Nutzen von Fußwegen als Radfahrer

Hallo!

Natürlich. Kenne ich aus den Bergen.

dann weißt du auch, dass in diesem Moment deine Sicherheit
nicht mehr von dir selbst abhängt sondern von dem Autofahrer
und davon, dass nicht gerade ein Steinchen im Weg liegt.

Nein, das weiß ich keineswegs.
Ich kann ihn, wie beschrieben, vorbeilassen, habe somit einen ausgesprochen großen Einfluß auf meine Sicherheit.

Oder ein Autofahrer bei
Reifglätte auf einem ebensolchen Feldweg laut hupend mit 2
Metern Abstand hinter dir hergefahren.

War nie nötig, ich blockiere keine anderen Verkehrsteilnehmer
unnötig. Mir fällt nichts ab, wenn ich als Radler auf einer
schmalen Straße kurz rechts ran fahre, um andere vorbei zu
lassen.

Dachte ich mir doch, dass du Gefahrensituationen nicht
erkennst.

Ja, es mangelt mir wohl an Erfahrung…

Oh mann…

Ist ja völlig ungefährlich, bei Reifglätte
anzuhalten (zu bremsen!) mit einem Auto in minimalem Abstand
hinter dir. Wenn dir das Vorderrad wegschmiert, kann er sicher
noch anhalten bevor er dich überrollt.

Bei solchen Straßenverhältnissen schiebt man ein Fahrrad.
Wenn Bremsen zu unsicher ist, darf man nicht fahren. Das ist ganz einfach.

Übrigens: Der Feldweg
ist für Autos gesperrt und der Autofahrer hätte nur noch 150
Meter hinterherfahren müssen, dann hätte die normale Straße
angefangen.

Und? Vielleicht ist es ein eiliger Wasserwerksmitarbeiter im Noteinsatz. Und selbst wenn nicht: das geht Dich gar nichts an.

Er dachte wohl, wenn er schon durch diese
Abkürzung 200 Meter(!) spart, will er sich das nicht wieder
von einem Radfahrer nehmen lassen. Der Staatsanwalt fand das
dann weniger lustig und die soziale Einrichtung hat sich über
eine unfreiwillige Spende gefreut.

Du bist schon ein toller Typ. Solcherlei Anzeigen im Straßenverkehr sind überflüssiges DDR-Gehabe. Das nächste Mal fährt er Dich dann vielleicht über den Haufen. Ein voller Erfolg…

Nochmal: es gibt Situationen, da hast du deine Sicherheit
praktisch gar nicht mehr in der Hand. Wie bei meinem Unfall
auf dem Radweg. Klar kannst du mit 5 km/h fahren. Das würde
aber dem Sinn des Radfahrens widersprechen.

Lies die StVo. Da steht alles drin.

Grüße,

Mathias

Moin,

Nein, das weiß ich keineswegs.
Ich kann ihn, wie beschrieben, vorbeilassen, habe somit einen
ausgesprochen großen Einfluß auf meine Sicherheit.

Sofern du ihn rechtzeitig bemerkst, ist das natürlich richtig.

Wenn Bremsen zu unsicher ist, darf man nicht fahren. Das ist
ganz einfach.

Richtig. Gilt für Autos übrigens ganz genauso.

Und? Vielleicht ist es ein eiliger Wasserwerksmitarbeiter im
Noteinsatz.

Das gestattet ihm noch lange nicht, die StVO zu mißachten.

Und selbst wenn nicht: das geht Dich gar nichts
an.

Stimmt. Aber wenn der mich gefährdet, geht mich das eine ganze Menge an.

Du bist schon ein toller Typ. Solcherlei Anzeigen im
Straßenverkehr sind überflüssiges DDR-Gehabe.

Keineswegs. Wenn jemand andere mutwillig gefährdet, fehlt ihm wohl die nötige geistige Reife zum Autofahren.

Lies die StVo. Da steht alles drin.

Wie wahr…

Gruß

Kubi

Hi!

Nein, das weiß ich keineswegs.
Ich kann ihn, wie beschrieben, vorbeilassen, habe somit einen
ausgesprochen großen Einfluß auf meine Sicherheit.

Sofern du ihn rechtzeitig bemerkst, ist das natürlich richtig.

Du meist der Fahrtwind weht ihm bei seiner hohen Geschwindigkeit auf spiegelglatter Fahrbahn so stark um die Ohren…?

Wenn Bremsen zu unsicher ist, darf man nicht fahren. Das ist
ganz einfach.

Richtig. Gilt für Autos übrigens ganz genauso.

So ist es.

Und? Vielleicht ist es ein eiliger Wasserwerksmitarbeiter im
Noteinsatz.

Das gestattet ihm noch lange nicht, die StVO zu mißachten.

Tut er das?
Ich glaube eher, besagter Radler tat das. Er war ja nicht mehr sicher unterwegs.

Und selbst wenn nicht: das geht Dich gar nichts
an.

Stimmt. Aber wenn der mich gefährdet, geht mich das eine ganze
Menge an.

Richtig.
Dann kann man zur Seite fahren.

Du bist schon ein toller Typ. Solcherlei Anzeigen im
Straßenverkehr sind überflüssiges DDR-Gehabe.

Keineswegs. Wenn jemand andere mutwillig gefährdet, fehlt ihm
wohl die nötige geistige Reife zum Autofahren.

Wie ich diesen dummen Spruch liebe…

Lies die StVo. Da steht alles drin.

Wie wahr…

Wie konnte es dann zu dieser Situation kommen…?

Grüße,

M.

Hallo,

Ich kann ihn, wie beschrieben, vorbeilassen, habe somit einen
ausgesprochen großen Einfluß auf meine Sicherheit.

wie gesagt ist das mit entsprechender Gefahr verbunden.

Bei solchen Straßenverhältnissen schiebt man ein Fahrrad.
Wenn Bremsen zu unsicher ist, darf man nicht fahren. Das ist
ganz einfach.

Die Gefahr entsteht aber nicht dadurch, dass ich mit dem Fahrrad fahre sondern durch das dichte Auffahren. Selbst wenn ich es schaffe zu bremsen: reagiert der hinter mir fahrende auch nur eine halbe Sekunde zu spät kommt es zum Unfall.
Das Problem wäre übrigens schiebenderweise nicht anders gewesen. Nur dass ich, neben den Fahrrad gehend noch mehr Platz in Anspruch genommen hätte. Ausrutschen hätte ich auch zu Fuss können.

Und? Vielleicht ist es ein eiliger Wasserwerksmitarbeiter im
Noteinsatz. Und selbst wenn nicht: das geht Dich gar nichts
an.

Selbst die Feuerwehr im Noteinsatz darf die Verkehrsregeln nur mit größter Vorsicht und Einsatz des Blaulichts übertreten. Kommt es zum Unfall sieht es nicht gut für die Feuerwehr aus.

Du bist schon ein toller Typ. Solcherlei Anzeigen im
Straßenverkehr sind überflüssiges DDR-Gehabe.

Wäre es das erste Mal gewesen, würde ich dir recht geben. Da er das aber mehrfach machte hielt ich das für meine Sicherheit für notwendig.

Das nächste Mal
fährt er Dich dann vielleicht über den Haufen.

Oh, er fährt immer noch diesen Weg. Nur benimmt er sich jetzt anständig. Deswegen halte ich es auch nicht für notwendig, ihn nochmal anzuzeigen (das wären dann deine „DDR“-Methoden).

Ein voller Erfolg…

Ja, so sehe ich das auch.

Nochmal: es gibt Situationen, da hast du deine Sicherheit
praktisch gar nicht mehr in der Hand. Wie bei meinem Unfall
auf dem Radweg. Klar kannst du mit 5 km/h fahren. Das würde
aber dem Sinn des Radfahrens widersprechen.

Lies die StVo. Da steht alles drin.

Ich spreche nicht von umstrittenen Gummiparagraphen sondern von der Realität. Und der kannst selbst du dich nicht entziehen.

Es ist schon eine sehr zynische Argumentation, den Opfern die Schuld am Fehlverhalten des Täters zuzuschreiben. Wird aber in allen Bereichen gerne gemacht, vom Diebstahl bis zur Vergewaltigung und wie man hier sieht auch im Straßenverkehr.

Gruß, Niels

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Hallo,

Geschwindigkeit auf spiegelglatter Fahrbahn so stark um die
Ohren…?

wer sprach von spiegelglatt?

Gruß, Niels

Moin,

ich sehe schon, eine der ewigen Diskussionen und ich habe sie mir in Gänze durchgelesen.

Oder ein Autofahrer bei
Reifglätte auf einem ebensolchen Feldweg laut hupend mit 2
Metern Abstand hinter dir hergefahren.

War nie nötig, ich blockiere keine anderen Verkehrsteilnehmer
unnötig. Mir fällt nichts ab, wenn ich als Radler auf einer
schmalen Straße kurz rechts ran fahre, um andere vorbei zu
lassen.

Hm. Im Gegenzug fällt einem aber als Autofahrer genauso nichts ab, wenn man 'mal wenige 10m langsamer fährt - alles andere ist Nötigung, die auch zu Recht mit Bußgeld belegt ist.

Du forderst, so Du das gut heißt oder das an-die-Seite-fahren forderst - effektiv von anderen Verkehrsteilnehmern genau die Rücksicht ein, die Du selbst als Autofahrer nicht bereit bist zu gewähren.

Gruß,
Ingo
*der sowohl Rad als auch Auto zur Genüge fährt um beide Seiten beurteilen zu können und bis jetzt immer unfallfrei fuhr*

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Hi!

Ich kann ihn, wie beschrieben, vorbeilassen, habe somit einen
ausgesprochen großen Einfluß auf meine Sicherheit.

wie gesagt ist das mit entsprechender Gefahr verbunden.

Niels, das ist Unfug. Anhalten und Vorbeilassen ist normalerweise nicht gefährlich. Man setzt das vorgeschriebene Handzeichen und fertig.
Wenn das aufgrund der Straßenverhältnisse nicht sicher möglich ist, sollte man dort dann ohnehin nicht Radfahren.
Das ist doch eigentlich ganz einfach, was soll also dieses Insistieren auf völlig unrealistischen Sonderfällen oder Extremsituationen, die ja auch leicht auflösbar sind, wie ich schrieb?

Bei solchen Straßenverhältnissen schiebt man ein Fahrrad.
Wenn Bremsen zu unsicher ist, darf man nicht fahren. Das ist
ganz einfach.

Die Gefahr entsteht aber nicht dadurch, dass ich mit dem
Fahrrad fahre sondern durch das dichte Auffahren. Selbst wenn
ich es schaffe zu bremsen: reagiert der hinter mir fahrende
auch nur eine halbe Sekunde zu spät kommt es zum Unfall.

Ich verstehe nicht, weshalb Du auf diesem Unfug bestehst.

Rechter Arm raus und ausrollen lassen. Ganz einfach.
Eine Vollbremsung wäre hier nicht geboten und somit auch illegal. Weshalb ist es so schwierig, den anderen, auch wenn er sich falsch verhält, einfach vorbeizulassen? Warum müssen mit Gewalt die fadenscheinigsten Gründe konstruiert werden, das nicht zu tun?

Das Problem wäre übrigens schiebenderweise nicht anders
gewesen. Nur dass ich, neben den Fahrrad gehend noch mehr
Platz in Anspruch genommen hätte. Ausrutschen hätte ich auch
zu Fuss können.

Jetzt wird´s wild…

Und? Vielleicht ist es ein eiliger Wasserwerksmitarbeiter im
Noteinsatz. Und selbst wenn nicht: das geht Dich gar nichts
an.

Selbst die Feuerwehr im Noteinsatz darf die Verkehrsregeln nur
mit größter Vorsicht und Einsatz des Blaulichts übertreten.
Kommt es zum Unfall sieht es nicht gut für die Feuerwehr aus.

…und v.a. nicht für den zermatschten Radler.
Warum gefährdest Du Dich also mit Gewalt selbst, nur um Dein vermeintliches Recht durchzusetzen?

Warum nicht einfach mal nachgeben und den anderen in seiner von mir aus ganzen Dummheit und gefährdender Fahrweise vorbeilassen?
Das ist deutlich sicherer für Dich, zumal Du durch Deine insistente Haltung die Welt sicherlich keinen Deut verbessern wirst. Eher im gegenteil, denn es ist keinem geholfen, wenn Du plattgefahren wirst, außer vielleicht dem einen oder anderen Autofahrer, der dann freiere Bahn hat… :wink:

Du bist schon ein toller Typ. Solcherlei Anzeigen im
Straßenverkehr sind überflüssiges DDR-Gehabe.

Wäre es das erste Mal gewesen, würde ich dir recht geben. Da
er das aber mehrfach machte hielt ich das für meine Sicherheit
für notwendig.

Was für die Sicherheit vernünftig und m.E. auch notwendig wäre, habe ich ja nun ausreichend ausgeführt, denke ich.
Du wirst nicht alle asozialen Autofahrer von der Straße bekommen. Keine Chance. Also achte lieber etwas mehr auf Dich…

Das nächste Mal
fährt er Dich dann vielleicht über den Haufen.

Oh, er fährt immer noch diesen Weg. Nur benimmt er sich jetzt
anständig. Deswegen halte ich es auch nicht für notwendig, ihn
nochmal anzuzeigen (das wären dann deine „DDR“-Methoden).

Du bist schon ein echter Gutmensch… :wink:

Ein voller Erfolg…

Ja, so sehe ich das auch.

:wink:

Nochmal: es gibt Situationen, da hast du deine Sicherheit
praktisch gar nicht mehr in der Hand. Wie bei meinem Unfall
auf dem Radweg. Klar kannst du mit 5 km/h fahren. Das würde
aber dem Sinn des Radfahrens widersprechen.

Lies die StVo. Da steht alles drin.

Ich spreche nicht von umstrittenen Gummiparagraphen sondern
von der Realität. Und der kannst selbst du dich nicht
entziehen.

Angepasste Fahrweise. Das steht da drin und ist, zumindest für mich, Realität im Straßenverkehr.

Dass für mich persönlich „angepasst“ auch mal 70 in der Stadt bedeutet, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich passe auf und denke für die anderen nach Möglichkeit mit. Deswegen wurde ich auch noch nicht umgefahren, obwohl ich schon auf der ganzen Welt Motorrad und Fahhrad fuhr. Selbst Athen und die griechischen Autobahnen mit der Vespa habe ich überlebt, obwohl das Ding bepackt blöderweise etwas langsamer war, als die LKW…
Ich bin dann eben mal rüber gefahren.

Es ist schon eine sehr zynische Argumentation, den Opfern die
Schuld am Fehlverhalten des Täters zuzuschreiben.

Mache ich das?
Ich denke nicht. Vielmehr plädiere ich dafür, durch etwas Mitdenken das Opfer-Werden zu vermeiden, da im Straßenverkehr die Täter nur in den allerseltensten Fällen bewusst als solche auftreten.

Wird aber in
allen Bereichen gerne gemacht, vom Diebstahl bis zur
Vergewaltigung und wie man hier sieht auch im Straßenverkehr.

Schöne Vergleiche. Fehlt nur noch, dass Du mich neben einem Dieb und Vergewaltiger auch noch einen Nazi heisst. Dann wäre die forenübliche Argumentationsschwachsinnskette geschlossen…

Grüße,

Mathias

Hallo,

Geschwindigkeit auf spiegelglatter Fahrbahn so stark um die
Ohren…?

wer sprach von spiegelglatt?

Zitat:
„Ist ja völlig ungefährlich, bei Reifglätte anzuhalten (zu bremsen!)“ (Zitat Ende).

Ich korrigiere mich daher, es soll nicht „spiegelglatt“, sondern „reifglatt“ heissen.

Den Unterschied bzgl. der notwendigen Vorsicht und Aufmerksamkeit beim Radfahren mögest Du mir bitte im Folgenden erläutern.

Grüße,

Mathias

Hi!

ich sehe schon, eine der ewigen Diskussionen und ich habe sie
mir in Gänze durchgelesen.

Oder ein Autofahrer bei
Reifglätte auf einem ebensolchen Feldweg laut hupend mit 2
Metern Abstand hinter dir hergefahren.

War nie nötig, ich blockiere keine anderen Verkehrsteilnehmer
unnötig. Mir fällt nichts ab, wenn ich als Radler auf einer
schmalen Straße kurz rechts ran fahre, um andere vorbei zu
lassen.

Hm. Im Gegenzug fällt einem aber als Autofahrer genauso nichts
ab, wenn man 'mal wenige 10m langsamer fährt - alles andere
ist Nötigung, die auch zu Recht mit Bußgeld belegt ist.

Ich habe hierzu ja alles Nötige an Niels weiter unten geschrieben.
Mit dem Thema, was dann wirklich „Nötigung“ ist, bin ich persönlich vorsichtig. Das beurteilen im Zweifel dann schon die Richter.
Ich selbst halte es so, mich nicht immer gleich von jedem vielleicht nur schlecht gelaunten Menschen „genötigt“ zu fühlen, sondern lieber mal nachzugeben.

Du forderst, so Du das gut heißt oder das an-die-Seite-fahren
forderst - effektiv von anderen Verkehrsteilnehmern genau die
Rücksicht ein, die Du selbst als Autofahrer nicht bereit bist
zu gewähren.

Wer sagt das? Habe ich den armen Niels bedrängt? Wohl kaum.

Gruß,
Ingo
*der sowohl Rad als auch Auto zur Genüge fährt um beide Seiten
beurteilen zu können und bis jetzt immer unfallfrei fuhr*

Dito.

Grüße,

Mathias

Tach!

Sofern du ihn rechtzeitig bemerkst, ist das natürlich richtig.

Du meist der Fahrtwind weht ihm bei seiner hohen
Geschwindigkeit auf spiegelglatter Fahrbahn so stark um die
Ohren…?

Es gibt leise Autos, es gibt laute Umgebungen, es gibt kaltes Wetter, bei man Ohrenschützer traägt…es gibt tausend Gründe, warum das Bemerken nicht rechtzeitig erfolgen kann.

Das gestattet ihm noch lange nicht, die StVO zu mißachten.

Tut er das?

Na sicher. Der Weg war für Autos gesperrt.

Ich glaube eher, besagter Radler tat das. Er war ja nicht mehr
sicher unterwegs.

Wenn es so glatt war, daß er nicht mehr bremsen konnte, stimmt das natürlich auch.

Stimmt. Aber wenn der mich gefährdet, geht mich das eine ganze
Menge an.

Richtig.
Dann kann man zur Seite fahren.

Kann man, und würde man auch, wenn man schlau ist. Und trotzdem hat der andere nicht das Recht, einen zu gefährden.

Keineswegs. Wenn jemand andere mutwillig gefährdet, fehlt ihm
wohl die nötige geistige Reife zum Autofahren.

Wie ich diesen dummen Spruch liebe…

Der ist nicht dumm, sondern völlig richtig. Was soll daran dumm sein?

Lies die StVo. Da steht alles drin.

Wie wahr…

Wie konnte es dann zu dieser Situation kommen…?

Indem offenbar zwei Verkehrsteilnehmer sich nicht richtig verhalten haben - wie meistens.

Gruß

Kubi

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Hallo,

Den Unterschied bzgl. der notwendigen Vorsicht und
Aufmerksamkeit beim Radfahren mögest Du mir bitte im Folgenden
erläutern.

das beweist doch wieder, dass du Situationen nicht richtig einschätzt. Spiegelglatt = überfrierender Regen oder angetauter und wieder gefrorener Schnee, sprich: die Oberfläche ist blankes Eis, die Reibung geht gegen Null
Reifglatt = Luftfeuchtigkeit hat sich als hauchdünne Schicht Eiskristalle niedergeschlagen, Reibung ist vermindert

im ersten Fall ist Radfahren unmöglich, im zweiten Fall muss man nur entsprechende Vorsicht walten lassen (z.B. indem man Strecken benutzt, auf denen normalerweise keine Autos unterwegs sind). Problematisch wirds eben, wenn andere Verkehrsteilnehmer diese Vorsicht nicht walten lassen.

Gruß, Niels

Hi!

Sofern du ihn rechtzeitig bemerkst, ist das natürlich richtig.

Du meist der Fahrtwind weht ihm bei seiner hohen
Geschwindigkeit auf spiegelglatter Fahrbahn so stark um die
Ohren…?

Es gibt leise Autos, es gibt laute Umgebungen, es gibt kaltes
Wetter, bei man Ohrenschützer traägt…es gibt tausend Gründe,
warum das Bemerken nicht rechtzeitig erfolgen kann.

Klar, man kann auch 10.000 Gründe kosntruieren. realistischer wird das dadurch nicht. Ohrenschützer sind vermutlich sogar illegal, da man seine Wahrnehmung einschränkt.

Das gestattet ihm noch lange nicht, die StVO zu mißachten.

Tut er das?

Na sicher. Der Weg war für Autos gesperrt.

…was Du dann exekutiv zu ahnden denkst zu dürfen/müssen…?

Ich glaube eher, besagter Radler tat das. Er war ja nicht mehr
sicher unterwegs.

Wenn es so glatt war, daß er nicht mehr bremsen konnte, stimmt
das natürlich auch.

Danke.

Stimmt. Aber wenn der mich gefährdet, geht mich das eine ganze
Menge an.

Richtig.
Dann kann man zur Seite fahren.

Kann man, und würde man auch, wenn man schlau ist. Und
trotzdem hat der andere nicht das Recht, einen zu gefährden.

…was sich der Radler dann wiederum auf den Grabstein schreiben lassen kann.
Hauptsache Recht gehabt…

Keineswegs. Wenn jemand andere mutwillig gefährdet, fehlt ihm
wohl die nötige geistige Reife zum Autofahren.

Wie ich diesen dummen Spruch liebe…

Der ist nicht dumm, sondern völlig richtig. Was soll daran
dumm sein?

Dumm ist, dass jeder insistente Oberlehrer in diesem Land meint, die Eignung anderer zur Teilnahme am Straßenverkehr erschöpfend bewerten zu können/müssen.

Lies die StVo. Da steht alles drin.

Wie wahr…

Wie konnte es dann zu dieser Situation kommen…?

Indem offenbar zwei Verkehrsteilnehmer sich nicht richtig
verhalten haben - wie meistens.

Na wenigstens wird eingesehen, dass der Radler hier nicht ganz korrekt unterwegs warf. Das sehe ich als Teilerfolg.

Grüße,

Mathias

Hi!

Den Unterschied bzgl. der notwendigen Vorsicht und
Aufmerksamkeit beim Radfahren mögest Du mir bitte im Folgenden
erläutern.

das beweist doch wieder, dass du Situationen nicht richtig
einschätzt.

Bitte?

Spiegelglatt = überfrierender Regen oder
angetauter und wieder gefrorener Schnee, sprich: die
Oberfläche ist blankes Eis, die Reibung geht gegen Null
Reifglatt = Luftfeuchtigkeit hat sich als hauchdünne Schicht
Eiskristalle niedergeschlagen, Reibung ist vermindert

Du hast Dich gerade meilenweit von der Realität entfernt…

im ersten Fall ist Radfahren unmöglich, im zweiten Fall muss
man nur entsprechende Vorsicht walten lassen (z.B. indem man
Strecken benutzt, auf denen normalerweise keine Autos
unterwegs sind).

Naja, dann scheine ich auf meinen hunderttausenden von Zweiradkiloletern in aller Welt bislang nichts verstanden zu haben… :wink:

Problematisch wirds eben, wenn andere
Verkehrsteilnehmer diese Vorsicht nicht walten lassen.

Lassen wir´s. Es wird Dir dann schon jemand den Grabstein entsprechend mit „…aber ich hatte Recht!“ verzieren.

M.

Tach!

Na sicher. Der Weg war für Autos gesperrt.

…was Du dann exekutiv zu ahnden denkst zu dürfen/müssen…?

Keineswegs. Aber ich sehe auch keinen Grund, für ihn irgendwelche Sonderaktionen zu starten.

Kann man, und würde man auch, wenn man schlau ist. Und
trotzdem hat der andere nicht das Recht, einen zu gefährden.

…was sich der Radler dann wiederum auf den Grabstein
schreiben lassen kann.
Hauptsache Recht gehabt…

Lesen hilft manchmal. Ich schrieb ganz klar, daß man es als Radler schlauerweise tun würde.
Aber du scheinst beharrlich darauf zu bestehen, daß der Autofahrer ansonsten das Recht hat, ihn umzunieten.
Mir ist klar, daß du das nicht wirklich meinst, aber du klingst so.

Dumm ist, dass jeder insistente Oberlehrer in diesem Land
meint, die Eignung anderer zur Teilnahme am Straßenverkehr
erschöpfend bewerten zu können/müssen.

Mag sein, aber das ändert nichts and der richtigkeint des von mir geschriebenen Satzes. Wie wär’s denn mal zur Abwechslung damit, sich auf das zu beziehen, was ich schreibe?

Na wenigstens wird eingesehen, dass der Radler hier nicht ganz
korrekt unterwegs warf. Das sehe ich als Teilerfolg.

Wieso Teilerfolg? Das habe ich nie abgestritten.

Gruß

Kubi

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Moin!

Na sicher. Der Weg war für Autos gesperrt.

…was Du dann exekutiv zu ahnden denkst zu dürfen/müssen…?

Keineswegs. Aber ich sehe auch keinen Grund, für ihn
irgendwelche Sonderaktionen zu starten.

Du willst mich offenbar nicht verstehen.
Nochmal: weshalb nicht mal vom eigenen Dogma ablassen und der Sicherheit, v.a. der eigenen, den Vorrang einräumen?

Was kostet es Dich?

Ich verstehe es nicht.
Lieber sterben und Recht haben, als einfach mal nachzugeben.

Kann man, und würde man auch, wenn man schlau ist. Und
trotzdem hat der andere nicht das Recht, einen zu gefährden.

…was sich der Radler dann wiederum auf den Grabstein
schreiben lassen kann.

Hauptsache Recht gehabt…

Lesen hilft manchmal. Ich schrieb ganz klar, daß man es als
Radler schlauerweise tun würde.
Aber du scheinst beharrlich darauf zu bestehen, daß der
Autofahrer ansonsten das Recht hat, ihn umzunieten.

Unsinn. Wo schrieb ich das?

Mir ist klar, daß du das nicht wirklich meinst, aber du
klingst so.

Wohl kaum.

Dumm ist, dass jeder insistente Oberlehrer in diesem Land
meint, die Eignung anderer zur Teilnahme am Straßenverkehr
erschöpfend bewerten zu können/müssen.

Mag sein, aber das ändert nichts and der richtigkeint des von
mir geschriebenen Satzes.

Doch, das tut es in der Tat. Denn Du (insistenter Oberlehrer) scheinst dies (Richtigkeit des eigenen Verhaltens) eben, wie so viele andere, lediglich zu denken (Abweichung von der Realität).

Ich persönlich meine(!), dass Leute, die mutwillig, egal ob eigentlich berechtigt oder nicht, Gefahrensituationen heraufbeschwören eigentlich diejenigen sind, die dem Straßenverkehr fern bleiben sollten…

Wie wär’s denn mal zur Abwechslung
damit, sich auf das zu beziehen, was ich schreibe?

?

Na wenigstens wird eingesehen, dass der Radler hier nicht ganz
korrekt unterwegs warf. Das sehe ich als Teilerfolg.

Wieso Teilerfolg? Das habe ich nie abgestritten.

I give it up… :wink:

M.

Ein letzter Versuch…

Du willst mich offenbar nicht verstehen.

Na, wenigstens eins haben wir gemeinsam…

Nochmal: weshalb nicht mal vom eigenen Dogma ablassen und der
Sicherheit, v.a. der eigenen, den Vorrang einräumen?

Ich habe bereits mindestens dreimal geschrieben, daß jeder kluge Mensch das in dieser Situation tun würde. Und jetzt nochmal ganz langsam, damit du mitmeißeln kannst: Trotzdem befindet sich hier der Autofahrer im Unrecht, und wenn der Fahrradfahrer einfach weiterfährt, muß er in den sauren Apfel beißen und dahinter bleiben. Ich weiß nicht, wie ich’s noch klarer schreiben soll.

Ich verstehe es nicht.
Lieber sterben und Recht haben, als einfach mal nachzugeben.

Wie gesagt, das habe ich nie geschrieben - sogar das Gegenteil habe ich mehrmals in diesem Thread bestätigt. Es ging mir hier nur darum, die rechtslage klarzustellen. Daß man als Schwächerer im Zweifelsfalle auf sein Recht verzichtet, dürfte logisch sein.

Doch, das tut es in der Tat.

Mitnichten.

Denn Du (insistenter Oberlehrer)

Langsam gehen dir wohl doch die Argumente aus, oder warum meinst du, zu Beleidigungen greifen zu müssen?

scheinst dies (Richtigkeit des eigenen Verhaltens) eben, wie
so viele andere, lediglich zu denken (Abweichung von der
Realität).

Viel Interpretation, leider ohne Grundlage: alles, was ich schrieb, ist, daß die mutwillige Gefährdung anderer bedeutet, daß man die geistige Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht hat. Und das ist so völlig richtig. Alles andere ist frei von dir erfunden, aber nicht von mir geschrieben.

I give it up… :wink:

Ich allerdings auch, wenn du es wieder nicht verstanden hast. Und ich breche die Diskussion ab, wenn du noch weiter entgleicen solltest als mit dem Oberlehrer.

(Noch) freundlichen Gruß

Kubi