Nutung Garage als Hobyraum/Werkstatt, Grenze

Hallo beisammen,

welche Strafe ist wohl für folgende Situation zu erwarten:
Eine Garage die genau an der Grundstücksgrenze liegt, soll umgebaut werden zu einem Hobbyraum. Das beinhaltet den Innenausbau mit Isolierung, Fensteraustausch (Isolierglas) und das Garagentor soll durch ein großes Fenster ersetzt werden. Für eine Veränderung der Nutzung der Garage muss wohl in das Grundstück des Nachbarn eine Baulast eingetragen werden (so haben wir das verstanden).
Was erwartet den Garagenbesitzer, wenn der die Umbauten und Nutzung ohne Genehmigung und Baulasteintragung vornimmt(Kosten oder andere Konsequenzen)?
Habt Ihr evtl. bessere Lösungsmöglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

PasFussy

So etwas ist nicht genehmigungsfähig. Solle das Bauamt einen derartigen Umbau erfahren, droht ein Abriss und eine saftige Strafe von ca. 5000 Euro.
Im besten Falle müssen Sie den alten Zustand wieder herstellen und ebenfalls die Strafe zahlen.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo Herr Kahlki,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann wird wohl nichts daraus…

Beste Grüße

PasFussy