Kennt sich jemand mit einem Nutzerwechsel bei E.ON aus?
Mitte November wurde ein Einfamilienhaus verkauft, der Käufer hat das Haus übernommen, die Zählerstände wurden notiert und die Versorger angeschrieben. Wähend alle andere Versorger bereits Kontakt mit den neuen Nutzern aufgenommen haben und diese die weiteren Kosten übernehmen, hat die E.ON (Gas und Wasser) das noch nicht getan.
Mit Angabe der Zählerstände, der Zählernummer, des Datums und der Kontaktdaten zu den neuen Nutzern wurde die E.ON per Einschreiben mit Rückschein vom Nutzerwechsel informiert und eine Endabrechnung erbeten. Weiterhin wurde angegeben, dass die neuen Nutzer den Vertrag mit der E.ON nahtlos fortfürhen möchten.
Statt einer Endabrechnung schrieb die E.ON nun an die neue Anschrift des alten Nutzers, dass sie die festgelegten monatlichen Beiträge bis ins neue Jahr hinein gegen ihn erheben (mit Androhung von Abschalten von Gas und Strom bei Nichtbegleichung).
Scheinbar hat die E.ON das Schreiben zwar zur Kenntnis genommen (neue Anschrift), den Nutzerwechsel jedoch einfach ignoriert.
Kennt sich jemand damit aus und weiß, was zu tun ist?
Namensänderungen scheint bei Bezugskunden der E.On irgendwie ein unlösbares Problem zu sein. Aus fast eigenem Erleben gesagt! Auch wenn man mir sicher Off-Topic unterstellt, ein ähnlich gelagertes Problem, allerdings mit vorübergehenden „Mietern“ hatte ich hier schon gepostet. Die Auskunft (wenig hilfreich) war wohl „Pech gehabt“.
Irgendwie scheint es hier Trolle zu geben, die anhand des vorgefundenen Toilettenpapiers in einer Kläranlage beweisen, daß für die Füllung nur eine Person in Frage kommen kann …
Aber zur Sache: Die Beweislast liegt bei E.On, wenn ihr eurer Pflicht nachgekommen seid, und das sogar mit Einschreiben/Rückschein !
Die Meldung kopieren, einen selbstverfaßten Gutschein für einen Legastheniker- Kurs beilegen und mit einem fürsorglich formulierten Brief nochmals zu E.On senden! Wäre meine spontane Idee …
Hallo Geschädigter,
schließe mich den Ausführungen von gonzo voll und ganz an.
Bei Google EON-Abzocke eingeben, dort werden viele Gleichermaßen
Geschädigte Aufgeführt.
Auch den Redakteur / Verfasser des Entschuldigungsschreiben von
Vorstand EON H. Probst vom 2/3.7.2011, Redakteur H. Fels vom Westfalen-Blatt BI Kontaktieren, der weiß genau wie das gemeint ist und könnte Helfen.
mfg
Karl