Hallo,
nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung für 2011 für eine vermietete Eigentumswohnung wurde vom Verwalter (externe Firma) nicht der volle Guthabenbetrag aus 2011 an den jetzigen Eigentümer der Wohnung überweisen. Da der jetzige Eigentümer die Wohnung nicht 12 Monate in 2011 besaß, sondern nur von April - Dezember 2011, überwies der Verwalter - aus welchen Gründen auch immer - einen Teilbetrag des Guthabens an den Vorbesitzer der Wohnung. Ob es ein Versehen war, entzieht sich dem jetzigen Eigentümer.
Nachdem der jetzige Eigentümer den Verwalter schriftlich aufforderte, den noch fehlenden Betrag (der mit der Nachzahlung des Vorbesitzers verrechnet wurde) an ihn zu überweisen, teilte der Verwalter lapidar mit, der jetzige Eigentümer möge sich das Geld selbst vom Vorbesitzer holen.
Frage: Darf der Verwalter so vorgehen? Ist das zulässig? Der jetzige Eigentümer meint, dass sei eine Frechheit.
Besten Dank im Voraus.
Grüße
/Reinhard