Hallo.
X bekommt vom JobCenter Alleinerziehendenzuschlag und ALG2 inkl KdU für das eigene Kind, aber nicht für sich selbst (Studentin), bezieht Wohngeld. Im ALG2-Bescheid steht, dass X in der Krankenkasse pflichtversichert ist, das JobCenter zahlt die Beiträge (auf Nachfrage von der Krankenkasse bestätigt).
Ist das rechtens?
Zweite Frage: Warum muss Y, der Wohngeld bezieht, und einen Untermieter hat, die Pauschalmiete des Untermieters geau aufgliedern (und wie geht das)? Es sind ja immer Schätzwerte. Reicht es aus, Heizung und Strom extra aufzuführen? Womit wird gerechnet und wozu dient dieser Aufgliederung der Untermiete, sie wird ja im Grunde nur als Einkommen berechnet, oder?
Viele Grüße, Igeline