Hallo,
auf fast jeder Internetseite liesst man das;
mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Einbindung eines Hyperlinks die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Das kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich explizit von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzierert sich „Firmenname“ (Inh. Vorname, Nachname) ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Webseite und macht sich die Inhalte nicht zu eigen. „Firmenname“ ist für den Inhalt der Seiten von Dritten nicht verantwortlich.
ODER;
Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns als Betreiber, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht (§254 Abs. 2 BGB) als unbegründet zurückgewiesen.
Nutzen solche Hinweise wirklich etwas ?
Was bedeutet eigentlich dieser §254 ???
Danke euch allen.
Jürgen