Nutzfläche im Mietvertrag zulässig?

Hallo.

Ist folgende Formulierung im Mietvertrag rechtlich zulässig?

Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die Wohnung mit 3 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, Gästebad (Kellerraum, Garage, Terrasse). Die Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 154 qm.

Die reine Wohnfläche beträgt 100,5 qm, wenn die Terrasse zu 50% berücksichtigt wird. Die Garage hat ein Fläche von 19,53qm und der Kellerraum hat 19,10 qm.

Danke vorab für ein Feedback.

jein,

eine genauere Aufteilung nach qm was Nutz- und was Wohnfläche ist sollte vorgenommen werden. die Terasse kann vermutlich nur zu 25% angesetzt werden, ode ist die ganzjährig nutzbar?

Was soll den erreicht werden?

Könnte eine Mietminderung Erfolg haben?

Nein, die Terrasse ist nicht ganzjährig nutzbar.

witzig ggf ja, anhand welcher Berechnungsmethode wurde denn Berechnet und von wann ist der Vertrag?

denn die Berechnungsmethoden haben sich mal geändert, gültig sind aber in der Regel die, die zum Zeitpunkt des Vertrages gültig waren.

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Der Vertrag ist von 10/2018.

Die Nutzflächenberechnung setzt sich aus allen Räumen zusammen(Wohnetage inkl. Keller, Garage und Terrasse (zu 100%)

und wie wurde die Fläche ermittelt?
Ach bevor ich mir die Finger wund tippe:

Zitat von:https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/wohnflaeche-und-balkon.htm

a) Der Begriff der „Wohnfläche“ ist im Wohnraummietrecht auch bei freifinanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Bestimmungen auszulegen.

b) Eine hiervon abweichende Berechnung erfolgt unter anderem dann, wenn ein anderer Berechnungsmodus örtlich üblich ist. Eine solche maßgebende Verkehrssitte setzt voraus, dass abweichend von den sonst anwendbaren Bestimmungen – vorliegend der Wohnflächenverordnung – ein anderes Regelwerk, mithin die II. Berechnungsverordnung, die DIN 283 oder die DIN 277 insgesamt angewendet wird.

BGH vom 17.4.2019 – VIII ZR 33/18 –

Und was ist daran nun falsch ?
Du hast doch zu dem Mietpreis angemietet und wusstest was Du dafür bekommst. Es ist doch sicherlich kein Preis von z.B. 8,40 €/m² vereinbart worden sondern eine feste Summe als Miete für diese Wohnung mit 3 Zimmern,Kü, Bad/WC, Terrasse, Keller und Garage.

Wichtig ist ob bei den Nebenkosten die echte Wohnfläche angesetzt wird, also bei den Heizkosten etwa.

MfG
duck313

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Heutzutage darf aber nachtraeglich der Mieter auf den „Quadratmeterpreis der Regierung“ abgesenken, flapsig ausgedrueckt, und bisher nur in Berlin…