Nutzen von Stand-/ Seitenstreifen

Gruß

Wie bei jedem „Vergehen“ bekommt man ein Bußgeldbescheid.

Jedoch in wie fern ist sowas rechtens wenn Kennzeichen vom Fahrzeug nicht stimmen und der Tatvorwurf von den netten Beamten freieingetragen wurde und den eigendlichen grund bzw hergang des Tatbestandes nicht wieder geben!

So wird zum Beispiel von der Bußgeldstelle der Tatbestand wie folgt beschrieben:

„Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.“

Der Betroffende Fahrer jedoch äussert sich darauf wie folgt:

"Ich musste auf den Seitenstreifen ausweichen da ich am Stauende stand und im Rückspiegel ein sich schnell nährendes Fahrzeug sah, dessen ich mir sicher wahr das dieses nicht rechtzeitig bremsen könnte.

Nach dem Ausweichen auf den Seitenstreifen jedoch wahr mir bewusst das ich diesen wieder Räumen müsste zum Zwecke der durchfahrt eventueller Rettungskräfte. Um dieses zu gewährleisten fuhr ich ca 30 Meter bis zur nächsten Ausfahrt um diese dann auch zu Nutzen!"

Der Fahrer erwähnt im schreiben noch das bei der Kontrolle auch nicht nach Personalien wie Personalausweis gefragt wurde umd die indentität des Fahrers zweifel los festzustellen. legendlich Führerschein und Fahrzeugpapiere mussten vorgezeigt werde.

Fakto:

  • Nummernschild des Fahrzeuges falsch.(Nicht nur ein Zahlen dreher.) - Tatbestand nicht angegeben wie vom Fahrer erwähnt wurde bze wurde diese bei Kontrolle nicht nach dem „Warum“ gefragt
  • der Fahrer musste bei Kontrolle nur Führerschein und Fahrzeugschein vorlegen, jedoch kein Personalausweis zur zweifelsfreien feststellung seiner indentität

Wie hoch sind die changsen gegen diesen Bußgeldbescheid erfolgreich vor zu gehen?

Wie bei jedem „Vergehen“ bekommt man ein Bußgeldbescheid.

Hi,

zum Glück nicht, sonst könnte kaum jemand so schnell das Geld verdienen wie er es der Bußgeldstelle überweisen muss. :wink:

Jedoch in wie fern ist sowas rechtens wenn Kennzeichen vom
Fahrzeug nicht stimmen

Nun, wenn das Kennzeichen nicht stimmt, nennt man das einen heilsamen Mangel. Kein Problem, schließlich bekommt der Fahrer den Bußgeldbescheid, nicht das Auto. :wink:

„Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens.“

So steht es im Punktekatalog

"Ich musste auf den Seitenstreifen ausweichen da ich am
Stauende stand und im Rückspiegel ein sich schnell nährendes
Fahrzeug sah, dessen ich mir sicher wahr das dieses nicht
rechtzeitig bremsen könnte.

Lol, das ist das was der Sachbearbeiter denkt.

Nach dem Ausweichen auf den Seitenstreifen jedoch wahr mir
bewusst das ich diesen wieder Räumen müsste zum Zwecke der
durchfahrt eventueller Rettungskräfte. Um dieses zu
gewährleisten fuhr ich ca 30 Meter bis zur nächsten Ausfahrt
um diese dann auch zu Nutzen!"

Und warum dann nicht wieder nach links auf den Fahrstreifen, so wie es richtig wäre?
Und war das nicht rein zufällig die Ausfahrt wo man runter musste?

Der Fahrer erwähnt im schreiben noch das bei der Kontrolle
auch nicht nach Personalien wie Personalausweis gefragt wurde
umd die indentität des Fahrers zweifel los festzustellen.
legendlich Führerschein und Fahrzeugpapiere mussten vorgezeigt
werde.

Führerschein reicht doch um den Fahrer festzustellen.

Tatbestand nicht angegeben wie vom Fahrer erwähnt
wurde bze wurde diese bei Kontrolle nicht nach dem „Warum“
gefragt

Soll der Fahrer doch froh sein, so wird ihm nur Fahrlässigkeit vorgeworfen und nicht Vorsatz, was die ganze Sache etwas verteuern würde.

Wie hoch sind die changsen gegen diesen Bußgeldbescheid
erfolgreich vor zu gehen?

Kann man gut gegen ein Urteil vom Richter eintauschen. Dürfte nicht billiger, eher teurer werden.
Imho kann man da nur verlieren.

Die Chancen gehen da gegen Null, es sei denn man findet einen Richter mit sehr viel Humor.

Q-Gruß

Der Betroffende Fahrer jedoch äussert sich darauf wie folgt:

"Ich musste auf den Seitenstreifen ausweichen da ich am
Stauende stand und im Rückspiegel ein sich schnell nährendes
Fahrzeug sah, dessen ich mir sicher wahr das dieses nicht
rechtzeitig bremsen könnte.

Nach dem Ausweichen auf den Seitenstreifen jedoch wahr mir
bewusst das ich diesen wieder Räumen müsste zum Zwecke der
durchfahrt eventueller Rettungskräfte. Um dieses zu
gewährleisten fuhr ich ca 30 Meter bis zur nächsten Ausfahrt
um diese dann auch zu Nutzen!"

Hi
die Beamtgen der Bußgeldstelle haben mit Sicherheit schon bessere Ausreden gehört.
Wenn der Fahrer wusste, dass er nicht auf dem Standstreifen (so heißt das ding auf der Autobahn) fahren darf, hätte er unmittelbar wiederauf den Fahrstreifen wechseln müssen.

Gruß
HaweThie