Wenn in einem Mietvertrag steht „Zieht der Mieter vor Ende eines Abrechnungszeitraumes aus, so wird auch seine Abrechnung erst mit der nächsten Gesamtabrechnung fällig. In diesem Falle trägt der Mieter die Kosten der Zwischenablesung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung, es sei denn, der Mieter hat berechtigterweise fristlos gekündigt.“
Beinhaltet diese Klausel auch die „Nutzerwechselgebühren“ (möglicherweise durch die Ergänzung „Kosten der Berechnung und Aufteilung“)? Zwischenablesung wurde keine gemacht.
Hallo,
@mod: Vollzitat ist Absicht
Wenn in einem Mietvertrag steht „Zieht der Mieter vor Ende
eines Abrechnungszeitraumes aus, so wird auch seine Abrechnung
erst mit der nächsten Gesamtabrechnung fällig. In diesem Falle
trägt der Mieter die Kosten der Zwischenablesung
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung , es
sei denn, der Mieter hat berechtigterweise fristlos
gekündigt.“
Beinhaltet diese Klausel auch die „Nutzerwechselgebühren“
(möglicherweise durch die Ergänzung „Kosten der Berechnung und
Aufteilung“ )? Zwischenablesung wurde keine gemacht.
Wo war jetzt die Frage?
Cu Rene
Hallo Bronko,
nur teilweise, denn:
Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen.
(vergl. BGH-Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07).
Viele Grüße.
Hallo,
die in Ermangelung anderweitiger
vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen.
(vergl. BGH-Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07).
im vorliegenden Fall scheint es mir aber keine „Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelungen“ zu geben.
Gruß, Niels
Hallo,
es sind doch exakt diese Kosten im Mietvertrag aufgeführt, also dürfen sie auch abgerechnet werden. Wenn da jetzt irgendein anderer Punkt dabei gewesen wäre, hätte ich eine Frage gesehen. So beantwortet sie sich doch von selbst.
Das Urteil dazu wurde ja schon genannt.
Cu Rene
Das heißt also, dass die „Kosten der Berechnung und
Aufteilung“ die „Nutzerwechselgebühren“ beinhalten. Dass keine Zwischenablesung (wie vorgeschrieben) gemacht wurde, wirkt sich also auch nicht positiv für mich aus?
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