!Vielleicht bin nicht ich die einzige die das fragt aber ich versuch es mal zu schildern!Guten Tag ich hoffe Sie könnene indem fall besser helfen .Es geht um die AGB´s im Internet ob bei vorspiegelung falscher tatsachen eine Zahlungsforderung gewährleistet und rechtskräftig ist!Und ob man diese Forderung wirklich bezahlen muss,wenn nicht offensichtlich auf ein kostenpflichtiges Angebot hingeweissen wurde!Das wirklich ein Vertrag zustande kommt in Form eines Klicks und Häckchen was ich setze ohne meine eigene Unterschrift!Und ob sich wirklich ein Richter damit befasst wenn tausende von Usern die Zahlung wegen unlauterer Methode Verweigern?Dann wollen sie die Forderung eintreiben indem Sie die IP Adresse speichern und so herausfinden wollen wer da geklickt hat im falle falsche adressdaten mitdenen man sich eingeloggt hat!Und dann kann man nicht mehr aus dem Vertrag zurücktreten weil man mit einem klick das Angebot angenommen hat und zur Zahlung verpflichtet ist!Also alle ziehmlich dubios!Auch gilt meine Frage wenn man rechtschutzversichert ist und es kommt wirklich wegen so einer Sache vor Gericht und der Klicker verliert wer zahlt dann die Gerichtskosten? Rechtschutzversicherung oder der Klicker aus eigener Tasche wegen 30 Euro die man für einen unrealen nicht professionellen Test?Wäre für eine Antwort sehr Dankbar!
Hallo,
hab zwar nicht ganz verstanden was gemeint war aber ich versuch mal zu antworten:
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ein „Vertrag“ braucht keine Unterschrift (braucht, bis auf Ausnahmefälle, noch nicht mal Schriftform). Da langt ein einfaches „JA“ oder der Klick auf ein Häkchen.
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Ein Richter hat sich auch mit einer Forderung über 10 cent zu befassen wenn Du klagst, die Höhe der Forderung spielt keine Rolle.
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Wenn Du verlierst hast Du die Gerichtskosten zu tragen. Wenn Du Rechtsschutzversichert bist übernimmt deine Versicherung.
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alles weitere verweise ich auf die Antwort auf ( http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… ) von Levay.
gruß
Ich möchte nicht klagen,aber eine andere dubiose Firma über die schon viel berichtet wurde!Hat durch vortäuschung falscher tatsachen viele user um den Verstand gebracht!Und es werden abertausend user nicht bezahlen für so einen quatsch!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es wäre nett, wenn Du Satzzeichen nicht einfach so über die Sätze verstreuen würdest, erschwert nämlich die Lesbarkeit immens.
Ich möchte nicht klagen,aber eine andere dubiose Firma über
die schon viel berichtet wurde!Hat durch vortäuschung falscher
tatsachen viele user um den Verstand gebracht!Und es werden
abertausend user nicht bezahlen für so einen quatsch!
Ich versuche mal aufzudröseln: Internetseite -> Jdm. klickt obwohl in den AGBs und vorher steht, dass es was kostet -> dieser jdm. ist jetzt sauer und will klagen. Versteh ich dich richtig?
wie schon mehrfach (fast wöchentlich) in diesem Forum geschrieben, bringt die Klage wahrscheinlich so gut wie gar nichts. Ist alles rechtlich einwandfrei und der jdm. sollte lieber zahlen bevor es noch teurer wird. Wenn er trotzdem klagen wollen sollte, sollte er sich nicht in diesem Forum informieren, sondern einen Anwalt einschalten.
gruß
Dummheit der Menschen hin oder her…
…aber mich regt es immer wieder auf, wie offensichtlich solch unlauterer Wettbewerb betrieben werden kann. Klar hat man die Möglichkeit, sich alles durchzulesen, den Sternchen zu folgen, und wenn man ehrlich ist, ist das mit der Gebühr auf solchen Seiten (man gebe bei google iq-test ein und folge dem ersten Werbeeintrag) auch fett gedruckt, wenn auch ganz unten auf der Seite.
Aber würde tatsächlich einer so einen Schei… ausfüllen, wenn er sich im Klaren über die 30 EUR wäre? Sicher nicht, hier wird ausgenutzt, dass bei vielen immer noch der Glaube verankert ist, im Netz wäre alles umsonst.
Auch ich habe zwar, wie vermutlich die meisten unfehlbaren Rechtsexperten hier, eine gewisse Schadenfreude gegenüber denen, die auf so etwas immer wieder reinfallen und nun noch diese Kostentrechnung löhnen müssen, wo sie doch eh schon ettliche Klingelton-Abos abstottern. Aber noch mehr regt mich auf, dass sich windige Firmen daran gesund stoßen!
Nun aber zum eigentlichen, was zu tun wäre: Da ich selber bei so einem Mist nie meine realen Daten angeben würde, gibt es bestimmt ebenso Leute, deren Daten einfach so eingesetzt wurden, dazu könnte auch der genannte fiktive „Geschädigte“ zählen. Eine IP-Adresse ist keine elektronische Signatur, ich weiß nicht mal, ob ein Provider eine Rückverfolgung für so ne PillePalle machen muss, oder nur für Strafsachen. Und selbst wenn er den Nutzer der IP ermittelt hat, so kann auch jemand anderes am PC gesessen haben, der Zutritt zu den Räumlichkeiten hat.
Versetze sich der fikitve Geschädigte in die Lage, als ob er es echt nicht gewesen wäre, wie würde er reagieren, wer könnte es gewesen sein, etc. Hat er überhaupt seine richtigen Daten angegeben? Adresse, meine ich. Wenn nicht, würd ich erstmal gar nix machen, sondern warten, dass ich was per Post bekomme.
Gruß
Markus