Nutzenausfallgeld nach nicht verursachtem Unfall

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage bezüglich des Punktes NUTZENAUSFALLGELD bei Verkehrsunfall.

Mir ist Ende letzten Jahres jemand frontal ins Auto reingefahren. Die Schuldfrage ist eigentlich eindeutig geklärt. Ich bin nicht der Unfallverursacher.
Unser Auto hat Totalschaden. Der Gutachter hat unseren Wagen bereits angeschaut und festgestellt, dass er Totalschaden hat und nicht mehr reperabel/zu reparieren ist.
Kann ich in diesem Falle durch meinen Rechtsanwalt das sogenannte Nutzen-Ausfallsgeld von der gegnerischen Versicherung holen, wenn ich Bus und Bahn benutze und mir keinen Leihwagen nehme???

Vielen Dank im Voraus für die Antwort!!!

Liebe Grüße
Jan

Meine Tochter hat es damals gemacht und auch bekommen.
Für max. Tage soviel ich noch erinnere.
Gruß Joachim

Hallo,

Da bin ich leider überfragt.

mfg, Jörn Otten.

Danke dennoch für Deine Antwort.

MfG
Jan:

Hallo,

Da bin ich leider überfragt.

mfg, Jörn Otten.

Hallo Joachim,

erst einmal danke für Deine Antwort.

Leider hast Du vergessen, zu erwähnen, w i e v i e l Tage Deine Tochter das Nutzenausfallsgeld bekommen hat. Würde mich einfach mal so interessieren.
Und noch einmal gefragt: Ist es auch in diesem Falle des aufgrund von dem festgestelltem Totalschaden nicht mehr reperaturfähigen Autos möglich, Nutzenausfallsgeld
durch unseren Rechtsanwalt einzufordern?

Danke
LG
Jan

Meine Tochter hat es damals gemacht und auch bekommen.
Für max. Tage soviel ich noch erinnere.
Gruß Joachim

Hallo Jan,

leider kann ich Dir auf Deine Frage keine Antwort geben. Ich bin kein Experte in Versicherungsfragen und habe mit Nutzungsausfall keine Erfahrungen.

Viele Grüße,

Peter

Hallo Peter,

vielen Dank dennoch für Deine Antwort.
Falls Du da jemanden irgendwann einmal kennst, der auf meine Frage detailliert antworten könnte, kannst Du gerne jederzeit noch einmal Resonanz geben.

LG
Jan

Hallo Jan,

da kenn ich mich leider nicht aus. Ruf am Besten einfach bei deiner Versicherung an und frag nach.

Gruß

Hallo,

grundsätzlich kann man das - die Höhe pro Tag richtet sich nach dem Fahrzeug - die Dauer kann ich aber in Deinem Fall nicht einschätzen. Normal für die Dauer der Reparatur. Frag doch einfach den Anwalt.

Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de

Hallo, guten Morgen Uwe,

vielen Dank für Deine Antwort.

LG
*Jan*

bin zur zeit auf dienstreise und kann leider nicht adäquat helfen. sorry

Trotzdem danke für Deine Antwort, Claus.

LG
Jan:

bin zur zeit auf dienstreise und kann leider nicht adäquat
helfen. sorry

Ach ja ich meine es waren 14Tage abgerechnet worden.
mfg Joachim

Hi, danke dennoch für Deine Antwort

Gruß zurück
Jan

Hi Joachim

danke für Deine Rückantwort.

Grüße

Jan:

Ach ja ich meine es waren 14Tage abgerechnet worden.
mfg Joachim

Tut mir Leid, aber diese Frage sollten Sie besser Ihrem Rechtsanwalt stellen.
MfG Reinhard Friedrich

Hier ein klares Ja - aber erst das Okay von der Versicherung einholen!
Hilfe im MPU Forum: http://www.mpuboard.com

Hallo Tarabas,

vielen Dank für Deine Antwort.

Herzliche Grüße von
*Jan*:

Hier ein klares Ja - aber erst das Okay von der Versicherung
einholen!
Hilfe im MPU Forum: http://www.mpuboard.com