Hallo,
Klar kann man sich gegen zugestellte Flächen in einer hausordnung wehren aber einer Hausordnung muss die mherheit der Miteigentümer auch zustimmen.
Im Allgemeinen prüft man in sochen Fällen ob die Gehwege und Fluchtwege frei sind. Diese müssen aus Brandschutzgründen geräumt sein und dürfen nicht zu Stolperfalle in der Not werden. Das allein ist ein ausreichender Grund.
Der nächste Grund ist der Gasgriller selsbt, wenn dort noch eine Gasflasche angeschlossen ist, dann muss diese auch einen gewissen Abstand zu Wohnhäusern einhalten und sollte sowieso auf keinen Fall unbeaufsichtigt irgendwie in der Gegdend herum stehen. Brandschutz heißt auch hier das Zauberwort. Aber wichtiger wäre es sich immer gütlich mit seinen Nachbarn zu einigen und evtl. gemeinsam einen geeigneteren Abstellplatz zu finden sonst kann aus dem Grillvergnügen ein netter Nachbarschaftsstreit entbrennen und der ist sogar schlimmer als ein Hausbrand weil er schleichend die Seelen vergiftet und das Leben aller Bewohner vermiest.
Grillt einfach mal gemeinsam und trinkt ein Bier dabei - da lässt sich auch lockerer über Bedenken reden!