Nutzen eines Bausparvertrages?

Ursprünglich hatte ich wg. der Arbeitnehmereigenschaft vorsorglich einen
kleinen über 5000 EUR, später stockte ich auf 25ooo und wieder später auf 90000 EUR auf. Zwischendurch wurden mir Vertragsumstellungen schmackhaft
gemacht. Jetzt nach 9 Jahren (Steuerbindungsfrist doch längst weggefallen!?) könnte ich das Guthaben von ca. 25000 herausnahmen, um ein
endfälliges Darlehen teilweise abzulösen;auf die Zuteilung muß ich bis 2019 warten, möchte aber inzwischen auf jegl. Darlehen verzichten. Und mein Guthaben soll ich nur erhalten, wenn ich schnellstens noch in eine
neuerliche Vertragumstellung einwillige. Keiner der Dienstleister sagt
einem die Wahrheit;alle wollen nur für den Laien „undurchsichtige“ Geschäfte machen…Weiß jemand Rat, selbstverständlich keine verbindliche Rechtsauskunft!!!

Hallo,

Ursprünglich hatte man wg. der Arbeitnehmereigenschaft

Was ist denn das für ein Grund?

vorsorglich einen kleinen über 5000 EUR, später stockte man auf 25ooo und wieder später auf 90000 EUR auf. Zwischendurch wurden Vertragsumstellungen schmackhaft gemacht. Jetzt nach 9 Jahren (Steuerbindungsfrist doch längst weggefallen!?) könnte man das Guthaben von ca. 25000 herausnehmen, um ein endfälliges Darlehen teilweise abzulösen;

Wenn das die Bedingungen des Vertrages so vorsehen.

auf die Zuteilung muß man bis 2019 warten, möchte aber inzwischen auf jegl. Darlehen verzichten. Und das Guthaben soll man nur erhalten, wenn man schnellstens noch in eine neuerliche Vertragumstellung einwilligt. Keiner der Dienstleister sagt einem die Wahrheit; alle wollen nur für den Laien „undurchsichtige“ Geschäfte machen…

Diese „Undurchsichtigkeit“ hängt ganz sicher auch von der Sehstärke des Betrachters ab.
Es ist ja selbstverständlich kein konkreter Fall.
Also zunächst einmal ist ein Bausparvertrag kein Banksparplan oder ein Sparbuch. Es sind also je nach Anbieter und Vertrag diverse Bedingungen mit einem solchen Vertrag verbunden. Und die Anbieter möchten ganz selbstverständlich damit ein Geschäft machen. Dazu kann auch gehören, dass man von den Anlegern über eine bestimmte Zeit Geld relativ günstig zur Verfügung gestellt bekommt, dass dann an Darlehennehmer gegen ein geringes Entgelt weitergereicht wird.
Möchte man ein flexibleres Anlageprodukt, sollte man sich vieleicht vorher für Tagesgeld o.ä. entscheiden. Auf jeden Fall sollte man nicht ungeprüft irgendwelche Aussagen von Verkäufern hinnehmen. Ein Blick in die Bedingungen ist da manchmal wirklich sehr hilfreich.

Grüße

neuerliche Vertragumstellung einwillige. Keiner der Dienstleister sagt
einem die Wahrheit;alle wollen nur für den Laien „undurchsichtige“ Geschäfte machen…

Dann sollte man sich mit der Zentrale in verbindung setzen und von dort telefonisch beraten lassen.

Guten Tag,

die Auszahlung des Guthabens aus dem Bausparvertrag kann jederzeit beantragat werden. Je nach Bearbeitungszeit der Gesellschaft kann man nach ca. 3-4 Wochen über das Geld verfügen.
Nach Auszahlung des Guthabens verfällt jedoch innerhalb eines Jahres der Darlehensanspruch.

Der Abschluß eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.

Rat für die Zukunft :
Ein Bausparvertrag lohnt sich immer, wenn die Zinsen am freien Markt relativ hoch, d. h. über 7 % liegen. Aktuell sind die Bankzinsen eine Konkurrenz für die Bausparkassen.
Daher sollte man aktuell beim Abschluß eines neuen Vertrages unbedingt auf die Guthabenverzinsung in der Ansparzeit achten. Hier empfehle ich die Debeka-Versicherung. Die Guthabenverzinsung ist sehr attraktiv.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Melcher

Danke, liebe Finanzexpertin. Aber was ist mit der Abschlußgebühr, wenn ich doch dann kein Darlehen beanspruche? Oft scheint auch eine Kombination zugrundezuliegen (geringer Guthabenzins, weil auch geringer
Darlehenszins). Wenn ich nun aber doch kein Darlehen benötige, muß der ganze Vertrag doch rücküberrechnet und der Guthabenzins rückwirkend erhöht und abgerechnet werden, oder nicht!? Andererseit möchte ich überrechnet keine zu großen Nachteile erleiden und ließe den Vertrag, der nun schon 10 Jahre läuft, weiterlaufen, weil ich die Darlehenstilgung auch anderweitig auftreibe.