Hallo!
Angenommen ein Mann bringt eine alte Frau durch geschickte Manipulation über Jahre hinweg dazu, dass sie ihm ihr gesamtes Vermögen überschreibt und nur das Nutznießungsrecht auf Lebenszeit behält, um bis zu ihrem Tod in dem Haus das nun ihm gehört, wohnen zu dürfen.
Besteht da eine Möglichkeit diesen notariell beglaubigten Vertrag rückgängig zu machen, solange die Frau noch lebt?
Hallo!
Angenommen der Notar hat den einen oder anderen Vertrag beurkundet, die Dame war voll geschäftsfähig und wollte die(s) Rechtsgeschäft(e), dann gilt: „Verträge sind zu halten“ und „verschenken/verkaufen und wiederholen ist gestohlen“…
Für eine Anfechtung sehe ich keinen Platz… es sei denn, o.g. Annahmen sind falsch…
Oder?
LG Jogi
Nochmals Hallo!
Natürlich eine Möglichkeit gibts schon, solange die Frau noch lebt.
Dazu müssen halt beide Parteien sich NEU einigen und notariell beurkunden lassen…
Ist das realisierbar?
Wird sich die „„das Eigentum durch Manipulation erlangte, böse Person““ dazu bereiterklären, das Eigentum zurückzuübertragen???
LG
Jogi
Davon kann leider nicht ausgegangen werden, dass der Mann den Vertrag rückgängig macht. Die Frau wurde unter Androhung von Gewalt bis hin zu Morddrohung von dem Mann gefügig gemacht und hat aus Angst alles getan, was er gesagt hat.
Das ist doch mal eine Aussage. Das berechtigt zur Anfechtung nach § 123 BGB und zum Schadensersatz (=Rückgängigmachung) nach diversen Vorschriften, etwa §§ 823 BGG i.V.m. § 240 StGB.
Levay
Hallo!
Na, also. Das wird interessant werden. Btw. wenn ich Notar wäre, über den Fall wäre ich extrem erfreut… Okay, ein wenig OT, sorry, konnte mich aber nicht zurückhalten.
ABER:
Mal angenommen, Frau muss ja in dem Fall, da behauptet, beweisen, dass sie bedroht… wurde, könnte der „Täter“ den Notar als Entlastungszeugen „nutzen“?
Gespannte herzliche Grüße
Jogi
Na, also. Das wird interessant werden. Btw. wenn ich Notar
wäre, über den Fall wäre ich extrem erfreut…
Was schert es den Notar? Die Anfechtung muss doch nicht notariell beurkundet werden - dafür ist ja nicht mal Schriftform erforderlich.
ABER:
Mal angenommen, Frau muss ja in dem Fall, da behauptet,
beweisen, dass sie bedroht… wurde, könnte der „Täter“ den
Notar als Entlastungszeugen „nutzen“?
Natürlich. Allerdings wird seine Aussage nicht sehr ergiebig sein, weil der ja in den fraglichen Situationen wohl kaum dabei war.
Über die Frage der Beweisbarkeit kann natürlich auf Grund der hier dargestellten Tatsachen nichts gesagt werden. Falls du aber sagen wolltest, dass das doch im Leben nicht zu beweisen sei, verkennst du vielleicht die Vielgestaltigkeit des Lebens und/oder das Beweisrecht.
Levay
Das problematische ist nur, dass die Frau in diesem Beispiel schon sehr alt ist und keine Kraft mehr hat zu kämpfen und auch einfach zu große Angst davor hat, dass der Mann sie fertig macht, wenn sie sich plötzlich gegen ihn stellen würde.
Auch ist fraglich ob es sich tatsächlich beweisen lässt, dass tatsächlich derartige Androhnungen stattgefunden haben, da dies nie im Beisein einer dritten Person stattfand. Dritte Personen erfuhren es nur aus Gesprächen mit der Frau.
Das problematische ist nur, dass die Frau in diesem Beispiel
schon sehr alt ist und keine Kraft mehr hat zu kämpfen und
auch einfach zu große Angst davor hat, dass der Mann sie
fertig macht, wenn sie sich plötzlich gegen ihn stellen würde.
Wenn sie einen Konflikt nicht einzugehen wagt, verstehe ich den Sinn deiner Frage nicht.
Auch ist fraglich ob es sich tatsächlich beweisen lässt, dass
tatsächlich derartige Androhnungen stattgefunden haben, da
dies nie im Beisein einer dritten Person stattfand. Dritte
Personen erfuhren es nur aus Gesprächen mit der Frau.
Dann wären diese Dritte gute Zeugen. Aber wie das vor Gericht ausginge, kann in der Tat niemand vorhersagen.
Levay