Hallo.
Hat es Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten Wahlscheins, wenn man nur mit der Erst- bzw, Zweitstimme richtig wählt und mit der jeweils anderen Stimme nicht oder ungültig wählt?
Grüße
Ostlandreiter
Hallo.
Hat es Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten Wahlscheins, wenn man nur mit der Erst- bzw, Zweitstimme richtig wählt und mit der jeweils anderen Stimme nicht oder ungültig wählt?
Grüße
Ostlandreiter
Hallo!
Hat es Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten
Wahlscheins, wenn man nur mit der Erst- bzw, Zweitstimme
richtig wählt und mit der jeweils anderen Stimme nicht oder
ungültig wählt?
Der Wahlschein bleibt gültig, wenn nur der Kandidat oder nur die Partei gewählt wurde, also nur ein Kreuz gemacht wurde. Bei mehr als 2 Kreuzen auf dem Wahlschein ist der Wahlschein insgesamt ungültig. Er wird nur noch als ungültige Stimmabgabe gezählt. Ein bißchen schwanger gibts nicht und ein bißchen gültig oder ungültig auch nicht.
Gruß
Wolfgang
Hallo Ostlandreiter,
wenn nur eine Stimme abgegeben wird, ist der Wahlschein weiterhin gültig.
Ist allerdings eine Stimme ungültig, verliert der Wahlschein als Ganzes seine Gültigkeit.
Gandalf
Hallo,
Hat es Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten
Wahlscheins, wenn man nur mit der Erst- bzw, Zweitstimme
richtig wählt und mit der jeweils anderen Stimme nicht oder
ungültig wählt?
10 Sekunden googlen reichen aus:
http://www.lpb.bwue.de/aktuell/puu/btwahl_02/sowirdg…
Ciao
Kaj
Hallo,
Hat es Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten
Wahlscheins, wenn man nur mit der Erst- bzw, Zweitstimme
richtig wählt und mit der jeweils anderen Stimme nicht oder
ungültig wählt?10 Sekunden googlen reichen aus:
http://www.lpb.bwue.de/aktuell/puu/btwahl_02/sowirdg…
Diese Seite kenne ich, sie ist aber nicht so richtig eindeutig.
Wie ich sehe, sind ja laut der verlinkten Seite auch Erst - bzw. Zweitstimmen gültig, wenn für die andere Stimme mehrere Felder angekreuzt wurden, was nach den anderen beiden Antworten nicht zutrifft.