist Gemeinschaftseigentum. Es gibt ein Grundbichblatt fuer das eine Sondereigentum, ein weiteres fuer das andere Sondereigentum, und fuer das gemeinsame Grundstueck mit dem Aufteilungsplan.
.
Unter diesen beiden Moeglichkeiten ist die Frage des Wasserzaehlers zu sehen. In beiden Faellen waere es ein Grundstueck. Auch wenn zwei oder fuenf Haeuser oder Wohnungen darauf stehen
Die Antworten gehen etwas durcheinander, weil der Fragestelle eine sonderbare Sicht auf die Eigentumsverhaeltnisse unterstellt. Nochmal, Eigentum nicht Haus, sondern Flurstueck mit Zubehoer sehen.
.
Gruss Helmut

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Guten Morgen Freunde,
vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten und
den Hinweisen.

Ich werde also den Betroffenen als neuen Eigentümern
empfehlen, sich genau mit den Eigentums-Verhältnissen
auseinanderzusetzen (Gemeinschafts- bzw. Sonder-Eigentum).

Ist es tatsächlich so wie das Wasserwerk behauptet, dass
pro Grundstück nur EIN Wasserzähler möglich ist?

Freundliche Grüße Walter VB

Guten Morgen ramses,
meine Freunde haben Deinen Rat befolgt und sind beim
zuständigen Wasserwerk nochmal vorstellig geworden.

Dort ist man „eingeknickt“ und hat sich bereit erklärt,
nach Erhalt eines schriftlichen Antrages den zweiten
Wasserzähler tatsächlich einzubauen.

Vielen Dank für Deinen sachdienlichen Hinweis!

Gruß Walter VB

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Danke für Dei Feedback! Das freut mich jetzt richtig, das Deine Freunde nun doch jeder ´ne eigene Wasseruhr bekommt, suuuuper:smiley:. ramse90

Danke für die Meldung,
finde es interessant, dass noch ein neuer Anschluss kommt, aber die genauen Gegebenheiten vor Ort kennen wir ja nicht.