Nur noch 50 € Kindesunterhalt

Habe gestern von meinem Anwalt erfahren, dass bei meinem Ex-Mann nur noch 50 Euro Kindesunterhalt gepfändet werden können.
Wie schon geschrieben, ist er Berufssoldat und erhält aus mir unbekannten Gründen nur noch 50% seiner Bezüge.
Muss ich das so hinnehmen? Es kann doch nicht sein, dass einfach kein bzw kaum noch Unterhalt gezahlt wird!!
Ich habe seit 2 Monaten keinen Cent für meine Tochter bekommen.
Was kann ich tun? Bitte kann mir jemand helfen!

Warum kann das nicht sein ?
das kommt doch sehr häufig vor, das eben so wenig Einkommen da ist das nichts davon gepfändet werden kann. Der Mann muss ja schließlich auch von etwas leben, deshalb wird auch ihm eine Summe als „nicht pfändbar“ eingeräumt. Und nicht pfändbar heißt hier auch kein Unterhalt.

Du hast doch einen Anwalt, warum kann der nicht rausbekommen, warum Mann nur noch halbes Gehalt bezieht. Klar hat das einen Grund.

Und 50 € können gepfändet werden, ja gut, das wäre doch erst einmal besser als „nicht ein Cent“.
Und wenn Dein Geld nicht reicht, es gibt doch eine Stelle, wohin man sich dann wendet.

mfG
duck313

man kann auch selber arbeiten gehen. Insbesondere, wenn das Kind älter als 3 ist , wird es sogar von dir erwartet, wenn es 6 ist sogar vollumfänglich.

nur zur information, ich gehe arbeiten, habe sogar 2 jobs !!! alleinstehend mit 2 kindern und die väter müssen nicht zahlen… ganz prima!

und welche stelle wäre das? das jugendamt zahlt ja nur bis 12 jahre.

Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung hängen die Anforderungen an unterhaltspflichtige Elternteile sehr hoch. Dazu gehört auch, daß zur Erzielung des notwendigen Einkommens auch Überstunden geleistet und Nebenjobs angenommen werden müssen.

was sind das hier für antworten? hatte mir hilfe erhofft. mann verlässt frau u kind u zahlt nicht, so siehts aus!! ich bitte solche sinnlosen antworten zu unterlassen.

Vielen Dank für die erste hilfreiche Antwort hier! :smiley:

die zweite Anonym Antwort ist nicht von mir, das möchte ich nur mal klarstellen.

Trotzdem musst du einsehen, dass ein Mann jedenfalls für dich nicht beliebig lange Unterhalt zahlen muss. Es verbleibt nur der Unterhalt für die Kinder bis zu einem gewissen Zeitpunkt.

Ist der dazu nicht in der Lage, gibt es halt nichts. Sorry, was erwartest du hier?

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Es geht nicht um den nachehelichen Unterhalt für die Ex-Frau, sondern um den Kindesunterhalt, für den ganz andere und deutlich härtere Regelungen gelten.

Ich für meinen Teil erwarte, daß diese unsägliche anonym-Funktion baldingst abgeschafft wird, damit man wenigstens sehen kann, wer hier die zweifelhaften Antworten von sich gibt, die imstande sind, der Restreputation von www den finalen Fangschuß zu verpassen. Nicht zuletzt, damit Autoren, die derartige „Beiträge“ ständig abliefern, vom Betrieb dieses ehemals respektablen Forums ausgeschlossen werden können.

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Sorry, was bist du denn fuer einer? Meine Antwort ist genau richtig. Wenn das Gericht entschieden hat, dass der Ehemann dazu nicht mehr in der Lage ist, dann gibt es nichts. Was ist daran so schwer zu verstehen?

überstunden? als berufssoldat? und wie genau stellst du dir das vor? offensichtlich nie gedient, hm?

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aber die dritte bestimmt doch, was?

Das Sozialamt.
Mutter und Kind steht doch mind. die Hartz IV Leistung zu, wenn das Einkommen niedriger sein sollte.
Und ist es das nach Ausbleiben der Unterhaltszahlung, dann würde von dort aufgestockt.

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Du schreibst:
„Trotzdem musst du einsehen, dass ein Mann jedenfalls für dich nicht beliebig lange Unterhalt zahlen muss“

Um die Frage des nachehelichen Unterhalt ging es aber gar nicht, sondern um den Kindesunterhalt. Schrieb ich aber eigentlich auch schon.

Hi,

da würd’ ich - mal abgesehen von den anderen Antworten - doch vorschlagen, dass der Anwalt mal in Erfahrung bringt, weshalb das so ist.

Gruß
HH

Hi Donald,

Kinder können, wenn ich mich recht erinnere, ab 15 Jahren selbst H-IV beantragen. Vorher gibt es nur 'nen Zuschuss. Und inwiefern die TE mit 2 Jobs und dem dadurch erhaltenen Geld tatsächlich auf etwas aufstocken kann, ist mir in Ermangelung konkreter Zahlen noch nicht klar.

Gruß
HH

Auch wenn die Suchfunktion hier mittlerweile eine Katastrophe ist, ist dennoch nicht auszuschließen, daß mal jemand über diese Diskussion stolpert. Von daher erlaubte ich mir, mal ganz generell zu erwähnen, daß an eine unterhaltspflichtige Person sehr hohe Anforderungen gestellt werden, was die Bemühungen zur Erwirtschaftung der notwendigen liquiden Mittel angeht. Exemplarisch erwähnte ich daher, daß dazu auch Nebentätigkeiten, Mehrarbeit und andere Unbequemlichkeiten gehören. Was im jeweiligen konkreten Fall möglich, zumutbar oder rechtlich erlaubt ist, hängt von ebendiesem ab: dem konkreten Einzelfall. Die Erkenntnis, daß nicht jede davon in jedem Fall realisierbar ist, ist eine Transferleistung, die ich dem verständigen Leser durchaus bewußt abverlange.

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es geht aber hier nicht um irgendeinen job, sondern um einen konkreten fall - den eines berufssoldaten. und da sind nebenjob und mehrarbeit und überstunden eben ganz einfach nicht drin. was da dann hilfreich an deiner antwort ist, wüsste ich wirklich gern.

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Hallo,
es geht hier um den Unterhalt für mein KIND !!! Und der ist ja wohl unstrittig. Ich habe niemals nachehel. Unterhalt bekommen, da Mann immer Drumherum gekommen ist. So ist das.