Moin!
Es ist mir nicht gestattet, rechtsverbindliche Antworten zu geben…
Hallo!Ihre Rechtsfrage ist sehr schwierig und sicher nur gerichtlich zu entscheiden.
Ich verstehe grundsätzlich das problem nicht. Sie „nutzen“ auch das Haus als Mieter. Auch den Keller dürfen Sie nutzen. Wo ist das Problem?
Grüße
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Das Problem für mich stellt sich wie folgt da: Der Vermieter drohte mir (und kann das ja immer wieder), die Nutzung des Kellers zu entziehen, weil ich eine Instandsetzung in der Wohnung sozusagen verlangt habe, die er aber nicht eingesehen hat.
Ich möchte nicht unter der Bedrohung leben, wenn ich mein Recht als Mieter verlange, dass er mir dann einfach so an anderer Stelle, nämlich die Nutzung des Kellers, „eins auswischen kann“. Ich also mir gehörig überlegen muss, ob ich beispielsweise ein Garagentor selbst repariere, statt es vom Vermieter reparieren zu lassen, weil er mir sonst als „Strafe“ die Kellernutzung entzieht.
Moin!
Es ist mir nicht gestattet, rechtsverbindliche Antworten zu
geben.
Ich möchte auch weniger rechtsverbindliche Anworten, als rechts-plausible.
Hallo nochmal…
sie schrieben:
Das sehe ich auch so, nur: Muss er das beseitigen oder kann er auch sagen: Ich nutze ihn nicht, mir macht der Schaden nichts aus, also lasse ich ihn so. Habe ich kein Anrecht, dass er diesen in einen nutzbaren Zustand erhält?
Sie haben aber ein Anrecht, dass durch diesen Schaden kein Geruch oder Feuchtigkeit in Ihr gemietetes Haus eindringt.-
Wie gesagt: Es hat kein anderer Zugang zu diesem Keller, nicht
einmal der Vermieter, da nur wir den Schlüssel haben.
KOMISCH; was will er dann mit dem Keller, wenn er ohne Sie nicht hinein kann?
Bei uns ist das so: Es ist ein Bauernhaus, die Hälfte die vermietet ist, ist von der anderen vermieteten Hälfte eben durch Kellerraum und einem alten Waschhaus getrennt. Auch in den Heizraum können wir und auch die Mieter alle. Vermietet sind diese Räume nicht. Wir können auch nicht von diesen Räumen in die anderen Wohnungen. Sollte hier ein Wasserschaden /Geruchsbelästigung in die beiden Mietobjekte kommen würden wir dafür aufkommen müssen!
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiter helfen.
LG Petra
Hallo!
Die Nutzung des Kellers ist doch im Mietvertrag zugesichert, oder?
Moin,
genau so ist es.
den mietvertrag haben sie unterschrieben und so akzeptiert.
sollten es aber zu schäden aus dem keller kommen, liegen sie
in der beweislast-und erstmal zu ihren kosten-
mietverträge sind vollkommen frei, dürfen aber keine
benachteiligung in des sache ergeben, alles über dem
keller muss alles in ordnung sein.
unjd was sie benutzen müssen sie so verlassen wie sie
es vorgefunden haben. leider kann ich ihnen keine
positivere auskunft geben.
Hallo ,
das ist ja eine merkwürdige denkweise deines vermieters .
sicher wird er jeden schaden beheben müssen,ob dieser nun aus dem keller kommt oder nicht .
versichert ist das ganze haus über die gebäudeversicherung ,die du als mieter mitträgst.
lg pearly
Hallo Brückenzentrum!
Versuchen Sie es mit andersherum.
vielleicht so:
Ich möchte die Garage nicht mehr mieten, weil sie nicht in Ordnung ist. Da kommt man mit einigen Vermieter besser aus, als wenn man versucht auf seinem recht zu bestehen.
Viele Grüße in den Norden!:Moin,
genau so ist es.
Mieter möchte an dieser Stelle eine erste Zusammenfassung oder Bewertung geben:
Mieter dankt allen, die sich gemeldet haben.
Mieter sieht es zurzeit so:
Das Nutzungsrecht ist im Mietvertrag aufgenommen, damit Bestandteil des Mietvertrages.
Verträge können (im Ganzen und hier bestimmt) nur im Einvernehmen geändert werden.
Folglich ist es unerheblich, ob Mieter dafür Mietzins zahlt oder nicht: Es ist Bestandteil der Anmietung, da damit eine Eigenschaft zugesichert worden ist, nämlich diesen Keller zu nutzen.
Die Frage bleibt: Muss der Vermieter diesen Keller nutzbar erhalten?
Das ist ein prikäre situation. Ich bin mir sicher(99,9%)das er auch für Schäden im Keller aufkommen muß, auch wenn er nicht im Mietvertrag aufgeführt ist.Schließlich ist es sein Eigentum, und ein Schaden kann nachfolgend Schäden am gemieteten Objekt auslösen. So wie du das in deinen Beispielen schon erkannt hast.
Eine Lösung für das Problem ist meiner Meinung nach nur ein ausführliches Gespräch.Du hast aber auch die Möglichkeit, dich beim Mieterbund zu erkundigen. Die helfen dir sicher auch weiter und erklären dir genau deine Rechte und Pflichten, und auch die deines Vermiters. Kleiner Tip am Rande:" Mieter haben fast immer Recht-das deutsche Gesetz arbeitet meist für die Mieter!
Nicht mitvermietet heist nicht gemietet!
Was gibt es da zu zu fragen?
Nicht mitvermietet heist nicht gemietet!
Was gibt es da zu zu fragen?
Das, was in meiner letzten Stellungnahme steht.
Ich kann deine Antwort nur so deuten: Da nicht vermietet, muss der „Vermieter“ auch keinen Bestandserhalt durchführen.
Das widerspräche meiner Sicht, siehe letzte Stellungnahme. Deine Antwort war mir also nicht hilfreich. Vielleicht könntest du diese ja weiter ausführen.
Pico95:Wenn der Mietvertrag von euch unterschrieben wurde, könnt ihr nichts machen.Wenn allerdings Feuchtigkeit etc.in eure Wohnung (Haus)eindringen würde, könntet ihr Mietminderung geltend machen bzw.ie Sanierung
verlangen.