Gruß
Wie bei jedem „Vergehen“ bekommt man ein Bußgeldbescheid.
Jedoch in wie fern ist sowas rechtens wenn Kennzeichen vom Fahrzeug nicht stimmen und der Tatvorwurf von den netten Beamten freieingetragen wurde und den eigendlichen grund bzw hergang des Tatbestandes nicht wieder geben!
So wird zum Beispiel von der Bußgeldstelle der Tatbestand wie folgt beschrieben:
„Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.“
Der Betroffende Fahrer jedoch äussert sich darauf wie folgt:
"Ich musste auf den Seitenstreifen ausweichen da ich am Stauende stand und im Rückspiegel ein sich schnell nährendes Fahrzeug sah, dessen ich mir sicher wahr das dieses nicht rechtzeitig bremsen könnte.
Nach dem Ausweichen auf den Seitenstreifen jedoch wahr mir bewusst das ich diesen wieder Räumen müsste zum Zwecke der durchfahrt eventueller Rettungskräfte. Um dieses zu gewährleisten fuhr ich ca 30 Meter bis zur nächsten Ausfahrt um diese dann auch zu Nutzen!"
Der Fahrer erwähnt im schreiben noch das bei der Kontrolle auch nicht nach Personalien wie Personalausweis gefragt wurde umd die indentität des Fahrers zweifel los festzustellen. legendlich Führerschein und Fahrzeugpapiere mussten vorgezeigt werde.
Fakto:
- Nummernschild des Fahrzeuges falsch.(Nicht nur ein Zahlen dreher.) - Tatbestand nicht angegeben wie vom Fahrer erwähnt wurde bze wurde diese bei Kontrolle nicht nach dem „Warum“ gefragt
- der Fahrer musste bei Kontrolle nur Führerschein und Fahrzeugschein vorlegen, jedoch kein Personalausweis zur zweifelsfreien feststellung seiner indentität
Wie hoch sind die changsen gegen diesen Bußgeldbescheid erfolgreich vor zu gehen?
