Nur Ruhestörung oder öffentl. Ärgernis?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen-zwar höflichen und kultivierten- aber auch zwanghaften Nachbarn in der Mietswohnung über mir. Vor allem für jede Art von Geräuschen ist er sehr anfällig.Bei der Familie über ihm beschwert er sich ständig über das Trappeln der beiden Degus (zierliche Nager) und bei mir unter anderem über ein klingelndes Mobile auf dem Balkon, einmal über ein um 23:00 Uhr gerufenes: „Jetzt kommt die Millionenfrage!“ Der Herr steht ständig bei uns auf der Matte!
Um etwas in der Hand zu haben, habe ich nun einmal seine eigenen Ruhestörungen aufgeschrieben, denn er ist selbst nicht ohne Fehl und Tadel.
Wenn er Besuch von seiner Freundin hat, stößt er bei jedem Orgasmus einen lauten Doppelschrei aus. Gilt dies nur als ruhestörender Lärm nachts und in der Mittagspause, oder auch schon als Erregung von öffentlichem Ärgernis?
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch; ich bin weder Spanner noch „Falschparkeraufschreiber“. Aber ich möchte dem Herrn bei der nächsten Beschwerde einmal Paroli bieten. Daher würde ich mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße,
G. Molnar

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Hallo Frau Gaby,

solche Leute gibts es leider in jedem Mietshaus, aber auch diese haben sich an die Ruhezeiten zu halten. Erst einmal ist es gut, dass Sie die Zeiten korrekt aufgeschrieben haben.
Ein öffentliches Ärgernis wegen den Stöhn-Attacken beim Sex, ist es nicht-aber auch dieser Mieter muss sich im entsprechenden Rahmen benehmen.
In „unseren hauseigenen Mietverträgen“ steht z.B., dass sämtliche Geräusch nicht über die Zimmerlautstärke gehen dürfen. Und wenn er so dabei „röhrt“, ist das über dieses Mass hinaus.
Vielleicht können Sie das noch von anderen Mitbewohnern bestätigen lassen und diese Info an die zuständige Verwaltung weiter leiten. Es ist auf jeden Fall eine mietrechtliche Abmahnung (erst einmal) vom Vermieter fällig.
Wenn Sie ihn persönlich das vorhalten, bekommen Sie ggf. die blöde Antwort-ob Sie neidisch sind, man weiß ja nie…
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen viel Erfolg
MfG

Waldi64

Hallo,

wenn, dann ist es Ruhestörung nach 22 Uhr.

Erregung öffentl. Ärgernisses ist es nicht, da es in seiner Wohnung die gem. Grundgesetz besonders geschützt ist, stattfindet. Erregung öffentl. Ärgernisses bedingt den Ort ausserhalb der Wohnung.

Beschweren kann er sich viel, aber es gibt auch Sachen die er einfach hinnehmen muss. Dazu gehören Unterhaltungen in den eigenen 4 Wänden, wenn es nicht permanent übermässig laut ist.

Ferner scheint die Geräuschentwicklung auch Bauartbedingt zu sein, aufgtrund dünner Wände. Auch deswegen kann er nix machen.

Ich würde ihm aber knallhart sagen, das man an seinen sexuellen Abenden kein Interesse hat, und er doch seine Lust leiser ausleben soll.

Gruß

Ich finde diese Antwort unhöflich, aber man soll sich ja bedanken. Also: Schönen Dank auch!

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Kein Ursache! Den Dank nehme ich gerne als Anerkennung einer wohl durchdachten Anwort, die der Fragestellung geziemt, an!

Hallo und herzlichen Dank für die eingehende Antwort. Zumal ich auch eine ausgesprochen blöde Rückmeldung für mein Problem erhielt.
Ich will den Herrn nicht anklagen; ich möchte nur kontern können, wenn er seine nächste- ganz sicher kommende- Beschwerde vorbringt.
Viele Grüße,
Gaby Molnar

Hallo und danke für die ernstgemeinte und prompte Antwort. Ich werde den Ratschlag beherzigen.
Gruß,
G. Molnar

Hallo gaby molnar
es ist ruhestörender Lärm, der insbesondere Nachts nicht hingenommen werden muß.
Vielleicht sollten sich alle betroffenen Nachbarn zusammen tun u. gegen die ständige Beschwerden des Herrn vorgehen(z. Bsp. wegen ständiger Belästigung).
Liebe Grüße
Heike

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie oder Ihr Nachbar die jeweiligen Belästigungen beweisen können. Die Behauptung ist das eine, der Beweis das andere. Sie haben schon richtigerweise mit einem Lärmprotokoll angefangen. Wenn Lärm zu Ruhezeiten ist, sollten Sie in jedem Fall die Polizei holen und eine polizeiliche Anzeige machen. Das polizeiliche Aktenzeichen brauchen Sie für den Vermieter bzw. vor Gericht.

Handelt es sich um Lärm, bei dem keine Polizei gerufen werden muss, brauchen sie dafür Zeugen. Sie sollten also in Ihrem Lärmprotokoll einen Zeugen unterschreiben lassen.

Das gleiche gilt natürlich für Ihren Nachbarn. Bezüglich des geschilderten nächtlichen Lärms ist das ganz normale Wohnsituation. Das ist weder ruhestörenden Lärm noch öffentliche Ruhestörung oder sonst etwas. Dagegen können Sie gar nichts machen.

Andererseits kann mir Nachbar auch gegen den von Ihnen genannten „Lärm“ nichts unternehmen. Die Probleme die Sie miteinander haben, haben Millionen Mieter in Mietshäusern auch. Ihnen bleibt nur übrig, entweder miteinander auszukommen, oder einer von ihnen beiden zieht aus. Rechtlich ist da jedenfalls Nix zu löten.

Hallo,

als Erregung eines öffentlichen Ärgernisses gilt das sicher nicht. Wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben und das müssen Sie nicht, solange Sie sich im Rahmen des gewöhnlichen Gebrauchs bewegen, würde ich versuchen, über den Dingen zu stehen. Allerdings würde ich ihm auch deutlich zu verstehen geben, dass auch er nicht ohne Fehl und Tadel ist und Sie sich genauso mit der Hellhörigkeit des Hauses arrangieren müssen, wie er.

Sollte sich das nicht erledigen lassen, wird so ein kleines „Tagebuch“ sicher nicht schaden. Ich würde aber nicht mit der Tür ins Haus fallen, sondern mir das als „Trumpf“ zurückhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Heike, danke für die rasche Antwort,
Gaby

Vielen Dank für die Antwort.
Ich will den Streit nicht verschlimmern, sondern ich wollte mich nur erkundigen.
Mfg,
Gaby Molnar

Hallo und danke für die Antwort. Genauso hatte ich mir das auch gedacht.
Gruß aus Bremen,
Gaby Molnar

Hallo,
der sg. "Doppelschrei ist kein „öffentliches“ Ärgernis, da er ja sicher keinen Sex im Treppenhaus ausübt.
Allerdings zählen derartige Geräusche unter „Ruhestörend“. Also Lärmprotokoll führen und an den Vermieter senden mit dem entsprechender Beschwerde.
Er wäre dann jedenfalls in Erklärungsnot und müsste sich hierfür rechtfertigen. Vielleicht denkt er dann mal über sein Gemeckere nach.
Hoffe ich konnte helfen.

Hallo und danke für die Antwort. Ich habe mir die diversen Ruhestörungen dieses Nachbarn aufgeschrieben und werde sie im Notfall dann auch benutzen. Aber vorerst genügt mir diese Ihre Antwort.
Viele Grüße,
Gaby Molnar