Ein Zimmer im Dachgeschoss ist nur über eine Raumspartreppe erreichbar. Wird aber als vollwertiges Zimmer vom Vermieter angerechnet obwohl es eher als eine Art Hobbyraum taugt, da nur 2 kleine Dachfenster und zu kleine Heizkörper für den gesamten Raum von 35 m² vorhanden sind. Besteht die Möglichkeit eine andere Treppe vom Vermieter einbauen bzw. den Raum als vollwertiges Zimmer umbauen zu lassen, wenn er schon voll abgerechnet wird bzw. eine Mietminderung zu bekommen?
Schon die Raumspartreppe alleine ist ein Indiz dafür, dass der darüber zur ereichende Raum nicht als Wohnfläche im bau- wie auch im mietrechtlichen Sinne gewertet werden darf. Verwesien sie den Vermeiter dazu auf seine Bauzahlenberechnung, die ihm zu seinem Objekt vorliegt. Darin ist der Raum lediglich als Speicher ausgewiesen; daran ändert auch die Tatsache eines evtl. späteren Ausbaues oder einer Isolierung nichts. Lassen Sie sich die Miete, die Sie während der Mietdauer zuviel entrichtet haben, zurückzahlen bzw. ziehen sie diese Summe nach vorheriger schriftlicher Ankündigung von den laufenden Mietzahlungen ab.
Gemietet wie gesehen zum Abschluß des Mietvertrages, nehme ich an - also kann auch nachträglich kein Grund für eine Mietminderung oder Änderung entstehen.
Hallo, nein, einen Rechtsanspruch auf Umbau bzw. Mietminderung kann man daraus nicht ableiten, da -wie ich annehme- diese Wohnraumsituation vor Abschluß des Mietvertrages bekannt war. Es wird niemand gezwungen, dort zu wohnen.- MfG Achim