Hallo!
trotz der bisherigen Erklärungsversuche bleibt die Frage,
warum du in einem Rechtsbrett auf eine Frage zur Rechtslage
mit einer vom gültigen Recht abweichenden Empfehlung
antwortest.
Da es in den meisten Fällen für Radler vrogeschrieben ist, einen vorhandenen Radweg auch zu benutzen, weicht meine Empfehlung keineswegs von der Rechtslage ab.
Es ist schon erläutert worden und auch an anderen Stellen im
Internet nachzulesen, dass es die so genannten „anderen
Radwege“ bzw. für Radfahrer freigegebene Gehwege gibt. In
Bezug auf die Frage c) des Threaderstellers heißt dies, ein
Radfahrer kann frei wählen, ob er auf der Straße fährt oder
nicht. Das Wahlrecht wäre ad absurdum geführt, wenn man
unbedingt den Radweg/Gehweg nutzen müsste.
Gut bemerkt.
Keine Ahnung, weshalb die gesetzliche Regelung so ist.
Das müsste man mal ändern.
Selbst wenn du es
lieber hättest, dass immer der Radweg genutzt würde, so bleibt
das Radfahren auf der Straße in unter den genannten
Bedingungen legal.
Ich weiß.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Ein Hinweis auf § 1 StVO ist hinfällig. Wer die Möglichkeiten
eines bewusst aufgestellten bzw. bewusst weggelassenen
Verkehrszeichens ausnutzt, wird nie gegen § 1 StVO verstoßen.
Das stimmt nicht.
Auch wenn z.B. ein Gehweg für Radler freigegeben ist, hat der Radler auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten.
Auich wenn einigen das nicht passt…
Wenn es wenigstens richtig wäre, dass die Benutzung der Straße
unsicherer sei, könnte man deine Empfehlung ja noch verstehen.
Es ist jedoch die deutlich sichere Variante.
Keineswegs. Das wurde hier ja bereits erörtert.
Die radikalen Thesen des ADFC hierzu lasse ich mal beiseite.
Es funktioniert überhaupt nur, weil die deutschen Autofahrer extrem rücksichtsvoll sind.
In Italien z.B. würde wohl kaum ein Radler es wagen, einen Radweg nicht zu nutzen und vor einem Taxifahrer mit 2m Abstand vom Fahrbahnrand herumzugurken.
Nur deshalb ist es in D einigermassen sicher, als Radler die Straße zu nutzen auch wenn es einen Radweg gibt. Sinn macht es dennoch keinen.
Der Radweg als von der Autofahrbahn abgetrennter Bereich ist immer die sicherere Variante, zumindest für Radler, die mit einer angemessenen Geschwindigkeit fahren, vernünftige Bremsen montiert haben und diese auch bedienen können.
Ihr müsst einfach verstehen, dass Ihr, genausowenig wie Autofahrer, nicht das Recht habt, mit der maximal möglichen V von vielleicht 35 Km/h auf dem Radweg zu fahren, obwohl Ihr dann für z.B. Kinder oder Autos, die aus einer Ausfahrt kommen, nicht mehr bremsen könnt. Ebensoweniog besteht das Recht, auf der Fahrbahn der Autos zu fahren, nur weil man auf dem radweg nicht rasen kann, wie man will.
Gewissen Rennradlern und Kurieren muss man dies ja immer mal wieder per Hupe klar machen… 
Man darf, egal mit welchem Verkehrsmittel, immer nur so schnell fahren, dass man im überschaubaren Bereich bremsen kann.
Warum denkst Du, das würde für Radfahrer nicht gelten?
Grüße,
Mathias