Nutzung der Mietsache und Lärmbelästigung

Hallo Ihr Lieben,

es ist mal wieder soweit. Der Ärger nimmt kein Ende:

Der Mieter lebt in einer Mietwohnung. In dem Haus befinden sich ingesamt sechs Parteien. Zwei Parteien sind durch die Eigentümer vermietet, den Rest bewohnen die jeweiligen Eigentümer selbst.

Folgender Fall:
Mieter bekommt Anruf von Vermieter. Dieser lässt dem Mieter ausrichten, die Eigentümer der Wohnung fühlen sich vom Terrassenmobiliar des Mieters gestört und fordern die Beseitigung. Das Mobiliar besteht in diesem Falle aus einem Ledersessel, der auf der Terrasse steht (die Terrasse ist Mietgegenstand vom Mieter und gehört nicht der Gemeinschaft).
Es gab schon einmal die Forderung sich „vernünftige“ Möbel anzuschaffen (Rattan etc.). Der Forderung wird nicht nachgegeben, da sich die Terrasse unmittelbar an einer Hauptstraße befindet, die stark befahren ist und auch in der Umgebung öfter Dinge gestohlen werden bzw. Einbrüche stattfinden. Daher lässt der Mieter lieber einen Ledersessel auf der Terrasse, der wenn er gestohlen werden sollte, nicht ganz so schmerzlich vermisst werden würde wie eine neue Sitzgarnitur von entsprechendem Preis.
Was ist nun zu tun? Muss der Mieter den Sessel entsorgen?
Meines spärlichen Wissens nach darf ein Mieter, sofern es kein Sperrmüll etc ist, doch sein gemietetes Objekt so nutzen wie er es möchte?? (Kein Verstoß gegen Sitten, bzw. öffentliche Ärgernisse…)

Eine zweite Sache (leider):

Der Mieter wird seit geraumer Zeit durch den Lärm der über ihm wohenden Partei belästigt. Der Lärm setzt sich wie folgt zusammen:
Möbelrücken ab halb vier Morgens, lautes Klopfen im Badezimmer (man nimmt an es gehört zur Geräuschkulisse beim Rasieren, also schlagen des Rasieres auf das Waschbecken), Staubsaugen an Samstagen und Sonntagen ab sieben bzw. halb acht morgens. Hämmern an Feiertagen, Samstags- und Sonntagmorgens oder abends ab 21:30 Uhr.
Die Trittschalldämmung ist entweder nicht vorhanden in diesem Haus oder nur sehr schlampig gemacht worden, da man auch lautes Husten und Umhergehen auf Stöckelschuhen (auch schon ab vier bzw halb fünf morgens) mehr als gut hören kann.
Wie man sich vorstellen kann, ist die Schlafqualität der Mieter ziemlich schlecht durch diese Umstände.

Was kann man hier machen???
(ich glaube langsam ausziehen wäre das Beste…)

Vielen vielen Dank schonmal für jede Antwort!

Lieben Gruß
Daniela

Was ist nun zu tun? Muss der Mieter den Sessel entsorgen?
Meines spärlichen Wissens nach darf ein Mieter, sofern es kein
Sperrmüll etc ist, doch sein gemietetes Objekt so nutzen wie
er es möchte?? (Kein Verstoß gegen Sitten, bzw. öffentliche
Ärgernisse…)

Also ich kann mir nicht denken, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Mieter verpflichtet sein sollte, Teak-Holz oder Rattan Möbel auf seine Terasse zu stellen…

Der Mieter wird seit geraumer Zeit durch den Lärm der über ihm
wohenden Partei belästigt.

An den Vermieter wenden, der ist schon aus dem Mietvertrag verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Mieter die Mietsache ordnungsgemäß nutzen kann. Dazu gehört, dass er in seiner Wohnung nachts zum schlafen kommt.

Frank

Hallo,

es ist mal wieder soweit. Der Ärger nimmt kein Ende:

Der Mieter lebt in einer Mietwohnung. In dem Haus befinden
sich ingesamt sechs Parteien. Zwei Parteien sind durch die
Eigentümer vermietet, den Rest bewohnen die jeweiligen
Eigentümer selbst.

Folgender Fall:
Mieter bekommt Anruf von Vermieter. Dieser lässt dem Mieter
ausrichten, die Eigentümer der Wohnung fühlen sich vom
Terrassenmobiliar des Mieters gestört und fordern die
Beseitigung. Das Mobiliar besteht in diesem Falle aus einem
Ledersessel, der auf der Terrasse steht (die Terrasse ist
Mietgegenstand vom Mieter und gehört nicht der Gemeinschaft).

Dies ist zwar aus der Sicht des Mieters richtig, jedoch kann durch die Lagerung der alten Möbel durchaus die Aussenansicht des Gebäudes erheblich negativ beeinflusst sein. Dies wird man letztlich nur vor Ort prüfen können.

Es gab schon einmal die Forderung sich „vernünftige“ Möbel
anzuschaffen (Rattan etc.).

geht den Vermieter nichts an

Der Forderung wird nicht
nachgegeben, da sich die Terrasse unmittelbar an einer
Hauptstraße befindet, die stark befahren ist und auch in der
Umgebung öfter Dinge gestohlen werden bzw. Einbrüche
stattfinden. Daher lässt der Mieter lieber einen Ledersessel
auf der Terrasse, der wenn er gestohlen werden sollte, nicht
ganz so schmerzlich vermisst werden würde wie eine neue
Sitzgarnitur von entsprechendem Preis.
Was ist nun zu tun? Muss der Mieter den Sessel entsorgen?
Meines spärlichen Wissens nach darf ein Mieter, sofern es kein
Sperrmüll etc ist, doch sein gemietetes Objekt so nutzen wie
er es möchte?? (Kein Verstoß gegen Sitten, bzw. öffentliche
Ärgernisse…)

siehe oben, ist aber kein Verstoss gegen die Sitten, weshalb auch und auch kein öffentliches Ärgernis.

Eine zweite Sache (leider):

Der Mieter wird seit geraumer Zeit durch den Lärm der über ihm
wohenden Partei belästigt. Der Lärm setzt sich wie folgt
zusammen:
Möbelrücken ab halb vier Morgens, lautes Klopfen im Badezimmer
(man nimmt an es gehört zur Geräuschkulisse beim Rasieren,
also schlagen des Rasieres auf das Waschbecken), Staubsaugen
an Samstagen und Sonntagen ab sieben bzw. halb acht morgens.
Hämmern an Feiertagen, Samstags- und Sonntagmorgens oder
abends ab 21:30 Uhr.

Den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel abzustellen. Hier sollte der Mieter ein Lärmprotokoll führen um nachweisen zu können, wann die Störungen auftreten. Je nach Intension kann hier eine Mietminderung bis zu 20 %, in krassen Fällen bei Lärm am Morgen sogar bis zu 40 % geltend gemacht werden. Die Mietminderung muss schriftlich angedroht und die Mietzahlungen müssen unter Vorbehalt gestellt werden.

Die Trittschalldämmung ist entweder nicht vorhanden in diesem
Haus oder nur sehr schlampig gemacht worden, da man auch
lautes Husten und Umhergehen auf Stöckelschuhen (auch schon ab
vier bzw halb fünf morgens) mehr als gut hören kann.
Wie man sich vorstellen kann, ist die Schlafqualität der
Mieter ziemlich schlecht durch diese Umstände.

Was kann man hier machen???
(ich glaube langsam ausziehen wäre das Beste…)

Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter

Vielleicht hätte ich noch anführen sollen, dass die Sicht auf diesen erwähnten Sessel durch in dem kleinen Garten stehenden Buxbäume versperrt ist. Der Sessel kann also nur gesehen werden, wenn man in das Haus möchte. Im Klartext: wenn man auf die Terrasse starrt.
Es ist nur ein Sessel und keine Ansammlung oder dergleichen. Die Terrasse ist sonst frei und gepflegt.