wenn man bei einem online-shop etwas bestellt, hat man ja Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht und kann ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware binnen 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken. Meiner Meinung nach betrifft das die gesamte Ware.
Wie wäre es aber, wenn man mehrere Teile bestellen würde, z.B. 10 Schmuckstücke unterschiedlicher Art (Massenware, keine Idividualanfertigung), könnte man dann nur für einige das Rückgabe- bzw. Widerrufrecht anwenden?
D.h. könnte man dann z.B. 2 Ringe, 1 Kette und 1 XYZ behalten und den restlichen Kram zurückschicken? (analog für versiegelte CDs, Klamotten usw usw).
Oder ist es etwa so: entweder alles oder gar nichts?
Weiß da jemand Bescheid oder kann aus eigener Erfahrung etwas dazu sagen, vielleicht sogar mit Quellenangabe?
Wie wäre es aber, wenn man mehrere Teile bestellen würde, z.B.
10 Schmuckstücke unterschiedlicher Art (Massenware, keine
Idividualanfertigung), könnte man dann nur für einige das
Rückgabe- bzw. Widerrufrecht anwenden?
D.h. könnte man dann z.B. 2 Ringe, 1 Kette und 1 XYZ behalten
und den restlichen Kram zurückschicken? (analog für
versiegelte CDs, Klamotten usw usw).
vereinfacht: wenn es um einzeln zu erwerbende Produkte handelt, kann man diese auch einzeln zurückgeben.
also wenn icvh bei otto oder quelle etwas für mich, meinen mann und meinen sohn bestelle und ein teil passt nicht, dann kann ich es doch auch einzeln zurück schicken, ich verstehe die frage nciht?
anders sieht es aus, wenn ich ein schmuckset bestelle und will nur doe ohrringe zurück schicken und kette und ring behalten - das wird wohl nicht gehen…
also wenn icvh bei otto oder quelle etwas für mich, meinen
mann und meinen sohn bestelle und ein teil passt nicht, dann
kann ich es doch auch einzeln zurück schicken, ich verstehe
die frage nciht?
Es ging um das gesetzliche Widerrufsrecht, nicht um das kulante Verhalten einzelner Anbieter. Längst nicht jeder Versender räumt dem Kunden mehr Rechte ein, als gesetzlich unbedingt nötig.
Es ging um das gesetzliche Widerrufsrecht, nicht um das
kulante Verhalten einzelner Anbieter.
Hallo Major,
prinzipiell möchte ich dir ja gerne im Sinne des Bretts Recht geben. Allerdings steht in der Frage „oder kann aus eigener Erfahrung etwas dazu sagen“. Im Sinne der Fragestellung darf man noch Antworten. Somit ist deine Kritik nicht berechtigt.
Grüße
Ulf
prinzipiell möchte ich dir ja gerne im Sinne des Bretts Recht
geben. Allerdings steht in der Frage „oder kann aus eigener
Erfahrung etwas dazu sagen“. Im Sinne der Fragestellung darf
man noch Antworten. Somit ist deine Kritik nicht berechtigt.
Das war nicht als Kritik gedacht, sondern Antwort auf ihre Frage, ob sie die Frage nicht verständen hätte. Es geht ja um Erfahrungen bzgl. der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, die ich auch sehr interessant fände, denn bisher ging ich davon aus, dass man nur einen Vertrag in Gänze widerrufen kann und nicht Teile davon.
Das war nicht als Kritik gedacht, sondern Antwort auf ihre
Frage, ob sie die Frage nicht verständen hätte. Es geht ja um
Erfahrungen bzgl. der Anwendung der gesetzlichen Regelungen,
die ich auch sehr interessant fände, denn bisher ging ich
davon aus, dass man nur einen Vertrag in Gänze widerrufen kann
und nicht Teile davon.
wenn man davon ausgeht, daß eine Bestellung von mehreren Produkten auch nur zu einem Kaufvertrag führt, kann man an der Stelle zugegebenermaßen ins Grübeln kommen.
ja, Christian, genauso meinte ich es: voneinander unabhängige Teile innerhalb dieses Rückgabe/Wiederrufsrechts. Nur habe ich bis jetzt bei meinen Recherchen diesbezüglich gar nichts gefunden.
Vielleicht weiß ja doch noch jemand etwas hierzu?
Gruß
Marlene
vereinfacht: wenn es um einzeln zu erwerbende Produkte
handelt, kann man diese auch einzeln zurückgeben.
ja, Christian, genauso meinte ich es: voneinander unabhängige
Teile innerhalb dieses Rückgabe/Wiederrufsrechts. Nur habe ich
bis jetzt bei meinen Recherchen diesbezüglich gar nichts
gefunden.
Vielleicht weiß ja doch noch jemand etwas hierzu?
Die Frage ist, ob es sich um einen Kaufvertrag (für alle Sachen) oder um mehrere Verträge (also für jede Sache einzeln) handelt. M.E. handelt es sich um mehrere Verträge, so daß man auch von jedem Vertrag zurücktreten kann.
nee, sehe ich nicht so.
Ich bin der Meinung, daß ein einziger Vertrag zustande gekommen ist, egal wieviel Teile im Paket drin sind. Es wird ja auch nur eine einzige Rechnung gestellt, gleichwohl auf dieser die Teile einzeln aufgeführt werden.
Schwierig, schwierig…
Die Frage ist, ob es sich um einen Kaufvertrag (für alle
Sachen) oder um mehrere Verträge (also für jede Sache einzeln)
handelt. M.E. handelt es sich um mehrere Verträge, so daß man
auch von jedem Vertrag zurücktreten kann.
nee, sehe ich nicht so.
Ich bin der Meinung, daß ein einziger Vertrag zustande
gekommen ist, egal wieviel Teile im Paket drin sind. Es wird
ja auch nur eine einzige Rechnung gestellt, gleichwohl auf
dieser die Teile einzeln aufgeführt werden.
Schwierig, schwierig…
Ich denke hier dürfte es sich doch wohl eher um eine sog. Sammelrechnung einzeln erwerbbarer Artikel handeln. Somit können auch einzelne Artikel wieder zurückgegeben werden. Bei mir legen die Versandhändler immer Retourenscheine bei, aus denen ersichtlich ist, daß einzelne Artikel zurückgegeben werden können.
Im Rahmen der Gewährleistung müßten ja dann nach Deiner Meinung auch alle mit dieser Rechnung gekauften Artikel zurückgegeben werden, nicht nur der defekte. Ich denke die Versandhäuser würden sich bedanken wenn jetzt jeder jeden Artikel einzeln bestellen würde.
Die Frage ist, ob es sich um einen Kaufvertrag (für alle
Sachen) oder um mehrere Verträge (also für jede Sache einzeln)
handelt. M.E. handelt es sich um mehrere Verträge, so daß man
auch von jedem Vertrag zurücktreten kann.
könnte es nicht auch so sein, dass es ein einzelner Kaufvertrag für alle bestellten Artikel ist, diese aber per AGB-Bestimmung auch einzeln zurückgegeben werden können?
Gruß
loderunner (ianal)
Im Rahmen der Gewährleistung müßten ja dann nach Deiner
Meinung auch alle mit dieser Rechnung gekauften Artikel
zurückgegeben werden, nicht nur der defekte.
So gesehen macht das echt Sinn. Es läuft wohl darauf hinaus, daß es tatsächlich pro Ding einen eigenständigen Kaufvertrag gibt. Hast du/Ihr eine Idee, in welchem Gesetz das geregelt sein könnte?
Bestimmt im Sammelbecken BGB
könnte es nicht auch so sein, dass es ein einzelner
Kaufvertrag für alle bestellten Artikel ist, diese aber per
AGB-Bestimmung auch einzeln zurückgegeben werden können?
naja, schon. Dann ist man aber vom goodwill des Verkäufers abhängig. Ich bin aber auf der Suche nach einer Allgemeinbestimmung im Hinblick auf das Rückgabe/Wiederrufsrecht.
Also leider nicht so ganz!
Es gibt da den sehr interessanten Fall des Käufers eines MultiMediaPC `s der diesen mit einem anderen Betriebssystem als dem im Bundle enthaltenem nutzen wollte und deshalb das Programm zurück geben wollte. Er hat den Prozeß gewonnen.
Harry
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Es gibt da den sehr interessanten Fall des Käufers eines
MultiMediaPC `s der diesen mit einem anderen Betriebssystem
als dem im Bundle enthaltenem nutzen wollte und deshalb das
Programm zurück geben wollte. Er hat den Prozeß gewonnen.
da hätte ich gern nähere Informationen drüber. So, wie Du das beschreibst (Bundle), glaube ich das erstmal nicht.
Gruß
loderunner
Es gibt da den sehr interessanten Fall des Käufers eines
MultiMediaPC `s der diesen mit einem anderen Betriebssystem
als dem im Bundle enthaltenem nutzen wollte und deshalb das
Programm zurück geben wollte. Er hat den Prozeß gewonnen.
In Frankreich und ohne jeden Bezug zum Widerrufsrecht gem. dt. BGB.
Leute, das heißt hier „Experten-Forum“. Was hier im Thread so von sich gegeben wird …
Gänzlich unjuristische Gegenfrage (an alle Beteiligten), in völliger Unkenntnis der Gesetzeslage: Warum sollte der Händler lieber auf den Gewinn aus dem Verkauf aller, statt nur einzelner Artikel verzichten? Mir scheint das Szenario, der Händler könne einwenden: „Nur den Ring soll ich zurücknehmen; alles andere wollen Sie behalten? Nö, wenn schon, dann geben Sie alle Stücke zurück!“ auf den ersten Blick völlig widersinnig und kaum wert, gesetzlich geregelt zu werden. Auf diese Idee wäre ich als Käufer in einer vergleichbaren Situation jedenfalls nie gekommen.
Sollte der Fragestellerin nicht an Erhellung im beschriebenen, konkreten Fall, sondern an einer theoretische Erörterung gelegen sein, bitte ich, meine nicht hilfreiche Antwort zu entschuldigen.
das ist ja das Schöne an diesem Forum (und generell an Foren), daß immer welche dabei sind, die neue Impulse, Anregungen und Gedankengänge bringen.
Dein Beitrag ist höchst hilfreich, ich muß zugeben, daß ich mir die Situation so, wie du sie beschrieben hast, noch nicht habe durch den Kopf gehen lassen. Und an einer theoretischen Erörterung bin ich mitnichten interessiert.
Deine Bermerkung ‚kaum wert, gesetzlich geregelt zu werden‘ finde ich auch sehr zutreffend. Wahrscheinlich hast du damit sogar den Nagel auf den Kopf getroffen.
Viele Grüße
Marlene
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