Guten Tag,
als ich im Urlaub war ist mir folgender Fehler unterlaufen:
Beim Abfragen meiner vom AG bereitgestellten E Mailadresse von Zuhause war unter den zahlreichen Mails auch 2 private Mails. Diese habe ich versehentlich beantwortet. Ich bin angestellt in der Firma und Betriebsratsmitglied. Nach der Bearbeitung habe ich den Outlook Abwesenheitsassisten wieder eingeschaltet und die Kontaktadresse meines Vertreters, ist so üblich in unserer Firma, dort hinterlegt. Von den beiden zuvor genannten Mails kam eine weitere Frage und diese haben sich dann etsprechend des Outlook Abwesenheitsassisten an meinen Vertreter gewandt. Dieser nette Kollege hat dann sofort am 13.12.09 unseren Chef informiert und die Inhalte der Mails weitergeleitet.
In meinem Arbeitsvertrag ist in Bezug auf eine private Nutzung der E Mailadresse kein Vermerk. In Betriebsvereinbarungen wird auf § 5 BDSG und § 88 TKG hingewiesen.
Womit muss ich rechnen bzw. was soll ich jetzt am Besten machen?
Danke
Gruß
Heintje
Hallo Heintje,
ich weiß nicht, was im §5 BSDG und im § 88 TKG steht und welche betrieblichen Richtlinien Ihr habt. Meine Auskünfte können daher keine Rechtsberatung ersetzen.
Wenn es keinerlei Einschränkungen gibt bei Euch, ist es also nicht verboten, die Mail-Adresse privat zu nutzen. Dann kann Dir auch nichts passieren.
Hast Du ein gutes Verhältnis mit Deinem Vorgesetzten? Dann kannst Du ihn in der Mittagspause sanft darauf ansprechen, was Dein „Kollegenschwein“ gepetzt hat. Vielleicht wartest Du auch einfach ab, ob Dein Vorgesetzter überhaupt darauf reagiert.
Evtl. kommt eine Abmahnung. Ob das überhaupt rechtens ist in Deiner Situation, kann ich nicht beurteilen, da ich die Umstände nicht kenne.
Jedenfalls mußt Du deshalb nicht mit einer Kündigung rechnen, wenn Du diese Befürchtung hast. Falls sich die Sache nicht in Luft auflöst, laß Dich von einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beraten.
Liebe Grüße und guten Rutsch
Heike