Nur Nettomiete während Kündungsfrist?

Wenn man umziehen möchte, beträgt ja die Regelkündigungsfrist 3 Monate, währenddessen man die Miete weiterzahlen muss.

Nun frage ich mich: kann man die Miete (also Nettomiete+Betriebskosten) auf die Nettomiete senken, wenn man vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen ist?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Theoretisch fallen ja keine Betriebskosten mehr an, wenn man dort nicht mehr wohnt und z. B. keinen Müll produziert oder das Treppenhaus nicht benutzt.

Hallo Fyo,

es ist die Nettomiete und die Betriebskostenvorauszahlung zu zahlen unabhängig ob die Wohnung genutzt wird oder nicht. Auch sämtliche Vertragspflichten sind zu erfüllen. Ist die zum Beispiel die wöchendliche Reinigung des Treppenhauses vorgesehen, so muß dieser Pflicht auch der bereits ausgezogene Mieter bis zum Vertragsende nachkommen.

Gruß

Joschi

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe gar nicht bedacht, dass ich die Betriebskosten ja im VORAUS bezahle, dann ist es natürlich logisch, dass weitergezahlt werden muss…