Nur mit deutschem Pass - Diskriminierung?

Ist es nicht!
Wenn man „unter sich“ bleiben will,geht das damit sehr gut.Was übrigens lustigerweise gerade die Landsmannschaften beweisen,die sich immer so lautstark darüber beschweren,aber in ihren eigenen Etablissements für
geschlossene Gesellschaft sorgen.

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Hallo!

Müssen Diskothenbetreiber in Deutschland alle Sprachen der
Welt beherrschen und zudem alle Arten von Pässen kennen?

Ist das so schwer zu verstehen? In jedem internationalen Pass der Welt steht das Geburtsdatum leserlich neben: „date of birth“ - und selbst in Pässen islamischer Länder steht das Datum nach gregorianischem Kalender. Und ja, man kann einem Diskobetreiber zumuten, dass er das lesen kann. Oder meint irgendwer, dass unsere Grenzbeamten die Pässe in arabisch lesen? Da kann man nur den Kopf schütteln, wenn man solch Unsinn liest, was ihr da schreibt.

Gruß
Tom

Hallo!

Den Zutritt in eine Disko systematisch an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen ist kein sachliches Unterscheidungskriterium und ist eine der Fälle, wo das Hausrecht nicht gilt.

Ganz egal, ob da steht: Zutritt nur für deutsche Staatsbürger, Zutritt nur für Weiße, Zutritt nur für Arier, Zutritt nur für türkische Staatsbürger…alles das ist aus rechtlicher Sicht unzulässig, ganz egal ob das dem Eigentümer oder sonst wem passt oder nicht.

Und darüber hinaus zu behaupten: Ich diskriminiere ja gar nicht, aber ich kann nur deutsche Pässe lesen und muss das Jugendschutzgesetz beachten fällt darüber hinaus unter den rechtlich an sich nicht existierenden Tatbestand „Dummheit vor dem Gesetz“

Gruß
Tom

Hallo!

Ich habe mit dem Lesen ja nicht angefangen, also drehen wir mal den Spieß nicht um und ich bin rechtlich versiert genug um keinen Unsinn behaupten zu müssen.

Hier verbreiten manche die Behauptung, dass man bei nichtdeutschen Pässen das Geburtsdatum nicht lesen kann und sowas ist glatt gelogen. Ich kenne Pässe aus aller Welt und konnte noch alle lesen. Also soll mal derjenige, der solche Behauptungen aufstellt, sie auch beweisen.

Gruß
Tom

Re^7: die haben eine Software…:smile:
Hallo,

ah ja…ein frischgebackener Advokatus der wohl mangels Auslastung in London-Heathrow als Beamter der Zollverwaltung arbeitet…:smile:

Das Date of Birth (und andere Eintragungen in Englisch)
ist außer bei den Ländern der Europäischen Union in weiten Teilen der Welt erst nach dem 11.September 2001 verpflichtend geworden.

Nur seit 2006 ist in allen Reisepässen zwingend außer der Landesprache eine Beschriftung (einschließlich eines maschinenlesbaren Feldes) in einer der Hauptsprachen (Englisch/Französisch) der Welt vorgesehen.

Das heisst aber nicht,das gerade Länder der Dritten Welt nicht noch ihre alten Vordrucke aufbrauchen…

Deswegen ist die Bundespolizei bzw. in Bayern die Landespolizei auch mit entsprechenden Scannern an den Flughäfen ausgerüstet,die Pässe einscannen und elektronisch überprüfen können.

siehe hier:
http://www.bundespolizei.de/DE/06Die-Bundespolizei/A…

mfg

o.w.T.

Hallo!

Nur weil es ein paar Ausnahmen von früher gibt wird das nicht intelligenter…

Und der Rest ist zu primitiv um drauf zu antworten.

Gruß
Tom

Hallo!

Der Discobesuch gehört aber nicht dazu. Das hier ist immer noch ein Rechtsforum.

Gruß
Tom

Hallo!

In welchem Land gibt es Pässe in Sanskrit? Es schadet nicht, wenn man etwas Ahnung über andere Völker und Sprachen hat, wenn man schon von etwas schreibt.

Gruß
Tom

…abgesehen davon, dass diese Software die maschinenlesbaren Pässe betrifft, somit widersprichst du dir selber.

Gruß
Tom