Vielleicht schaust Du einfach mal in den verlinkten Artikel. Im übrigen sind natürlich auch Berufssoldaten Nebentätigkeiten und Gelegenheitsarbeiten möglich, auch wenn sie der Genehmigung bedürfen (vgl. § 20 Abs. 1 SG).
junge, ich war selber berufssoldat. ich weiß, ob und was da möglich ist. ein nebenjob ist es nicht.
Dann solltest Du dem Bundesjustizministerium mal schreiben, daß die das Soldatengesetz ändern sollen. Außerdem könnte das Wörtchen „war“ einen Hinweis auf die Aktualität dessen geben, was Du zu Deiner aktiven Zeit als Regel wahrgenommen hast.
Du könntest auch mal einen Blick in die Bundesnebentätigkeitsverordnung werfen. Da gibt es sogar eine Generalklausel, nach der Nebentätigkeiten in geringem Umfang quasi pauschal genehmigt siind.
Im übrigen wiederhole ich meinen Hinweis, daß die Erwähnung von Nebentätigkeiten und Überstunden verdeutlichen sollte, daß der Gesetzgeber von unterhaltspflichtigen verlangt, so ziemlich alles zu unternehmen, um an das notwendige Geld zu kommen. Näheres erläutert der verlinkte Text.
so langsam ahne ich, warum der kerl abgehauen ist