dazu braucht es keine Gesetzesgrundlagen, das ist vertraglich vereinbart. Wenn der Kunde die Voraussetzungen der Sparkasse nicht will, muss die Sparkasse auch keinen Kredit vergeben.
Umgekehrt muss der Kunde aber nicht unterschreiben, wenn ihm die anforderungen der Sparkasse nicht passen.
ist es korrekt, dass man ein Darlehen bei einer Sparkasse nur
erhält, wenn man die monatlichen Raten abbuchen lässt?
Wie das bei der Spaßkasse ist, weiß ich nicht. Bei unserer Bank ist das so üblich. Im Übrigen verweise ich auf die 2 verschiedenen Grundlagen von Lastschriften (Einzugsermächigung/ Abbuchungsauftrag; http://www.finanz-lexikon.de/lastschrift%20-%20lasts… )
Wenn man eine Einzugsermächtigung beim Abschluss eines
Darlehensvertrages erteilt hat, kann man die doch jederzeit widerrufen?
Selbstverständlich.
Gibts dazu evtl. irgendwelche Gesetzesgrundlagen?
Das nennt sich dann Vertragsbruch (des Kreditvertrages, welcher als einen Bestandteil die Abbuchung der Raten vorsieht, weil die Bank keine Lust hat, ihren Raten hinterherzulaufen).
Die Restsumme des Kreditvertrages, incl. diverse extra Kosten laut Vertrag werden damit sofort fällig.
Die Restsumme des Kreditvertrages, incl. diverse extra Kosten
laut Vertrag werden damit sofort fällig.
Hi Erbeerzunge - bist Du Dir hier sicher, machen die so ein Aufriss ? Aus meiner Sicht besteht doch kein Grund, wenn das Darlehen weiterhin ordentlich bedient wird?
Hi Erbeerzunge - bist Du Dir hier sicher, machen die so ein
Aufriss ? Aus meiner Sicht besteht doch kein Grund, wenn das
Darlehen weiterhin ordentlich bedient wird?
Wir in der Filiale machen das zumindest so.
Wir kündigen sogar (wegen massivem Vertrauensverlust) die komplette geschäftliche Beziehung zum Kunde, falls wir ihn nicht unbedingt behalten möchten.
Vielleicht auch, weil wir in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht haben: Wir mußten unseren Raten ewig hinterherlaufen.
Falls ein Kreditinteressent vor Vertragsabschluß anfragt, ob er auch überweisen kann, dann ist das je nach Interessent etwas anderes. Da ist vieles möglich.
Vielleicht auch, weil wir in der Vergangenheit schlechte
Erfahrungen gemacht haben: Wir mußten unseren Raten ewig
hinterherlaufen.
OK - Schaden macht klug, find ich aber ganz schön hart, diese Tour zu fahren
Falls ein Kreditinteressent vor Vertragsabschluß anfragt, ob
er auch überweisen kann, dann ist das je nach Interessent
etwas anderes. Da ist vieles möglich.
Wieso Aufriss? Verträge sind dazu da, dass man sie einhält.
Die Einzugsermächtigung zu widerrufen ist ein Vertragsbruch.
Das ist kein Kavaliersdelikt.
Solange man den Vertrag an sich erfüllt, nämlich Zins- und Tilgungsleistungen fristgerecht erbringt, verhält man sich nicht vertragswidrig ? Sicher ist es für eine Bank wünschenswert, den Einzug der erforderlichen Raten in der Hand zu haben, aus dem Widerruf der Einzugsermächtigung einen Kündigungsgrund herzuleiten halte ich für ganz schön weitgehend. Wo bleibt das Vertrauen (–> credere) ?
Es kann doch nicht jeder eigenmächtig entscheiden, welche Passagen im Vertrag nun eingehalten werden und welche nicht, und wenn der Vertrag vorsieht, dass die Raten eingezogen werden, dann ist der Vertrag nicht erfüllt, wenn das abgelehnt wird. Egal ob die Beträge dann fristgerecht überwiesen werden.
aus dem Widerruf der Einzugsermächtigung einen
Kündigungsgrund herzuleiten halte ich für ganz schön
weitgehend. Wo bleibt das Vertrauen (–> credere) ?