Nutznießerschaft rückgängig machen

Hallo,

meine Eltern haben vor rund 2 Jahren ihr Erbe soweit schon aufgeteilt. In dem Zuge haben sie ihre Scheidung realisiert, sodaß mein Bruder das Hauß und ich die Wohnungen bekam, und meine Eltern beide respektiv eine lebenslange Nutznießerschaft.
Nun wird alles etwas kompliziert und es wäre sehr schön wenn man das ganze Geröde rückgängig machen könnte. Meine Mutter würde dann über das Hauß verfügen können und mein Vater über die Wohnungen. Wäre das möglich ohne viel Geld aufbringen zu müssen? Oder wäre das mit großen steuerlichen Belastungen verbunden?

Vielen Dank für Ihre Mühe

mit freundlichem Gruße

Jonathan Vöhringer

hallo jonathan

ich hatte in meiner ehe einen solch geanu identischen fall, da haben die eltern der einen tochter zu lebzeiten das haus gegeben und die andere tochte sollte ausgezahlt werden wenn mal geld da sei sfg.
die eltern hatten wohnrecht auf lebenszeit und wenn ich mich recht erinnere, laut notarin, ist diese erbabtretung zu lebzeiten nicht rùckgängig zu machen.
anders wãre es bei einer schenkung, aber nur durch gerichtsverfahren und klagen zu ãndern,da könnte man die schenkung wegen undank rückgängig machen.

ich bin aber auch nur ein normal sterblicher und kenne mich in diesem juristen sch… nicht so perfekt aus und recht ist nicht gleich recht, das ist wie gummi , das kann man ziehen wie man es möchte.

sorry wenn ich dir da auch nicht gross weiterhelfen kann

ne scheidung bei leuten mit geld, wird immer ne schmutzige sache und noch schlimmer wird es wenn kein geld da ist fg

gruss steffen

Hallo,

das ist eine echte steuerberaterfrage - da kann ich nicht weiterhelfen.

mfg ignaz