Nutzung des Firmenwagens

Hallo zusammen,

mal folgender Sachverhalt angenommen:

Der „interne“ Mitarbeiter eines Personaldienstleister darf den Firmen-PKW, nach der 1 % Regelung, auch privat nutzen.
Nun wurde dem Arbeitnehmer zum 31. August 2012 gekündigt, mit sofortiger Freistellung der Arbeitsleistung.

Mitarbeiter wurde zur Rückgabe des Firmen-PKW zum 31. August 2012 gebten.

Hat der Mitarbeiter somit Anspruch auf die Rückzahlung der für den Monat August 2012 an/ausstehenden Tankrechnungen?

Freue mich auf zahlreiches Feedback.

Vielen Dank vorab.

Hallo,

Wenn die Tankrechnungen entsprechend der Vereinbarungen und des Arbeitsaufwands im August von der Firma vorher auch übernommen wurden, so sollte der August dabei doch auch kein Problem darstellen.

Da der MA allerdings mit sofortiger Wirkung freigestellt wurde, fiele letztlich auch keine Notwendigkeit hinsichtlich der Arbeit mehr an.

Wozu also den Firmenwagen dann weiter behalten wollen und ihn nicht gleich zurückgeben ? Natürlich gibt man ihn mit der Tankbefüllung zurück, wie man ihn seinerzeit bei Anstellung bekam.

Soweit zumindest eine laienhafte Anregung.

mfg

Ennlo

Hi!

Wozu also den Firmenwagen dann weiter behalten wollen und ihn
nicht gleich zurückgeben ?

Vielleicht, weil er ganz einfach Vertragsbestandteil ist?

Gruß
Guido

Wozu also den Firmenwagen dann weiter behalten wollen und ihn
nicht gleich zurückgeben ?

Vielleicht, weil er ganz einfach Vertragsbestandteil ist?

In diesem Zusammenhang heute drüber gefallen: http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/die…

LG
S_E

Hallo Guido,

Ich schrieb schon bewusst laienhaft.

Auf wessen Rücken rechnen die denn dann die Kosten für den PKW ab ?

2.Rückfrage: MA mit mit Erhalt der Kündigung ab sofort vom Dienst freigestellt.

Landen wir damit nicht gleih wieder beim Text der Eingangsfrage ? ( Wer bezahlt den Sprit dann für August, denn für die Firma muss ja nicht mehr gefahren werden nach Freistellung?

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Hi!

Ich schrieb schon bewusst laienhaft.

Und ich stellte bewusst eine Frage und traf keine absolute Aussage.:smile:

Auf wessen Rücken rechnen die denn dann die Kosten für den PKW
ab ?

Nun, ob die dort die Kosten auf die laufende Abteilung packen oder irgendwas eingerichtet haben, was extra für solche Fälle existiert, liegt in der Verantwortung des Unternehmens.

Landen wir damit nicht gleih wieder beim Text der
Eingangsfrage ? ( Wer bezahlt den Sprit dann für August, denn
für die Firma muss ja nicht mehr gefahren werden nach
Freistellung?

Das kommt zu fast 100% darauf an, was im Detail vereinbart ist.

Wenn der Wagen inkl. Sprit als Teil der Vergütung gesehen werden kann, dann ist er ebensowenig streichbar, wie das Gehalt.

Gruß
Guido

Danke für die Aufklärung hinsichtlich persönlicher Neugier.