Nutzerwechsel bei E.ON

Kennt sich jemand mit einem Nutzerwechsel bei E.ON aus?

Mitte November wurde ein Einfamilienhaus verkauft, der Käufer hat das Haus übernommen, die Zählerstände wurden notiert und die Versorger angeschrieben. Wähend alle andere Versorger bereits Kontakt mit den neuen Nutzern aufgenommen haben und diese die weiteren Kosten übernehmen, hat die E.ON (Gas und Wasser) das noch nicht getan.

Mit Angabe der Zählerstände, der Zählernummer, des Datums und der Kontaktdaten zu den neuen Nutzern wurde die E.ON per Einschreiben mit Rückschein vom Nutzerwechsel informiert und eine Endabrechnung erbeten. Weiterhin wurde angegeben, dass die neuen Nutzer den Vertrag mit der E.ON nahtlos fortfürhen möchten.

Statt einer Endabrechnung schrieb die E.ON nun an die neue Anschrift des alten Nutzers, dass sie die festgelegten monatlichen Beiträge bis ins neue Jahr hinein gegen ihn erheben (mit Androhung von Abschalten von Gas und Strom bei Nichtbegleichung).

Scheinbar hat die E.ON das Schreiben zwar zur Kenntnis genommen (neue Anschrift), den Nutzerwechsel jedoch einfach ignoriert.

Kennt sich jemand damit aus und weiß, was zu tun ist?

Danke, Mary

Hallo,
Eon ist sicher wie bei den anderen auch. Nutzer Wechsel? Geht Sowas? Kenne nur Alter Nutzer kündigt wegen Verkauf. Neue Nutzer bekommt neuen Vertrag.
Gruß

Hi,

es ist zwar mühselig, dennoch: frag doch nochmals bei E.ON an, was da los ist. Meines Erachtens haben in die Pappenheimer intern eine Fehlläufe und sind jetzt völlig verwirrt. :wink:
Oder alles ab zum Rechtsanwalt oder einfach aussitzen, wobei letzteres wohl die am wenigstens zu empfehlene Lösung ist.

VG
Tom

Hallo Mary,
der Käufer des EFH sollte schnellstens mit den von beiden (Käufer und Verkäufer) unterschriebenen Zählerständen sich persönlich zu E.ON begeben oder die Sevicenummer vom E.ON-Schreiben anrufen. Es reicht nicht, dass sich Käufer und Verkäufer einig sind, dass der bestehende Versorgungsvertrag auf den neuen Eigentümer übergeht (alter muss ja Schlussrechnung bekommen, neuer muss Vertragsmäßig als Eigentümer neu angelegt werden). Das Vorlegen einer Kaufurkunde ist für diese Zwecke sinnvoll.
Gruß Franky

sorry davon habe ich leider keine ahnung