Nur mündlicher Arbeitsvertrag

Aufgrund eines nicht vorhandenen Arbeitsvertrages,sind dennoch Überstunden zu leisten? Ist das eine Pflicht des Arbeitnehmers?

Hallo,

mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich wirksam.
Ob eine evtl. Überstundenverpflichtung rechtmäßig ist, kommt auf den Einzelfall an.

Kommt allerdings der AG seiner Verpflichtung aus § 2 NachwG
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
nicht nach, hat er grundsätzlich die Beweislast für die arbeitsvertraglichen Bedingungen.

&Tschüß
Wolfgang