Ohne nähere Aussagen dazu,um was es denn genau geht,hat das wenig damit zu tun…schließlich sind viele Dinge im Leben nun einmal von der Staatsbürgerschaft abhängig.
Natürlich sind viele Dinge von der Staatsbürgerschaft abhängig.
Dazu zählt für mich aber nicht ein Besuch z.B. einer Fasnetsveranstaltung oder einer Disco.
Ein Schriftstück, welches von Eltern ausgestellt werden kann, damit minderjährige in Begleitung eines Volljährigen eine Lokalität besuchen dürfen, in welcher sie allein keinen Zutritt hätten.
nun stelle dir vor du hättest eine Disco und müsstest das JuSchG beachten.
Du erlaubst also minderjährigen in Begleitung den Zutritt mit dem U18-Formular, setzt aber den deutschen Ausweis voraus.
Und nun kommt jemand und mault rum, weil er mit einem fetzen Papier in fremder Sprache nicht hinein darf.
Ist es diskriminierend, wenn der Betreiber nicht sicherstellt, dass jeder Ausweis gelesen und geprüft werden kann?
nun stelle dir vor du hättest eine Disco und müsstest das
JuSchG beachten.
Du erlaubst also minderjährigen in Begleitung den Zutritt mit
dem U18-Formular, setzt aber den deutschen Ausweis voraus.
Und nun kommt jemand und mault rum, weil er mit einem fetzen
Papier in fremder Sprache nicht hinein darf.
z.B. einen österreichischen oder Schweizer Paß oder überhaupt einen gültigen Reisepaß im allgemeinen … diese Fetzen halt …
ich denke, dass es hierbei rein um die Lesbarkeit für die Sicherheitskräfte geht.
Würde ich dir den georgischen Pass (mit entsprechenden Schriftzeichen) meines AuPairs vorlegen, hättest du lange zu tun, das Geburtsdatum geschweige denn die Adresse zu finden. Insofern finde ich das im Sinne des Veranstalters, der bemüht sein muss das JuSchG einzuhalten, legitim.
Es geht hier vielleicht auch um die Tatsache, das man einen deutschen Ausweis (er)kennt und eine Fälschung eher entlarven würde als bei einem anderen Pass. Ich wüßte nicht, wie ein französicher, englischer oder schwedischer Ausweis aussieht - auch wenn ich die Schrift ja lesen kann.
Aber kommen wir da nicht wieder auf die Sache mit dem Hausrecht eines Discobetreibers?
Weil der Veranstalter bei ausländischen Reisepässen keine Altersüberprüfung nach dem Jugendschutzgesetz durchführen kann.
In vielen Ländern ist es nämlich üblich,das auch Minderjährige schon einen normalen Reisepaß erhalten.
Ohne Kenntnisse der Landessprache ist bei diesen dann das Alter nicht feststellbar.
Dann hast du den georgischen Pass nicht gesehen. Hinweis: in den ehemaligen Sowjetrepubliken heißt auch das inländische Personenstandsdokument (die haben da ein Sammeldokument) „Passport“ - das ist aber kein Reisepass, sondern ein Inlandspass.
Ein georgischer Reisepass hat die Daten ganz normal in englisch vermerkt (abgesehen davon, dass das auch im Visum steht).
jetzt mal unabhängig davon, dass deine Antwort nichts mit der Ursprungsfrage zu tun hat:
Ich habe schon mehrere georgische Pässe gesehen. Genauso wie angeblich internationale georgische Führerscheine sowie Reisepässe. Die Anfrage war: „nur mit deutschem Pass möglich“. Da stand nix von Reisepass.
Ich gehe immernoch schwer davon aus, dass es dem Veranstalter/Clubbesitzer um die von ihm verlangte Einhaltung des JuSchG geht und er seinem Personal die Arbeit so leicht wie möglich machen will.
Mein Beispiel mit „georgischem“ Pass kannst du beliebig gegen alle anderen „nicht-deutschen“ Pässe austauschen --> mehr Arbeit für das Sicherheitspersonal --> längere Schlangen am Einlass --> mehr genervte Besucher = mehr Ärger fürs Personal/den Clubbesitzer. Mehr wollte ich nicht deutlich machen.
Ich sags mal ganz klar: Was du hier schreibst ist von hinten bis vorne juristischer Quatsch. Wer Pässe nicht lesen kann, der möge, falls es ihm an Lesekenntnissen fehlt, einen Alphabetisierungskurs machen und falls es an den geistigen Fähigkeiten mangelt, sich einen Sachwalter organisieren.
Discobesuch nur für Deutsche ist eine gesetzlich unzulässige rassische Diskriminierung, das ist völlig klar, egal ob jugendlich oder nicht.
Ich sags mal ganz klar: Was du hier schreibst ist von hinten bis vorne juristischer Quatsch. Wer Pässe nicht lesen kann, der möge, falls es ihm an Lesekenntnissen fehlt, einen Alphabetisierungskurs machen und falls es an den geistigen Fähigkeiten mangelt, sich einen Sachwalter organisieren.
Müssen Diskothenbetreiber in Deutschland alle Sprachen der Welt beherrschen und zudem alle Arten von Pässen kennen?
Discobesuch nur für Deutsche ist eine gesetzlich unzulässige rassische Diskriminierung, das ist völlig klar, egal ob jugendlich oder nicht.
Ist die Vergabe eines deutschen Passes an das Vorhandensein bestimmter rassischer Merkmale gebunden? Also in 2012? Gibt es in der BRD des Jahres 2012 im offiziellen Sprachgebrauch überhaupt sowas wie Rassen und Rassenmerkmale in Bezug auf Menschen?
Also gibt es deutsche Pässe nur für reinrassige Deutsche? Abkömmlinge von Türken oder Indern würden nie einen deustchen Pass bekommen?
Also ich kann da keine rassistische Diskrimminieung sehen, solange da auch türkisch- oder indischstämmige Deutsche oder gar Türken oder Inder mit amtlichen deutschen Dokumenten reinkommen.
Allein schon die Formulierung „deutscher Pass“ deutet doch darauf hin, dass es nicht um ein konkretes Dokument geht. Es wäre dann ja bereits eine Diskriminierung aller, die keinen Reisepass haben, wenn darauf abgestellt werden sollte, wobei dieses Kriterium im AGG gar nicht auftaucht, also zweifelsfrei zulässig wäre.
Ansonsten muss der Betreiber ohnehin niemanden reinlassen. Er kann die Leute reinlassen, die im „passen“. Manche darf er nicht reinlassen. Daran muss er sich halten. Wie er das macht, ist sein Problem.