Nutztierhaltung in Wohngebiet

Hallo zusammen,
darf man in einem reinen Wohngebiet 5 Schafe halten, auch wenn sich sämtliche Nachbarn deswegen belästigt fühlen?
Dies beginnt morgens um 5 Uhr mit Määäh und geht den ganzen Tag dann auch so weiter…vom übel riechenden Schafsmist gar nicht erst zu sprechen…
Man muss dazu sagen, dass dies erst seit kurzem so ist…Die Jahre zuvor war von einem Nutztier in diesem Viertel keine Spur…

Hallo, habe nicht viel Ahnung, aber Du solltest Dich vielleicht mal bei der Stadt erkundigen, Ordnungsamt oder so. Gruss Dagmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Kleintierhaltung ist je nach konkretem Fall oft mit einer reinen Wohnnutzung vereinbar. Bei Schafhaltung habe ich da arge Bedenken. Wichtig ist die Frage, ob die Schafe nur im Sommer das Gras kurz halten oder auch im Winter auf dem Grundstück sind (Stallhaltung, Fütterung).
Im ersten Fall könnte man noch sagen (je nach konkreter Störung), dass sie dem Wohnen dienen. Im zweiten Fall ist die Haltung eindeutig unzulässig.
Grüße
Ulf

Hallo Dagmar,

habe nicht viel Ahnung,

Sehr „gute“ Grundlage für eine Antwort.

aber Du solltest Dich
vielleicht mal bei der Stadt erkundigen, Ordnungsamt oder so.

Das wäre ein tolles Expertenforum, wenn die Leute nur noch weitergeschickt werden.
Grüße
Ulf

2 Like

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass der Schafhalter auch der Eigentümer des Schafgrundstückes ist.
Gegen die Schafhaltung an sich dürfte nichts einzuwenden sein, Gefahren gehen von Schafen im Allgemeinen nicht aus.
Allerdings sind (vergleiche Frösche im Gartenteich oder krähender Hahn) schon ähnliche Fälle vor deutschen Gerichten gelandet.
Dabei wurde festgestellt, dass es sich zumindet bei den Schafen um Haustiere handelt und deren Emmissionen nicht so ohne weiteres den Nachbarn zugemutet werden dürfen. Bei Wildtieren ist es anders, die dürfen Krach machen und stinken.
Da die Gerichte die Haustierfälle auch immer unterschiedlich beurteilten, kann es eigentlich gar keine verbindliche Antwort für oder gegen die Schafhaltung geben, sie hängt immer von einer Einzelfallprüfung ab, ob der Gestank oder der Krach ausreicht, die Haltung einzuschränken (verbieten wird sie kaum jemand können).

Gruss

Iru

Da die Gerichte die Haustierfälle auch immer unterschiedlich
beurteilten, kann es eigentlich gar keine verbindliche Antwort
für oder gegen die Schafhaltung geben, sie hängt immer von
einer Einzelfallprüfung ab, ob der Gestank oder der Krach
ausreicht, die Haltung einzuschränken (verbieten wird sie kaum
jemand können).

Hallo Iru,
nicht umsonst, sind in der Baunutzungsverordnung die Wohngebiete gestaffelt. Hier haben wir es mit einem Reinem Wohngebiet zu tun. Unabhängig von den Immissionen geht es erst einmal darum, ob die Tierhaltung dem Wohnen dient.
Schau mal in die von dir benannten Urteile. Da (und in den Kommentaren zur BauNV)wird oft fein auseinander genommen, ob es Hobby- oder Nutztierhaltung ist.
Grüße
Ulf

Wichtig ist die Frage, ob die Schafe nur im
Sommer das Gras kurz halten oder auch im Winter auf dem
Grundstück sind (Stallhaltung, Fütterung).
Im ersten Fall könnte man noch sagen (je nach konkreter
Störung), dass sie dem Wohnen dienen. Im zweiten Fall ist die
Haltung eindeutig unzulässig.

Hmm - wo soll man denn die Schafe im Winter lassen? Im Tierheim? Bei Oma? Schlachten?

Gruß, Hirse

Wichtig ist die Frage, ob die Schafe nur im
Sommer das Gras kurz halten oder auch im Winter auf dem
Grundstück sind (Stallhaltung, Fütterung).
Im ersten Fall könnte man noch sagen (je nach konkreter
Störung), dass sie dem Wohnen dienen. Im zweiten Fall ist die
Haltung eindeutig unzulässig.

Hmm - wo soll man denn die Schafe im Winter lassen? Im
Tierheim? Bei Oma? Schlachten?

Hallo Hirse,
du denkst in die falsche Richtung. In einem Reinen Wohngebiet hat die Wohnfunktion absoluten Vorrang. Einen landwirtschaftlichen (Klein)Betrieb zu führen, geht dort nicht. Sich mal einen biologischen Rasenmäher auszuborgen, ist aber nicht prinzipiell unmöglich.
Grüße
Ulf

du denkst in die falsche Richtung. In einem Reinen Wohngebiet
hat die Wohnfunktion absoluten Vorrang. Einen
landwirtschaftlichen (Klein)Betrieb zu führen, geht dort
nicht. Sich mal einen biologischen Rasenmäher auszuborgen, ist
aber nicht prinzipiell unmöglich.

Meine Frage bezog sich weniger auf das Problem, ob die Haltung im Wohngebiet zulässig ist, sondern auf die Begründung: Wenn man jemandem zugesteht, dass er im Sommer Schafe als Nutztiere hält (mit eben dieser Begründung), dann ist es natürlich plausibel, dass die im Winter zwar nicht als solche eingesetzt werden, aber trotzdem überwintern - sprich: irgendwo leben - müssen.

„Ausborgen“ ist natürlich eine andere Sache.