Nutzen fremder EC-Karte

Moin,

Person P wird von EC-Karteninhaber E gebeten für ihn bei einem bestimmten Automaten Geld abzuheben. Der Automat ist der naheliegendste ohne dass man Gebühren für Fremdabheben zahlen muss.

Jetzt wird P noch gebeten auf dem Rückweg ein paar kleine Einkäufe zu erledigen.

Solange nur die Pin abgefragt wird ist ja alles OK, aber wenn jetzt eine Unterschrift gefordert wird, wie es manchmal der Fall ist, was passiert dann?

P kann ja nicht unterschreiben. Wird P ein Missbrauch unterstellt, die Karte gar einbehalten?

Bei dem Discounter um die Ecke von P erfolgt die Entscheidung ob PIN oder Unterschrift per Kassen-Software-Entscheidung am Schluss des Kassiervorganges.

Ach, eine nahegelegene Partnerbank - kostenloses Abheben - ist in zwei Jahren dreimal von einem Sprengversuch der Geldautomaten heimgesucht worden, d.h. Filiale wird dicht gemacht.

Die „eigene“ Filiale ist nur mit Zeitaufwand, Fahrt mit PKW oder ÖPNV erreichbar.

Danke euch für Hinweise, Tipps.

Vlt. noch, P ist aus versch. Gründen häufig in der Nähe der „guten“ Filiale, möchte aber keine Partnerkarte haben. Bei Verlust ist das immer mit Stess verbunden.

Gruß Volker

Hochinteressant,
aber was ist Deine Frage/Dein Problem?

Danke Dir erstmal,

meine Frage ist wohl zu sehr versteckt.

Also, P geht zum „guten“ Automaten hebt ohneProbleme Geld ab, alles ok.

P steht nach dem Einkauf an der Kasse und soll unterschreiben, was passiert jetzt.

Unterschrift von P kann nicht mit der von E übereinstimmen.

Also Verdacht auf Missbrauch? Eigentlich ja nicht, da alles mit Zustimmung von E.

Was darf, kann muss die/der Kassierer/in machen?

Karte einbehalten, einen zweiten Versuch machen, vlt. ja diesmal die PIN?

Personalien des verdächtigen Kundens aufnehmen?

Wenn P die Daten nicht gibt, mit „angemessener, evtl. sanfter Gewalt“ bis zum Eintreffen von Polizei festhalten?

Gut, E darf „eigentlich“ die PIN nicht weitergeben, ABER …

E haftet doch erst, wenn P wirklich missbräuchlich, also außerhalb des Besprochenen, über die Karte verfügt.

Wie kann P den gewünschten Einkauf erledigen?

Ist es jetzt etwas verständlicher?

Gruß Volker

Wenn an der Kasse nicht irgendeine Vollmacht oder dergleichen des Karteninhabers vorgelegt werden kann, hat die Kassiererin erst mal von Mißbrauch auszugehen. Alles weitere kann der Kunde dann mit der Polizei erörtern… Am besten hebt P so viel Geld ab daß er den Einkauf in bar erledigen kann, oder überschreitet der damit das Tageslimit des Automaten?

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Warum hebt P nicht so viel Geld ab, dass er im Geschäft bar bezahlen kann?
Karl

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Danke auch für die weiteren Antworten.

Ich merke, dass ich meine Frage nicht sorgfältig formuliert habe. Entschuldigung!

Wie sieht die Situation aus, wenn P direkt in einem Laden einkaufen möchte, aus Zeitgründen.

Würde eine schriftliche Vollmacht evtl. mit Kopie des Persos von E als Legitimation ausreichen?

Meine Unterschrift hat auch immer 0 und gar nix mit der auf der Karte zu tun. Interessiert keine Sau.

99,9% der Leute würde einfach schwungvoll unterschreiben und drauf scheißen und auch 99,9% der Staatsanwälte würde hier keine Ermittlungen aufnehmen.

hi,

ist es auch nicht. Hier und da wird dabei auch der Ausweis abgeglichen, ob die Karte zum Bezahler passt.

was soll sich daran ändern? Es bleibt die Karte von E. Vermutlich untersagt bereits die Bank von E die Weitergabe der Karte. Das ist aber Problem von E, wenn er gegen den Vertrag mit seiner Bank verstößt.

Beim Lastschriftverfahren eventuell. Nur wird jede/r halbwegs vernünftige Kassierer/in die Sache zum Filialleiter weitergeben und nicht einfach abrechnen.

Solang es klappt, hat P eben Glück.
Zwingen wird er den Supermarkt kaum können, Waren gegen Vorlage der Karte von E herauszugeben. Das ist doch der Kern der Frage, oder?

grüße
lipi

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Hm,

da habe ich andere Erfahrungen.

Ich musste schon mehrfach meine (!) EC-Karte nochmal vorzeigen, da die Unterschrift kontrolliert wurde.

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Hatte es auch schon, das ich noch 2 weitere Male unterschreiben musste, weil meine ersten Unterschriften ziemlich Unähnlich der auf der Karte waren. Aber die Kassiererin begnügte sich mit den Unterschriften.

P zahlt mit dem vorher am Automaten abgeholten Geld.
Was könnte einfacher sein ?

Du machst Dir Gedanken um nichts. Willst mit der Kassiererin diskutieren dass du berechtigt die fremde Karte nutzt ? Viel Spaß !

Niemand wird dich festhalten oder die Karte einbehalten (die hast Du ja in der Hand !), man wird den Kaufvorgang abbrechen.

MfG
duck313

…am Besten gar nicht auf der Karte unterschreiben!
Dann muss zur Verifizierung der Perso verlangt werden. Somit erledigt sich die Sache mit den unterschiedlichen Unterschriften.

Wohl kaum. Das nennt man dann nämlich Betrug und Urkundenfälschung.

Da kannst du einen drauf lassen, dass sie das tun würden.

Vielleicht kommst du eines Tages dahinter, dass ‚nicht erwischt werden‘ nicht im mindesten das gleiche ist wie ‚unschuldig‘ oder ‚rechtmäßig‘. Bis dahin: viel Glück.

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Ich stelle mir gerade den Tumult bei den Wartenden in der Schlange vor.
Dann lieber jemand, der sein Kleingeld abzählt…

Grüße
Dirk

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Genau, die eigene Karte geht ja auch viel schneller verloren, als die fremde.
Und eine Falschaussage oder der Bank zu erklären, warum vertragswidrig die Karte weiter gegeben wurde, sollte auch keinen Stress bereiten. :wink:

Gruß
Pontius

Damit das dann der machen kann, der sie dir abgenommen hat?

Vielleicht doch noch mal drüber nachdenken…

…so gesehen hast du natürlich recht :grimacing: