ich habe eine Frage bezüglich des Punktes NUTZENAUSFALLGELD bei Verkehrsunfall.
Mir ist Ende letzten Jahres jemand frontal ins Auto reingefahren. Die Schuldfrage ist eigentlich eindeutig geklärt. Ich bin nicht der Unfallverursacher.
Unser Auto hat Totalschaden. Der Gutachter hat unseren Wagen bereits angeschaut und festgestellt, dass er Totalschaden hat und nicht mehr reperabel/zu reparieren ist.
Kann ich in diesem Falle durch meinen Rechtsanwalt das sogenannte Nutzen-Ausfallsgeld von der gegnerischen Versicherung holen, wenn ich Bus und Bahn benutze und mir keinen Leihwagen nehme???
Leider hast Du vergessen, zu erwähnen, w i e v i e l Tage Deine Tochter das Nutzenausfallsgeld bekommen hat. Würde mich einfach mal so interessieren.
Und noch einmal gefragt: Ist es auch in diesem Falle des aufgrund von dem festgestelltem Totalschaden nicht mehr reperaturfähigen Autos möglich, Nutzenausfallsgeld
durch unseren Rechtsanwalt einzufordern?
Danke
LG
Jan
Meine Tochter hat es damals gemacht und auch bekommen.
Für max. Tage soviel ich noch erinnere.
Gruß Joachim
vielen Dank dennoch für Deine Antwort.
Falls Du da jemanden irgendwann einmal kennst, der auf meine Frage detailliert antworten könnte, kannst Du gerne jederzeit noch einmal Resonanz geben.
grundsätzlich kann man das - die Höhe pro Tag richtet sich nach dem Fahrzeug - die Dauer kann ich aber in Deinem Fall nicht einschätzen. Normal für die Dauer der Reparatur. Frag doch einfach den Anwalt.