Nutzen diese Hinweise wirklich?

Hallo,

auf fast jeder Internetseite liesst man das;

mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Einbindung eines Hyperlinks die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Das kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich explizit von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzierert sich „Firmenname“ (Inh. Vorname, Nachname) ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Webseite und macht sich die Inhalte nicht zu eigen. „Firmenname“ ist für den Inhalt der Seiten von Dritten nicht verantwortlich.

ODER;

Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns als Betreiber, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht (§254 Abs. 2 BGB) als unbegründet zurückgewiesen.

Nutzen solche Hinweise wirklich etwas ?

Was bedeutet eigentlich dieser §254 ???

Danke euch allen.

Jürgen

Hallo Jürgen

mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - „Haftung für
Links“

bei dieser Geschichte herrscht offenbar ein Missverständnis vor. Denn wenn ich bewußt Links auf illegale Inhalte setze, nutzt mir auch das Distanzieren nichts. Auch ist es etwas widersprüchlich, Links zu setzen und sich dann gleichzeitig davon zu distanzieren.

In dem besagten Fall ging es darum, dass der eine Streithahn auf seiner Internetseite lauter Links setzte, die sich um seinen Gegner drehten, um ihn zu diskreditieren.

Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit uns als Betreiber, wird im Sinne der
Schadensminderungspflicht (§254 Abs. 2 BGB) als unbegründet
zurückgewiesen.

Da soll wohl mit dem Einwand, „dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste“ ein Mitverschulden des Mahnenden begründet werden.

Ob’s im Ernstfall klappt…?

Gruß!

Horst

Hallo,

Was bedeutet eigentlich dieser §254 ???

ich hab dir mal bei google den Link gesucht, wo Du das alles nachlesen kannst.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html

max

auf fast jeder Internetseite liesst man das;

mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 […]

Ich habe das Urteil nicht gelesen, aber darin soll wohl genau das Gegenteil dessen stehen, was alle glauben, nämlich dass man allein durch die Angabe, man distanziere sich, eben nicht jeglicher Haftung frei wird. Im Gegenteil: Durch solch einen Disclaimer gibt man zu erkennen, dass man es möglich hält, auf rechtswidrige Inhalte zu verlinken.

Ich halte die ganze Geschichte für schrecklich albern. Es ist ja nicht so, dass ich automatisch für alles hafte, was auf Internetseiten geschieht, die ich verlinke.

Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit uns als Betreiber, wird im Sinne der
Schadensminderungspflicht (§254 Abs. 2 BGB) als unbegründet
zurückgewiesen.

Im Gegensatz zu dem ersten Disclaimer hat das hier nicht mal Tatbestandswirkung. Entweder es gibt ein Mitverschulden oder es gibt keines. Letztlich halte ich auch diesen Text für juristisches Zähnefletschen.

Levay

Ich halte die ganze Geschichte für schrecklich albern. Es ist
ja nicht so, dass ich automatisch für alles hafte, was auf
Internetseiten geschieht, die ich verlinke.

Levay

Hallo Levay,

irgendwie klingt das logisch,w as du schreibst, aber bitte beantworte noch eine Bemerkung von mir;

es ist doch nunmal so, das auf Internetseiten Verlinkungen vorhanden sind, immerhin ist es erwiesen, das dies einen erheblichen Beitrag dazu beiträgt, das die Seite von Suchmaschinen für „besser“ befunden wird. Im übrigen; der Sinn einer Internetseite kann doch ansich auch nur daraus bestehen, oder nicht ?

Was also sagst du zu folgendem „Spruch“, der meiner Meinung nach doch nun wirklich „gut gemeint“ klingt;

Sollte einem Benutzer, bzw. einem Leser DIESER Internetseite (www.sonne-24.de) Rechtsmängel einer der verlinkten Webseiten bekannt werden, so bitten wir darum, die im Impressum dieser Webseite angegebenen Kontaktpersonen unverzüglich über diese Mängel zu informieren, damit die Verlinkung aufgehoben und der Eintrag gelöscht werden kann.

Beste Grüße
Jürgen

ich hab dir mal bei google den Link gesucht, wo Du das alles
nachlesen kannst.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html

max

Hallo Max,

danke dir dafür, habe ich mir in meine Favoriten gelegt.

Gruß
Jürgen

bei dieser Geschichte herrscht offenbar ein Missverständnis
vor. Denn wenn ich bewußt Links auf illegale Inhalte setze,
nutzt mir auch das Distanzieren nichts. Auch ist es etwas
widersprüchlich, Links zu setzen und sich dann gleichzeitig
davon zu distanzieren.

Hallo Horst,

nein, bewusst macht man das doch nicht, oder ??? Ich meine, gut, kann ja jeder sagen, aber wenn sich ein Richter eine Seite anguckt, die bewertet, und dann feststellt; ja, die Seite ist doch ganz o.k. und die Seite macht wirklich nicht den Eindruck, das da irgendwas „mistiges“ verlinkt werden sollte, dann müsste doch alles in Butter sein…also ich meine, wenn die Seite einen guten Eindruck macht, warum dann den Seitenbetreiber eine „reinhauen“ ???

In dem besagten Fall ging es darum, dass der eine Streithahn
auf seiner Internetseite lauter Links setzte, die sich um
seinen Gegner drehten, um ihn zu diskreditieren.

Das wusste ich nicht, ich sehe nur, das auf allen möglichen Seiten dieser blöde Hinweis steht, das man sich von Links distanziert.

Da soll wohl mit dem Einwand, „dass er unterlassen hat, den
Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens
aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch
kennen musste“ ein Mitverschulden des Mahnenden begründet
werden.

Ob’s im Ernstfall klappt…?

Tja, weiss ich auch nicht. Machen wir uns mal nichts vor; dürfte ein Zufallstreffer sein, denn leider ist es doch so; mal entscheiden Gerichte so, dann wieder so, dann mal so…und dann in praktsich gleichen Fällen

Gruß
Jürgen

Hallo Zusammen,
vieleicht hilft diese inhaltliche Darstellung des eigentlichen Paragraphen ja um etwas mehr Klarheit in die angelegenheit zu bringen,
„Hinweis zu links: Die fremden links wurden sorgfältig ausgewählt. Wir distanzieren uns trotzdem ausdrücklich von sämtlichen Inhalten fremder links, um nicht gemäss Urteil vom 12.5.1998 des Landgerichtes Hamburg AZ: 312 O 85/98 dafür haftbar gemacht zu werden“
Von eigenen Links kann man sich nicht distanzieren sehr wohl aber von Dritten. Wobei letztlich bei Kenntissnahme von sogenannten störenden Inhalten diese entsprechend gehändelt werden sollten. Nur den Paragraphen zu setzen schützt nicht 100%ig davor letztlich auch zur Verantwortung gezogen zu werden.
Gruß Ingo

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