Nutzung des Fahrradkellers

Hallo zusammen,
angenommen, man wohnte in einer Wohnanlage mit Fahrradkeller. In diesem Keller wäre noch Platz für weitere Räder, es stünden dort zwei Rad"gerippe" (Sattel und Reifen fehlen) und ansonsten einige Räder, die einen „Platten“ hätten (netterweise hätten sie diesen Platten, weil vor einigen Wochen in den Keller eingebrochen worden wäre und dabei die Reifen der Räder zerschnitten) und natürlich sonstige funktionstüchtige Räder jeglicher Qualität.

Langer Rede, kurzer Sinn:
Könnte die Hausverwaltung nach allgemeiner Ankündigung (zB „es werden diese (fahruntaugliche und ausgediente) Fahrräder ohne Ankündigung entsorgt. Die dadurch entstandenen Kosten werden wir im Zuge der Nebenkostenabrechnung an Sie weitergeben“) dies ungestraft tun und die Kosten entsprechend umlegen? Die fiktive Situtation sei so, dass es sich um eine neue, noch nicht mal ein Jahr alte Wohnanlage handeln würde… also noch keine jahrealter Räderfriedhof…

Dank für erhellende Info
Gruß
Xelya

Hallo,

die Hausverwaltung ist nicht im Recht. Sie muss die Besitzer ausfindig machen und diese zuerst einmal auffordern, zu erklären, ob der Platz weiterhin benötigt wird. Ob die Reifen zerstochen sind und die Räder stehen so am Platz geht zuerst mal die Hausverwaltung nichts an. Es kommt hier darauf an, dass ein Mieter berechtigt in diesem Platz das Fahrrad abgestellt hat. Die Hausverwaltung muss also alle Mieter anschreiben. Die Kosten sind nicht umlagefähig. Sie zählen zu den Verwaltungskosten/Bewirtschaftungskosten.

Hallo zusammen,

angenommen, man wohnte in einer Wohnanlage mit Fahrradkeller.
In diesem Keller wäre noch Platz für weitere Räder, es stünden
dort zwei Rad"gerippe" (Sattel und Reifen fehlen) und
ansonsten einige Räder, die einen „Platten“ hätten
(netterweise hätten sie diesen Platten, weil vor einigen
Wochen in den Keller eingebrochen worden wäre und dabei die
Reifen der Räder zerschnitten) und natürlich sonstige
funktionstüchtige Räder jeglicher Qualität.

Langer Rede, kurzer Sinn:
Könnte die Hausverwaltung nach allgemeiner Ankündigung (zB "es
werden diese (fahruntaugliche und ausgediente) Fahrräder ohne
Ankündigung entsorgt.

Die Hausverwaltung macht sich haftbar und wird entstehende Schäden zu ersetzen haben. Im Übrigen macht sich die Hausverwaltung möglicherweise, je nachdem wie sie handelt, sogar strafbar.

Die dadurch entstandenen Kosten werden

wir im Zuge der Nebenkostenabrechnung an Sie weitergeben")

Die Kosten sind nicht umlagefähig. Wenn die Hausverwaltung berechtigte Entsorgungen vornimmt, kann sie diese Kosten nur den jeweiligen Verursachern berechnen, keineswegs allen Mietern. In unserem Staat gilt das Verursacherprinzip.

dies ungestraft tun und die Kosten entsprechend umlegen? Die
fiktive Situtation sei so, dass es sich um eine neue, noch
nicht mal ein Jahr alte Wohnanlage handeln würde… also noch
keine jahrealter Räderfriedhof…

Ob eine neue Anlage oder alte spielt keine Rolle. Die Kosten tragen die Verursacher. Wenn jemand sein Rad ohne Luft stehen lässt und das Rad wird ( zuerst die Sicherung abgeklemmt ) entfernt, ist es im Hinblick auf das Sicherungskabel Sachbeschädigung und die Entfernung zumindest auch Sachbeschädigung. Im weiteren Sinne kann Diebstahl sogar vorliegen. Selbst dann, wenn ein Mieter ausgezogen istz, darf das Rad nicht einfach entsorgt werden, sondern der Mieter muss aufgefordert werden, binnen entsprechender Frist - mindestens 14 Tage - das Rad abzuholen und es muss angedroht werden, dass das Rad nach Fristablauf entsorgt wird.

Allerdings muss diese Androhung und dann auch Umsetzung angemessen sein. So kann ein relativ neues Rad, ohne Schäden nicht einfach entsorgt werden. Hier ist sind VM/Hausverwaltung verpflichtet, das Rad zu lagern und notfalls wird eine Stellgebühr verlangt, was also bedeutet, dass der Mieter jederzeit das Rad holen kann, wenn er die Stellgebühr bezahlt oder aber wenn der VM lange genug das Rad deponiert hat, dass die Stellgebühren den Wert des Rades ereichen, muss er dieses öffentlich versteigérn lassen. Über diese Versteigerung ist der Eigentümer zu benachrichtigen. Aus dem Erlös wird zuerst das Standgeld gezahlt und Überschüsse sind an den Eigentümer das Rades auszuhändigen.

Grüsse Günter

Vielen Dank, Günter! (owT)
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