Nutznießbrauch und Wert der Erbmasse

Vater (G) verstirbt. Der Lebensgefährte (keine eingetragene Lebenspartnerschaft) hat seit zehn Jahren ein Nutznießbrauch im Grundbuch eingetragen. Jedoch gilt der Nutznießbrauch erst mit dem Tod des Vaters, duch Testament. Wert der Immobilie ist 300.000€. Die Kinder S und B sind auf Pflichtteil gesetzt. Was ist die Erbmasse von der sich der Pflichtteil berechnet? Es gibt nur die zwei Kinder. Erben wird, rein hypothetisch der Staat. Schmälert das eingetragene Nutznießrecht den Wert der Immobilie?

Hallo,

Der Lebensgefährte (keine eingetragene :Lebenspartnerschaft) hat seit zehn Jahren ein Nutznießbrauch :im Grundbuch eingetragen. Jedoch gilt der Nutznießbrauch erst

mit dem Tod des Vaters, duch Testament. Wert der Immobilie ist
300.000€. Die Kinder S und B sind auf Pflichtteil gesetzt. W
Staat.

Schmälert das eingetragene Nutznießrecht den Wert der Immobilie?

JA, denn der Käufer übernimmt das Nutznießbrauch es sei denn, er kann den „Begünstigsten“ bewegen, auf sein Nießbrauch zu verzichten; i.d.R. wird da Geldleistung angeboten.

ay