Nutzung allgemeine fläche EINGANG

Hallo,
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung. In der Praxis sieht es aus wie ein Reihenhaus und wir teilen uns den Eingang zu der Wohnungseingangstür gemeinsam mit unserem Nachbarn (allgemeine Fläche). Seit neuen nutzt dieser, den Eingang als Platz zum Grillen mit seinem Gasgriller. Trotz Rücksprache will er diesen nicht entfernen.
Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus. Leider haben wir keine Hausordnung, Aber bei einer allgemeinen Fläche (Sprich den gemeinsamen Eingang) muss man da wohl was machen können? Oder.

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo
zu rechtlichen Problemen kann ich leider keine Stellung nehmen
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Hallo,

Gemeinsamer Eingang ist Gemeinschaftsfläche. Dazu gibt es eine Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung. In der Gemeinschaftsordnung ist geregelt, wie der Eingangsbereich von den Bewohnern zu nutzen ist.
Empfehlung: Den Nachbarn mit Fristsetzung ermahnen, den Grill zu entfernen. Hält er sich nicht dran, sollte man selber Hand anlegen und den Grill in den Keller packen. Viel Erfolg!

Hallo,
ja genau. Gemeinschaftseigentum heißt, dass sich alle absprechen müssen, wie sie genutzt wird. Dazu ist aber ein Beschluß nötig. Am bsten eine Sitzung einberufen. Scheint ja nicht anders zu gehen.
Gruß,
Andreas

habe leider kaine ahnung

Hallo, also sowas hatte ich auch jahrelang. Wirklich viel machen kann man nicht. Aber: Der Grill muss in einiger Entfernung zum Haus stehen - wegen Geruch - lt. allgemeinen Bestimmungen darf man eigentlich nur 1 bis 2 Mal im Monat grillen -also jeder Bewohner. Und der Griller sollte rechtzeitig vorher Nachricht geben, dass gegrillt wird, damit man die Fenster schließen kann. Man kann nur miteinander sprechen und um Rücksichtnahme bitten oder aber zum Anwalt gehen oder zur Behörde und sich dort Rat holen. Ich bin nicht weiter gekommen, muss das Grillen noch immer (12 Jahre) aushalten.
Hoffe, ich konnte etwas helfen. Gruß Uli

HAllo,
tut mir leid aber diese Frage kann ich nur aus dem Bauchgefühl beantworten! Es ist eigentlich so, dass beim Benutzen allgemeiner Flächen alle einverstanden sein müssen. Es gab doch schon Urteile wo nicht mal ein Kinderwagen im Hausflur stehen darf! Aber da würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden. Die geben Auskunft auch wenn man kein Mitglied ist. Viel Erfolg
Gruß

Soweit die Teilungserklärung die Nutzung dieser geminschaftlichen Fläche nicht regelt und auch keine Hausordnung besteht, laden Sie sich in gut nachbarschaftlicher Art zum Grillen ein und machen Sie das Beste daraus!

Sehr geehrtes Forumsmitglied,

die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums darf ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nicht von einzelnen Nutzern wie Sondereigentum behandelt werden.

Weiterhin sehe ich hier durch den Gasgrill eine Brandlast, die im Fluchtwegsbereich sicherlich kritisch ist.

Gruß

Lars Timmermann
www.laren-property.de

Hallo,
leider kann ich Dir zu Deiner Anfrage keine verbindliche Auskunft geben, da ich mich mit diesem Thema noch nicht befasst habe. Ich gehe aber davon aus, dass der Bereich des Gemeinschaftseigentums nicht von einem Besitzer alleine belegt werden darf und Dein Nachbar hier nicht einfach Besitz ergreifen kann. Leider kommen bei Eigentumswohnungen solche Vorkommnisse häufiger vor und es kommt dadurch zu Zerwürfnissen der Parteien.
Ich hoffe Du kannst Deinen Nachbarn durch ein Gespräch von seinem Fehlverhalten überzeugen, ansonsten mußt Du wohl einen RA beauftragen, der ein Schreiben auf Unterlassung an Deinen Miteigentümer aufsetzt.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Falk

Hallo!
Eine rechtsverbindliche Auskunft kann ich hier leider nicht geben.
Wenn sich keine einvernehmliche Lösung finden lässt und Sie der Grill an der Stelle wirklich erheblich stört, hilft vermutlich nur der Gang zum Anwalt. Wenn ich recht verstanden habe, besteht die Eigentümergemeinschaft aus nur zwei Parteien, so dass eine Eigentümerversammlung wohl nichts bringt.
Oder Sie stellen in dem Bereich selbst etwas ab, vielleicht kommt Ihr Nachbar dann mal zum Nachdenken.

Viele Grüße
Thomas

Da kann ich dir leider nicht helfen.Hat der Nachbar keinen Garten?Im Eingang sieht das ja auch nicht schön aus.Manche Leute machen sowas auch nur um jemanden zu ärgern.Ich wünsche dir das der Nachbar ein bisschen Einsicht hat.Alles Gute für die Nachbarschaft Ralf

Hallo,
Klar kann man sich gegen zugestellte Flächen in einer hausordnung wehren aber einer Hausordnung muss die mherheit der Miteigentümer auch zustimmen.

Im Allgemeinen prüft man in sochen Fällen ob die Gehwege und Fluchtwege frei sind. Diese müssen aus Brandschutzgründen geräumt sein und dürfen nicht zu Stolperfalle in der Not werden. Das allein ist ein ausreichender Grund.

Der nächste Grund ist der Gasgriller selsbt, wenn dort noch eine Gasflasche angeschlossen ist, dann muss diese auch einen gewissen Abstand zu Wohnhäusern einhalten und sollte sowieso auf keinen Fall unbeaufsichtigt irgendwie in der Gegdend herum stehen. Brandschutz heißt auch hier das Zauberwort. Aber wichtiger wäre es sich immer gütlich mit seinen Nachbarn zu einigen und evtl. gemeinsam einen geeigneteren Abstellplatz zu finden sonst kann aus dem Grillvergnügen ein netter Nachbarschaftsstreit entbrennen und der ist sogar schlimmer als ein Hausbrand weil er schleichend die Seelen vergiftet und das Leben aller Bewohner vermiest.

Grillt einfach mal gemeinsam und trinkt ein Bier dabei - da lässt sich auch lockerer über Bedenken reden!

lIch bin kein RA und würde emlpfehlen, mich an die Polizei oder die Feuerwehr zu wenden, denn hier besteht sowohl Feuergefahr als auch Gefährdung dritter. Oder Rat holen bei der Feuerkasse, Ihr Haus ist doch bestimmt versichert? Haben Sie keinen Verwalter? Eine 08/15-Hausordnung würde reichen.

Leider kenne ich mich nicht damit aus.