Hallo @ all,
folgender Fall ist fiktiv:
Mieterin bezieht eine neu tapezierte und gestrichene Wohnung im März 2007.
Die Farben für die Wohnung durfte sie fast mit aussuchen. Ihr wurden 3 bestimmte Farbvorschläge gemacht, wovon sie sich eine aussuchen durfte.
Die Katze der Mieterin beginnt leider in dieser Wohnung die Tapeten zu zerkratzen. Überall.
Mieterin möchte Mitte 2010 ausziehen.
Reicht es nun, wenn die Wände nur tapeziert werden oder müssen diese auch gestrichen werden? Wenn ja, welche Farbe wäre es dann (die gleiche Farbe, wie beim Einzug oder weiß?).
Danke im Voraus.
LG
Lini
Da die Beschädigung nicht durch eine natürliche Abnutzung bzw. Bewohnung passiert ist, so musst Du wahrscheinlich den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Ich würde das aber meiner privaten Haftpflichtversicherung melden.
Die Antwort bezieht sich auf einen fiktiven Fall.
Hi Silver, danke schonmal für deine Antwort 
Den Grund wüsste doch aber der Vermieter nicht…? Oder mal anders gefragt: Wenn die Tapete durch die normale Abnutzung richtig unschön aussehen würde, würde das was daran ändern, dass man das so nicht hinnehmen kann?
Das mit der Haftpflicht ist meist nicht möglich, weil die Haftpflichtversicherungen meistens einen „Zusatz der Allmählichkeit“ besitzen und da eine Katze allmählich die Tapeten zerkratzt, wird nichts rückerstattet. Hatte das hier im Forum schon mal vor längerer Zeit erfragt.
LG
Hallo Lini,
Den Grund wüsste doch aber der Vermieter nicht…? Oder mal
anders gefragt: Wenn die Tapete durch die normale Abnutzung
richtig unschön aussehen würde, würde das was daran ändern,
dass man das so nicht hinnehmen kann?
Der Grund wird den Vermieter wenig interessieren. Wenn eine Tapete schon nach 3 Jahren richtig unschön aussieht ist das keine normale Abnutzung. Du würdest, wenn es sich nicht nur um einen fiktiven Fall handeln würde, um’s Tapezieren kaum herumkommen.
Gruß
Werner
Hallo Werner,
ja, das beantwortet aber nicht den Kern meiner Frage.
Es geht mir darum, ob ich primär streichen muss, wenn ich tapeziert habe.
LG
Lini
die Wohnung muss in dem Zustand sein, wie es vertraglich vereinbart ist.
das heißt also, das schäden so beseitigt werden müssen, also wäre sie nie vorhanden gewesen.
gruss
die Wohnung muss in dem Zustand sein, wie es vertraglich
vereinbart ist.
das heißt also, das schäden so beseitigt werden müssen, also
wäre sie nie vorhanden gewesen.
gruss
und wenn im mietvertrag z.B. „besenrein“ steht, muss sie noch nichtmals tapezieren, von daher kann man das so pauschal nicht beantworten und alle weitere dikussion ist überflüssig
und wenn im mietvertrag z.B. „besenrein“ steht, muss sie noch
nichtmals tapezieren, von daher kann man das so pauschal nicht
beantworten und alle weitere dikussion ist überflüssig
was hat denn die Vereinbarung „besenrein“ mit Schadensbeseitigung von Kratzspuren zu tun?