Nutzen eines Fahrtenschreibers

mein transporter ist mit einem fahrtenschreiber .
bei privater nutzung ( einkaufen, kinder zum kindergarten fahren, die oma besuchen ) muß ich da eine fahrerkarte einlegen ?
braucht mein frau auch eine karte , wenn sie meinen transporter zu ähnliche sachen nutzt ?

vielleicht weiss jemand wo das steht.

schon mal danke

Hallo Kawasaki,

bei der Privatnutzung eines Fahrzeugs bist Du gundsätzlich befreit, das Kontrollgerät zu benutzen.
Das Kontrollgerät wird ausschließlich für die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs verwendet. Wenn Deine Frau das Fahrzeug also ausschließlich privat nutzt, muss Sie auch nicht im Besitz einer Fahrerkarte sein. Anders sieht es aus, wenn Deine Frau den Transporter dazu nutzt, Ware an Deine Kunden auszuliefern. In diesem Fall muss Sie für diese Fahrten eine Fahrerkarte verwenden.
Wenn das Fahrzeug privat genutzt wird ist es wichtig, den Tachographen in den „Out of Scope“ Modus zu setzen. Damit wird dem Tachographen mitgeteilt, dass die Nutzung des Fahrzeugs nicht den EG-Sozialvorschriften unterliegt.
Bei einem wechselnden Einsatz des Fahrzeugs (Privat und Gewerblich) würde ich Dir außerdem emfehlen, immer einen Ausdruck zu machen, wenn sich der Einsatzzweck des Fahrzeugs verändert. Am besten schreibst Du auf die Rückseite des Papierstreifens dass ab sofort eine gewerbliche oder private Nutzung des Fahrzeugs stattfindet. Diese Papierstreifen bewahrst Du für 1 Jahr auf. Dann ist die Sache absolut wasserdicht.
Gruß Twindady

besten Dank für Ihre Bemühungen. sie haben mir sehr geholfen.

also noch mal Danke

Hallo,

sehen Sie sich den folgenden Link an:
http://www.ap-anhaengerprofi.de/fahrtenschreiber_143…

hoffentlich ist Ihnen damit geholfen.

Mfg

www.derbyonline.de
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www.alteauto.de