Nur Teillieferung, wie Versandkosten

Hi…
angenommen, man bietet auf einen grösseren Posten Ware, wovon man nur 1 Artikel benötigt. Weiter angenommen, es würde sich im Gesamtpaket um einige schwere Dinge handeln, wodurch an sich die Versandkosten extrenm hoch sind. Nun würde ich den Verkäufer bitten, mir nur diesen 1 Artikel zu senden, den Rest könne er ja nochmal anbieten (Verkäufer nickt dazu). Darf man doch davon ausgehen, dass die Versandkosten auch angepasst werden, da ja „nur“ ein kleines Teil versendet wird?
Ist man da auf Gutdünken des Verkäufers angewiesen oder kann man auf Minderung der Versandkosten bestehen?
Danke vorab.
Gruss
7m

Moin

Ist man da auf Gutdünken des Verkäufers angewiesen

Ja
Und noch vorher abklären und nicht warten was man für ne Rechnung kriegt :wink:

MfG
Lilly

Vorher Fragen … Hinterher bitten … sonst NICHTS
Hallo Siebenmeter,

bei Ebay kannst Du auf den angebotenen Artikel bieten und erklärst Dich durch Dein Gebot mit ALLEN angebotenen Konditionen einverstanden.

Wenn Du etwas anderes aushandeln möchtest, z. B. nur an einem Teil interessiert bist, die Versandkosten zu hoch sind oder was auch immer, solltest Du VORHER fragen, ob das geht und wieweit der Käufer bereit ist, seine Konditionen zu ändern.

Dann und erst dann solltest Du Dich entscheiden, ob Du bieten möchtest oder es lieber bleiben läßt.
Wenn Dir das eine Teil aus dem Gesamtangebot sooo wichtig ist, könntest DU ja auch die Teile wieder bei Ebay anbieten, die Du nicht gebrauchen kannst. Der Verkäufer hatte sicher einen Grund, die Teile gesamt und nicht einzeln anzubieten.

Wenn Du bereits geboten hast, bist Du auf das freundliche Entgegenkommen des Verkäufers angewiesen. Bestehen kannst Du auf gar nichts und das sollte auch in Deinen E-Mail-Anfragen ganz klar zum Ausdruck kommen. Sonst schaltet der (zu Recht genervte Verkäufer) auf stur und Du guckst (ehrlich erarbeitet) in die Röhre.

kopfschüttelnde Grüße
Gordie

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Hallo,

angenommen, man bietet auf einen grösseren Posten Ware, wovon
man nur 1 Artikel benötigt.

dann akzeptiert man erstmal auch die Versandkosten.

Weiter angenommen, es würde sich
im Gesamtpaket um einige schwere Dinge handeln, wodurch an
sich die Versandkosten extrenm hoch sind.

Dann weiß ich das vor dem Bieten und mache mein Gebot auch von der Höhe der versandkosten abhängig.

Nun würde ich den
Verkäufer bitten, mir nur diesen 1 Artikel zu senden, den Rest
könne er ja nochmal anbieten (Verkäufer nickt dazu).

Also willst du den Vertrag ändern.

Darf man
doch davon ausgehen, dass die Versandkosten auch angepasst
werden, da ja „nur“ ein kleines Teil versendet wird?

Vom gesunden Menschenverstand her: Ja. Ein Recht darauf hat man allerdings nicht. Es sei denn das wäre „Bedingung“ gewesen um den Vertrag zu ändern. Also wenn du gesagt hättest „Lieber Herr Verkäufer, du kannst alles bis auf den Artikel, den ich wirklich haben will behalten wenn du mir dafür einen besseren Versandpreis machst. Du hast ja weniger Versand zu zahlen, bitte gib diese Ersparnis an mich weiter, dann hat keiner einen Nachteil“ hättest du einen Anspruch auf günstigere Versandkosten. Ansonsten nicht.

Ist man da auf Gutdünken des Verkäufers angewiesen oder kann
man auf Minderung der Versandkosten bestehen?

Man ist darauf angewiesen, dass der Gegenüber einem entgegen kommt. Bestehen kann man wie gesagt auf den günstigeren Versand nur, wenn man das vorher so abgeklärt hat.
Die Frage ist aber auch, ob du dem Verkäufer einen Gefallen damit tust, dass du nicht alles haben willst. Geht es um hochpreisige Elektronik, für die er noch den ein oder anderen guten Euro bekommen wird ist die Situation schließlich eine ganz andere wie wenn die anderen Sachen einfach nur Schrott sind und der Verkäufer die nicht anderweitig loswird (und sie durch deinen Wunsch dann noch entsorgen muss, was ggf. auch wieder Kosten verursacht). Gibt es ja durchaus, dass Leute uninteressante Pakete packen und da einen guten Artikel reinpacken, damit sie den anderen Schund loswerden.

Was ich an deiner Stelle tun würde: Nett nachfragen, ob der Verkäufer die Versandkosten nicht niedriger ansetzen kann, da er ja 1. die Kosten selbst jetzt nicht mehr in der Höhe hat wie er dachte und 2. noch Gewinn macht, weil er die restlichen Sachen nochmal verkaufen kann.
Sollte der Verkäufer nicht mit sich reden lassen (immer nett sein, schließlich willst du etwas von ihm :wink: würde ich zwar die hohen Versandkosten bezahlen, mir dafür aber auch alles schicken lassen, was ich ersteigert habe. Das kann man dann ja selbst wieder bei Ebay reinstellen. Den Verkäufer doppelt abkassieren lassen (bei mir hohe Versandkosten und dann noch der Erlös weiterer Auktionen + nochmal hohe Versandkosten) würde ich jedenfalls nicht.

Aber wie gesagt: Immer freundlich sein, fragt man freundlich kriegt man eher was man will :wink:

Liebe Grüße,
Sue

Danke euch allen für eure Tipps.

Es war ja zum Glück nur ein hypothetischer Fall, ich habe zwar mitgeboten, aber den Zuschlag letztens Endes auch nciht erhalten.
Und JAAAA, ich würde immer sehr nett sein, liegt wohl auch an meiner Natur. Also keine Bange, noch ist nix passiert, ich erhalte keine Lieferung mit einem Gesamtgewicht von 1,5 Tonnen, wobei ich nur ein kleines Ding von 50 Gramm benötige. Aber eure Tipps helfen mir für die Zukunft sicher.
Gruss
7m