Nutzen von Fußwegen als Radfahrer

Moin,

wie schaut es eigentlich aus, wann muß ich als Radfahrer einen Rad- bzw. kombinierten Rad-/Fußweg nutzen? Ich denke da an die Varianten:
a) separater Radweg in gutem Zustand, ausgewiesen mit dem blauen Gebotsschild
b) gemeinsamer Rad- und Fußweg, ausgewiesen mit blauem Gebotsschild
c) Fußweg ausgewiesen mit „Radfahrer frei“ als Anmerkung unten drunter

So ich die StVO richtig verstehe, muß man bei a) und b) den Radweg nutzen, wie sieht es aber bei c) aus?

Was ist, wenn bei a) oder b) der Zustand des Radweges so schlecht ist, daß Sturzgefahr bei etwas zügigerer Fahrt besteht, bspw. wegen breiter Längsrillen zwischen den Pflastersteinen? Oder er einfach nur eine Buckelpiste ist wg. Baumwurzeln o.ä? Sprich, was gilt noch als zumutbar?

Beste Grüße,
Ingo

Hallo Ingo,

wie schaut es eigentlich aus, wann muß ich als Radfahrer einen
Rad- bzw. kombinierten Rad-/Fußweg nutzen? Ich denke da an die
Varianten:
a) separater Radweg in gutem Zustand, ausgewiesen mit dem
blauen Gebotsschild
b) gemeinsamer Rad- und Fußweg, ausgewiesen mit blauem
Gebotsschild
c) Fußweg ausgewiesen mit „Radfahrer frei“ als Anmerkung unten
drunter

So ich die StVO richtig verstehe, muß man bei a) und b) den
Radweg nutzen,

Richtig.

wie sieht es aber bei c) aus?

Hier darfst Du in Schrittgeschwindigkeit fahren. Du darfst aber auch alternativ auf einer begleitenden Fahrbahn fahren, so es denn eine gibt.

Was ist, wenn bei a) oder b) der Zustand des Radweges so
schlecht ist, daß Sturzgefahr bei etwas zügigerer Fahrt
besteht, bspw. wegen breiter Längsrillen zwischen den
Pflastersteinen? Oder er einfach nur eine Buckelpiste ist wg.
Baumwurzeln o.ä? Sprich, was gilt noch als zumutbar?

Das ist leider ein weites Feld. Wenn der Radweg dauerhaft eine Zumutung ist, was leider von vielen Verwaltungen noch unter „zumutbar“ gehandelt wird (das Wortspiel stammt von mir), dann hilft nur gegen die Benutzungspflicht Widerspruch einzulegen, bzw. zum Beispiel in Bayern gleich zu klagen.

Falls es konkrete Beispiele bei Dir gibt: Was sagen denn die ADFCler vor Ort http://www.adfc-braunschweig.de/ ?

Gruß, Karin

Hi!

Wenn es einen Radweg gibt, benutzt Du ihn. Mit einer Geschwindigkeit, die die anderen Verkehrsteilnehmer nicht übermässig gefährdet. Ist eigentlich ganz einfach…

Was man dann wirklich „muss“, ist hier weniger wichtig. Mitdenken ist, v.a. als Radfahrer ohne Knautschzone, gefragt.

Grüße,

Mathias

Moin,

Wenn es einen Radweg gibt, benutzt Du ihn. Mit einer
Geschwindigkeit, die die anderen Verkehrsteilnehmer nicht
übermässig gefährdet. Ist eigentlich ganz einfach…

Was man dann wirklich „muss“, ist hier weniger wichtig.
Mitdenken ist, v.a. als Radfahrer ohne Knautschzone, gefragt.

Und das hat mit meiner Frage genau was zu tun…?

Danke trotzdem für Hinweis auf §1 StVO.

Gruß,
Ingo

Moin,

c) Fußweg ausgewiesen mit „Radfahrer frei“ als Anmerkung unten
drunter

Hier darfst Du in Schrittgeschwindigkeit fahren. Du
darfst aber auch alternativ auf einer begleitenden Fahrbahn
fahren, so es denn eine gibt.

Ah, danke. Ich habe mich’s schon länger gefragt, aber keine Erläuterung gefunden. Gibt’s dazu 'ne Referenz (ggf. wo’s in der StVO steht)?

Was ist, wenn bei a) oder b) der Zustand des Radweges so
schlecht ist, daß Sturzgefahr bei etwas zügigerer Fahrt
besteht, bspw. wegen breiter Längsrillen zwischen den
Pflastersteinen? Oder er einfach nur eine Buckelpiste ist wg.
Baumwurzeln o.ä? Sprich, was gilt noch als zumutbar?

Das ist leider ein weites Feld. Wenn der Radweg dauerhaft eine
Zumutung ist, was leider von vielen Verwaltungen noch unter
„zumutbar“ gehandelt wird (das Wortspiel stammt von mir), dann
hilft nur gegen die Benutzungspflicht Widerspruch einzulegen,
bzw. zum Beispiel in Bayern gleich zu klagen.

Hm, ich fürchtete sowas. Das wäre dann auch leicht übertrieben bzw. mehr Ärger als ich Lust habe. Das Beispiel, was ich vor Augen habe, sagt „Fußweg mit ‚Radfahrer frei‘“, so daß ich’s mir nach Deinen Worten aussuchen kann.

Gruß und *,
Ingo

Hi!

Wenn es einen Radweg gibt, benutzt Du ihn. Mit einer
Geschwindigkeit, die die anderen Verkehrsteilnehmer nicht
übermässig gefährdet. Ist eigentlich ganz einfach…

Was man dann wirklich „muss“, ist hier weniger wichtig.
Mitdenken ist, v.a. als Radfahrer ohne Knautschzone, gefragt.

Und das hat mit meiner Frage genau was zu tun…?

Da kommst Du schon noch drauf. Einfach nochmal lesen.

Danke trotzdem für Hinweis auf §1 StVO.

Gerne.

Grüße,

Mathias

Moin,

Wenn es einen Radweg gibt, benutzt Du ihn. Mit einer
Geschwindigkeit, die die anderen Verkehrsteilnehmer nicht
übermässig gefährdet. Ist eigentlich ganz einfach…

Was man dann wirklich „muss“, ist hier weniger wichtig.
Mitdenken ist, v.a. als Radfahrer ohne Knautschzone, gefragt.

Und das hat mit meiner Frage genau was zu tun…?

Danke trotzdem für Hinweis auf §1 StVO.

Mathias wollte nur mal wieder darauf hinaus, dass, sobald da ein blaues Schild steht, das einen Radweg definiert, du diesen auch zu benutzen hättest.
ist es ein einwandfrei asphaltierter/gepflasterter Weg, steht dem nichts entgegen, da mit max. 20-25km/h drauf rumzufahren.
ist das eine buckelpiste, die nur mit vollfederung zu ertragen ist, hast du nach Mathias’ Aussage gefälligst weiterhin diese zu benutzen. am besten mit 3km/h, damit du dich nicht gefährdest.

von dieser meinung kann man halten, was man will. vielleicht versteht man Mathias, wenn man so wie er Autofahrer ist, der tagtäglich mit idiotischen radlern konfrontiert wird, die einfach rücksichtslos auf der straße fahren und 10km Stau verursachen :smile:

meinung von mir deckt sich mit der von KUHmax.
radweg in ordnung: musst drauf fahren
willst du schnell fahren, musst du sogar auf die straße ausweichen. wenn du mit 35km/h auf einem radweg in der stadt unterwegs bist, der baulich nicht vom fußweg getrennt ist, und es zum unfall mit einem unvorsichtigen passanten kommt, dürftest du eine teilschuld bekommen. von wegen: unangepasste geschwindigkeit auf einem radweg.

„Radfahrer frei“ ist ein „darf“. kein muss.
viel spaß :smile:

Hallo Ingo,

c) Fußweg ausgewiesen mit „Radfahrer frei“ als Anmerkung unten
drunter

Hier darfst Du in Schrittgeschwindigkeit fahren. Du
darfst aber auch alternativ auf einer begleitenden Fahrbahn
fahren, so es denn eine gibt.

Ah, danke. Ich habe mich’s schon länger gefragt, aber keine
Erläuterung gefunden. Gibt’s dazu 'ne Referenz (ggf. wo’s in
der StVO steht)?

nimm auch hier den ADFC, die Fachleute in Sachen Radfahren:
http://www.adfc.de/1721_1

ich weiß jetzt nicht, ob dieser Fall definitiv auf der Seite zu finden ist, aber die eindeutigen Benutzungpflichten sind dort aufgeführt.

Gruß, Karin

Hallo ENSI,

Und das hat mit meiner Frage genau was zu tun…?

Mathias wollte nur mal wieder darauf hinaus, dass, sobald da
ein blaues Schild steht, das einen Radweg definiert, du diesen
auch zu benutzen hättest.

Nee, Mathias meint nach allen Postings, die ich von ihm kenne, auch die „anderen“ Radwege.

von dieser meinung kann man halten, was man will. vielleicht
versteht man Mathias, wenn man so wie er Autofahrer ist, der
tagtäglich mit idiotischen radlern konfrontiert wird, die
einfach rücksichtslos auf der straße fahren und 10km Stau
verursachen :smile:

Ansonsten sind wir uns ja einig.

Gruß, Karin

Hi Ihr beiden!

Und das hat mit meiner Frage genau was zu tun…?

Mathias wollte nur mal wieder darauf hinaus, dass, sobald da
ein blaues Schild steht, das einen Radweg definiert, du diesen
auch zu benutzen hättest.

Nee, Mathias meint nach allen Postings, die ich von ihm kenne,
auch die „anderen“ Radwege.

So ist es.

Warum sonst bezahlt der Autofahrer mit seinen KfZ-Steuern den Bau eines Radweges, wenn er dann nicht zu benutzen ist…?

von dieser meinung kann man halten, was man will. vielleicht
versteht man Mathias, wenn man so wie er Autofahrer ist, der
tagtäglich mit idiotischen radlern konfrontiert wird, die
einfach rücksichtslos auf der straße fahren und 10km Stau
verursachen :smile:

Höre ich da ein wenig Verständnis heraus…?

10 Km Stau jucken mich allerdings nicht, mein Arbeitsweg beträgt 2,8 Km und ich habe auf selbigem normalerweise keine Probleme mit Radfahrern, da es einen guten Radweg gibt und ich bei gutem Wetter selbst einer /Radfahrer, nicht Radweg…) bin.
Grüße,

Mathias

Hi Ihr beiden!

Mathias wollte nur mal wieder darauf hinaus, dass, sobald da
ein blaues Schild steht, das einen Radweg definiert, du diesen
auch zu benutzen hättest.

Nee, Mathias meint nach allen Postings, die ich von ihm kenne,
auch die „anderen“ Radwege.

So ist es.
Warum sonst bezahlt der Autofahrer mit seinen KfZ-Steuern den
Bau eines Radweges, wenn er dann nicht zu benutzen ist…?

öhm… einfach nochmal den Unterschied zwischen Maut und Steuer verinnerlichen :wink:
letztere ist nämlich niemals zweckgebunden.
aber wenn du Maut zahlen würdest für die benutzung einer ringstraße, von den einnahmen direkt die instandhaltung/-setzung der fahrbahn nebst radweg finanziert würde, hättest du grund zur klage für den fall, dass ein hervorragender radweg nicht von radlern genutzt werden würde. :smile:

von dieser meinung kann man halten, was man will. vielleicht
versteht man Mathias, wenn man so wie er Autofahrer ist, der
tagtäglich mit idiotischen radlern konfrontiert wird, die
einfach rücksichtslos auf der straße fahren und 10km Stau
verursachen :smile:

Höre ich da ein wenig Verständnis heraus…?

nein, nur ironie.

frohes autofahren.

Hi!

Mathias wollte nur mal wieder darauf hinaus, dass, sobald da
ein blaues Schild steht, das einen Radweg definiert, du diesen
auch zu benutzen hättest.

Nee, Mathias meint nach allen Postings, die ich von ihm kenne,
auch die „anderen“ Radwege.

So ist es.
Warum sonst bezahlt der Autofahrer mit seinen KfZ-Steuern den
Bau eines Radweges, wenn er dann nicht zu benutzen ist…?

öhm… einfach nochmal den Unterschied zwischen Maut und
Steuer verinnerlichen :wink:

Noch so ein Verbissener…
Ich kenne den unterschied zwischen Steuern und Abgaben.

letztere ist nämlich niemals zweckgebunden.
aber wenn du Maut zahlen würdest für die benutzung einer
ringstraße, von den einnahmen direkt die
instandhaltung/-setzung der fahrbahn nebst radweg finanziert
würde, hättest du grund zur klage für den fall, dass ein
hervorragender radweg nicht von radlern genutzt werden würde.

)

Ich „klage“ nicht, sitze ich doch in einem 2,2 Tonnen Jeep…

von dieser meinung kann man halten, was man will. vielleicht
versteht man Mathias, wenn man so wie er Autofahrer ist, der
tagtäglich mit idiotischen radlern konfrontiert wird, die
einfach rücksichtslos auf der straße fahren und 10km Stau
verursachen :smile:

Höre ich da ein wenig Verständnis heraus…?

nein, nur ironie.

Ich dachte schon…

frohes autofahren.

Danke, heute laufe ich mal.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

trotz der bisherigen Erklärungsversuche bleibt die Frage, warum du in einem Rechtsbrett auf eine Frage zur Rechtslage mit einer vom gültigen Recht abweichenden Empfehlung antwortest.

Es ist schon erläutert worden und auch an anderen Stellen im Internet nachzulesen, dass es die so genannten „anderen Radwege“ bzw. für Radfahrer freigegebene Gehwege gibt. In Bezug auf die Frage c) des Threaderstellers heißt dies, ein Radfahrer kann frei wählen, ob er auf der Straße fährt oder nicht. Das Wahlrecht wäre ad absurdum geführt, wenn man unbedingt den Radweg/Gehweg nutzen müsste. Selbst wenn du es lieber hättest, dass immer der Radweg genutzt würde, so bleibt das Radfahren auf der Straße in unter den genannten Bedingungen legal.

Ein Hinweis auf § 1 StVO ist hinfällig. Wer die Möglichkeiten eines bewusst aufgestellten bzw. bewusst weggelassenen Verkehrszeichens ausnutzt, wird nie gegen § 1 StVO verstoßen.

Wenn es wenigstens richtig wäre, dass die Benutzung der Straße unsicherer sei, könnte man deine Empfehlung ja noch verstehen. Es ist jedoch die deutlich sichere Variante.

Gruß
Ultra

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Hallo!

trotz der bisherigen Erklärungsversuche bleibt die Frage,
warum du in einem Rechtsbrett auf eine Frage zur Rechtslage
mit einer vom gültigen Recht abweichenden Empfehlung
antwortest.

Da es in den meisten Fällen für Radler vrogeschrieben ist, einen vorhandenen Radweg auch zu benutzen, weicht meine Empfehlung keineswegs von der Rechtslage ab.

Es ist schon erläutert worden und auch an anderen Stellen im
Internet nachzulesen, dass es die so genannten „anderen
Radwege“ bzw. für Radfahrer freigegebene Gehwege gibt. In
Bezug auf die Frage c) des Threaderstellers heißt dies, ein
Radfahrer kann frei wählen, ob er auf der Straße fährt oder
nicht. Das Wahlrecht wäre ad absurdum geführt, wenn man
unbedingt den Radweg/Gehweg nutzen müsste.

Gut bemerkt.
Keine Ahnung, weshalb die gesetzliche Regelung so ist.
Das müsste man mal ändern.

Selbst wenn du es
lieber hättest, dass immer der Radweg genutzt würde, so bleibt
das Radfahren auf der Straße in unter den genannten
Bedingungen legal.

Ich weiß.
Nichts anderes habe ich geschrieben.

Ein Hinweis auf § 1 StVO ist hinfällig. Wer die Möglichkeiten
eines bewusst aufgestellten bzw. bewusst weggelassenen
Verkehrszeichens ausnutzt, wird nie gegen § 1 StVO verstoßen.

Das stimmt nicht.
Auch wenn z.B. ein Gehweg für Radler freigegeben ist, hat der Radler auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten.
Auich wenn einigen das nicht passt…

Wenn es wenigstens richtig wäre, dass die Benutzung der Straße
unsicherer sei, könnte man deine Empfehlung ja noch verstehen.
Es ist jedoch die deutlich sichere Variante.

Keineswegs. Das wurde hier ja bereits erörtert.
Die radikalen Thesen des ADFC hierzu lasse ich mal beiseite.

Es funktioniert überhaupt nur, weil die deutschen Autofahrer extrem rücksichtsvoll sind.
In Italien z.B. würde wohl kaum ein Radler es wagen, einen Radweg nicht zu nutzen und vor einem Taxifahrer mit 2m Abstand vom Fahrbahnrand herumzugurken.

Nur deshalb ist es in D einigermassen sicher, als Radler die Straße zu nutzen auch wenn es einen Radweg gibt. Sinn macht es dennoch keinen.

Der Radweg als von der Autofahrbahn abgetrennter Bereich ist immer die sicherere Variante, zumindest für Radler, die mit einer angemessenen Geschwindigkeit fahren, vernünftige Bremsen montiert haben und diese auch bedienen können.

Ihr müsst einfach verstehen, dass Ihr, genausowenig wie Autofahrer, nicht das Recht habt, mit der maximal möglichen V von vielleicht 35 Km/h auf dem Radweg zu fahren, obwohl Ihr dann für z.B. Kinder oder Autos, die aus einer Ausfahrt kommen, nicht mehr bremsen könnt. Ebensoweniog besteht das Recht, auf der Fahrbahn der Autos zu fahren, nur weil man auf dem radweg nicht rasen kann, wie man will.
Gewissen Rennradlern und Kurieren muss man dies ja immer mal wieder per Hupe klar machen… :wink:

Man darf, egal mit welchem Verkehrsmittel, immer nur so schnell fahren, dass man im überschaubaren Bereich bremsen kann.
Warum denkst Du, das würde für Radfahrer nicht gelten?

Grüße,
Mathias

Hallo

Der Radweg als von der Autofahrbahn abgetrennter Bereich ist
immer die sicherere Variante, zumindest für Radler, die mit
einer angemessenen Geschwindigkeit fahren, vernünftige Bremsen
montiert haben und diese auch bedienen können.

es gab vor ein paar Jahren eine statistische Auswertung zur Radfahrersicherheit in Karlsruhe (veröffentlicht in der BNN = Badische Neuste Nachrichten). Darin wurde das Risiko für Radfahrer auf dem Radweg mit dem auf der Straße verglichen. Ergebnis war, dass das Unfallrisiko auf dem Radweg ca doppelt so hoch wie auf der Straße war, bei Fahrt auf dem Radweg in entgegengesetzter Richtung als der übliche (ja, auch solche Radwege werden angelegt) ware es fast das Vierfache.

Der einzige schwere Unfall mit meinem Rad war, als ich mit 15 km/h auf dem Radweg (von der Straße durch ein niedriges Gebüsch getrennt) fuhr und dann ca. 2 Meter vor mir die Motorhaube eines Autos auftauchte. Der wollte in die dortige Einfahrt. Wäre ich auf der Straße gefahren, wäre das nicht passiert.

An meiner Arbeitsstelle gibt es eine ähnliche Konstellation. Und auch dort kann man regelmäßig entsprechende Unfälle beobachten. Teils durch überhöhte Geschwindigkeit der Radfahrer, oft aber einfach wegen der schlechten Einsehbarkeit des Radwegs.

Das Problem ist nicht der räumlich getrennte „Feldweg“ sondern die schwer einsehbaren Radwege, die an vielen Einfahrten vorbeifahren.

Gruß, Niels

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Hallo Mathias,

In Italien z.B. würde wohl kaum ein Radler es wagen, einen
Radweg nicht zu nutzen und vor einem Taxifahrer mit 2m Abstand
vom Fahrbahnrand herumzugurken.

es ist zwar schon länger her, dass ich in Italien mit dem Rad unterwegs war, aber dort habe ich, wie auch in Frankreich zum Beispiel, nie etwas anderes erlebt, als dass die Autofahrer hinter dem Radler blieben, bis zum Überholen frei war.

In Deutschland ist es üblich, und nach einer Beschreibung Deiner Überholweise früher mal auch von Dir praktiziert, dass gerne auch 50 cm zum Überholen genutzt werden, wenn denn die von Richtern angemahnten 1,5 bis 2 m nicht vorhanden sind.

Nur deshalb ist es in D einigermassen sicher, als Radler die
Straße zu nutzen auch wenn es einen Radweg gibt. Sinn macht es
dennoch keinen.

Nur deshalb sind in D soviele Radwege für unsichere Radfahrer notwendig.

Der Radweg als von der Autofahrbahn abgetrennter Bereich ist
immer die sicherere Variante, zumindest für Radler, die mit
einer angemessenen Geschwindigkeit fahren, vernünftige Bremsen
montiert haben und diese auch bedienen können.

Achso, die alten Leute, die vor zwei Jahren in München vom Radweg runter zu Tode kamen, konnten ihre Bremsen nicht bedienen! (Mindestens zwei SeniorInnen über 60 bzw. 70 kamen damals ums Leben, genau an den so sicheren Radwegen und von Autos beim Abbiegen erwischt.

Gruß, Karin

Moin!

In Italien z.B. würde wohl kaum ein Radler es wagen, einen
Radweg nicht zu nutzen und vor einem Taxifahrer mit 2m Abstand
vom Fahrbahnrand herumzugurken.

es ist zwar schon länger her, dass ich in Italien mit dem Rad
unterwegs war, aber dort habe ich, wie auch in Frankreich zum
Beispiel, nie etwas anderes erlebt, als dass die Autofahrer
hinter dem Radler blieben, bis zum Überholen frei war.

Das war dann wohl in Südtirol…

In Deutschland ist es üblich, und nach einer Beschreibung
Deiner Überholweise früher mal auch von Dir praktiziert, dass
gerne auch 50 cm zum Überholen genutzt werden, wenn denn die
von Richtern angemahnten 1,5 bis 2 m nicht vorhanden sind.

Klar. Wenn „es irgendwie reicht“, wird überholt.
Vor allem, wenn ohnehin ein Radweg vorhanden ist, der ignoriert wird. Da wird es dann eben etwas enger. Das ist gelebte Praxis (nicht von mir, ich nehme zu 99% Rücksicht) und daher ist es auch keineswegs sicherer, die Autospur anstatt des Radweges zu benutzen.
Wobei ich meine, dass 50cm eigentlich nicht so schlimm sind. Das ist noch recht höflich. In südlichen Gefilden reichen oft auch 1cm zwischen Rückspiegel und Arm.

Nur deshalb ist es in D einigermassen sicher, als Radler die
Straße zu nutzen auch wenn es einen Radweg gibt. Sinn macht es
dennoch keinen.

Nur deshalb sind in D soviele Radwege für unsichere Radfahrer
notwendig.

Wie jetzt…?

Der Radweg als von der Autofahrbahn abgetrennter Bereich ist
immer die sicherere Variante, zumindest für Radler, die mit
einer angemessenen Geschwindigkeit fahren, vernünftige Bremsen
montiert haben und diese auch bedienen können.

Achso, die alten Leute, die vor zwei Jahren in München vom
Radweg runter zu Tode kamen, konnten ihre Bremsen nicht
bedienen! (Mindestens zwei SeniorInnen über 60 bzw. 70 kamen
damals ums Leben, genau an den so sicheren Radwegen und von
Autos beim Abbiegen erwischt.

Ja, offenbar konnten/wollten sie nicht rechtzeitig bremsen.

Wer mit dem Rad einfach so über eine Kreuzung brettert, auch wenn er 3 mal Vorfahrt hat, ist eben selbst schuld. Wer keine Knautschzone hat, muss eben für die anderen mitdenken.

Ich kann meine Frage nur wiederholen: weshalb habe ich als Radler keine Probleme mit Autofahrern?
Weshalb hatte ich in 30 Jahren auf dem Rad keinen einzigen Unfall mit Fremdbeteiligung, nur ein paar selbstverschuldete Stürze? Weshalb hatte ich in fast 20 Jahren auf dem Motorrad nur einen Sturz und nie einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern?
Ich denke eben ein wenig mit und achte auf die typischen Gefahrensituationen. Wer als Schgwächerer denkt, das nicht nötig zu haben, muss eben mit den Konsequenzen leben.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Weshalb hatte ich in 30 Jahren auf dem Rad keinen einzigen
Unfall mit Fremdbeteiligung, nur ein paar selbstverschuldete
Stürze? Weshalb hatte ich in fast 20 Jahren auf dem Motorrad
nur einen Sturz und nie einen Unfall mit anderen
Verkehrsteilnehmern?

das ist das übliche Ich-hatte-in-30-Jahren-keinen-Unfall-ihr-seid-alle-selber-schuld-Geschwafel.

Ich denke eben ein wenig mit und achte auf die typischen
Gefahrensituationen. Wer als Schgwächerer denkt, das nicht
nötig zu haben, muss eben mit den Konsequenzen leben.

Und du hattest Glück gehabt. Bei dir hat sich dann wohl noch nicht auf einem 2,5 Meter breiten Feldweg (für Autos geperrt) ein Kleinlaster an dir vorbeigedrückt. Oder ein Autofahrer bei Reifglätte auf einem ebensolchen Feldweg laut hupend mit 2 Metern Abstand hinter dir hergefahren. Vermutlich erkennst du aber gar nicht solche Gefahrensituationen und glaubst auch dann noch, alles sei in Ordnung.

Gruß, Niels

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Hi!

Weshalb hatte ich in 30 Jahren auf dem Rad keinen einzigen
Unfall mit Fremdbeteiligung, nur ein paar selbstverschuldete
Stürze? Weshalb hatte ich in fast 20 Jahren auf dem Motorrad
nur einen Sturz und nie einen Unfall mit anderen
Verkehrsteilnehmern?

das ist das übliche
Ich-hatte-in-30-Jahren-keinen-Unfall-ihr-seid-alle-selber-schuld-Geschwafel.

Das würde ich so nicht sagen.
Ich fuhr sehr viel mit dem Fahrrad, dem Motorrad und v.a. mit dem Auto im Alltag.
Daher meine ich schon beurteilen zu können, dass und in welchen Situationen besondere Vorsicht geboten ist und dass und wo ebendiese von einer signifikanten Anzahl Verkehrsteilnehmer nicht angewendet wird.

Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit mit steigender Kilaometerzahl in verschiedensten Ecken dieser Welt auf verschiedensten Verkehrsmitteln, dass man irgendwann die meisten gefährlichen Situationen erlebt oder zumindest gesehen hat und sie somit einschätzen kann.

Ich denke eben ein wenig mit und achte auf die typischen
Gefahrensituationen. Wer als Schgwächerer denkt, das nicht
nötig zu haben, muss eben mit den Konsequenzen leben.

Und du hattest Glück gehabt.

So ein Unsinn. Wer sprach hier von „Geschwafel“?
Ich hatte lediglich aufgepasst und war mir meiner Rolle mit dem jeweiligen Verkehrsmittel bewusst.

Bei dir hat sich dann wohl noch
nicht auf einem 2,5 Meter breiten Feldweg (für Autos geperrt)
ein Kleinlaster an dir vorbeigedrückt.

Natürlich. Kenne ich aus den Bergen.

Oder ein Autofahrer bei
Reifglätte auf einem ebensolchen Feldweg laut hupend mit 2
Metern Abstand hinter dir hergefahren.

War nie nötig, ich blockiere keine anderen Verkehrsteilnehmer unnötig. Mir fällt nichts ab, wenn ich als Radler auf einer schmalen Straße kurz rechts ran fahre, um andere vorbei zu lassen.

Vermutlich erkennst du
aber gar nicht solche Gefahrensituationen und glaubst auch
dann noch, alles sei in Ordnung.

Danke und Ende.

Mathias

Hallo,

Natürlich. Kenne ich aus den Bergen.

dann weißt du auch, dass in diesem Moment deine Sicherheit nicht mehr von dir selbst abhängt sondern von dem Autofahrer und davon, dass nicht gerade ein Steinchen im Weg liegt.

Oder ein Autofahrer bei
Reifglätte auf einem ebensolchen Feldweg laut hupend mit 2
Metern Abstand hinter dir hergefahren.

War nie nötig, ich blockiere keine anderen Verkehrsteilnehmer
unnötig. Mir fällt nichts ab, wenn ich als Radler auf einer
schmalen Straße kurz rechts ran fahre, um andere vorbei zu
lassen.

Dachte ich mir doch, dass du Gefahrensituationen nicht erkennst. Ist ja völlig ungefährlich, bei Reifglätte anzuhalten (zu bremsen!) mit einem Auto in minimalem Abstand hinter dir. Wenn dir das Vorderrad wegschmiert, kann er sicher noch anhalten bevor er dich überrollt. Übrigens: Der Feldweg ist für Autos gesperrt und der Autofahrer hätte nur noch 150 Meter hinterherfahren müssen, dann hätte die normale Straße angefangen. Er dachte wohl, wenn er schon durch diese Abkürzung 200 Meter(!) spart, will er sich das nicht wieder von einem Radfahrer nehmen lassen. Der Staatsanwalt fand das dann weniger lustig und die soziale Einrichtung hat sich über eine unfreiwillige Spende gefreut.

Nochmal: es gibt Situationen, da hast du deine Sicherheit praktisch gar nicht mehr in der Hand. Wie bei meinem Unfall auf dem Radweg. Klar kannst du mit 5 km/h fahren. Das würde aber dem Sinn des Radfahrens widersprechen.

Gruß, Niels