eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus wird ausschliesslich zu Hobbyzwecken (Betrieb einer Modellbahn) genutzt.
Diese Wohnung wird nicht im klassischen Sinne „bewohnt“. Der Eigentümer hat seinen Hauptwohnsitz in einem anderen Gebäude, er übernachtet nicht in der Wohnung und hält sich nur gelegentlich tagsüber darin auf.
Ist dies dann trotzdem noch immer eine Nutzung der Wohnung zu Wohnzwecken oder liegt bereits eine Zweckentfremdung vor?
In welchem Sinne Nutzung zu Wohnzwecken? Steuerlich oder
Melderrechtlich oder ???
Darf eine Wohnung als reiner Hobbyraum verwendet werden ohne daß der Besitzer darin lebt oder wäre dies Zweckentfremdung im Sinne einer Teilungserklärung oder einer etwaigen kommunalen Zweckentfremdungsverordnung?
Kann per Teilungserklärung oder Beschluß der anderen Eigentümer diese Form der Nutzung wirksam ausgeschlossen werden?
Solange keine gewerbliche Nutzung vorliegt, kann ich kein
Problem erkennen.
Vielen Dank für die Antwort.
Das Stichwort der gewerblichen Nutzung bringt mich aber auf eine Nachfrage. Angenommen der Eigentümer wäre ein freiberuflicher Fachbuchautor für Modellbahntechnik. Die Anlage kauft er zu dem alleinigen Zweck, diese als Gegenstand in seinen Büchern zu verwenden. Daher macht er auch die Wohnung komplett als Arbeitszimmer sowie die Anschaffungskosten der Bahn steuerlich geltend.
Rein äußerlich unterscheidet sich die Nutzung der Bahn aber keineswegs von einer rein hobbymäßigen Nutzung.
Bedeutet dieser Unterschied zur rein privaten Nutzung, der sich rein steuerlich, nicht aber wirklich sichtbar auswirkt, bereits eine Zweckentfremdung der Wohnung, gegen die per Teilungserklärung, Eigentümerbeschluß oder Zweckentfremdumgsverordnung vorgegangen werden könnte?
Bedeutet dieser Unterschied zur rein privaten Nutzung, der
sich rein steuerlich, nicht aber wirklich sichtbar auswirkt,
bereits eine Zweckentfremdung der Wohnung,
Das kann ich Dir nicht genau sagen, aber ich kann schildern, was ich bei der Suche nach Büroräumen erfahren habe. Aus Kostengründen wollte ich eine normale Wohnung anmieten, da bei mir auch nicht mit vielen Besuchern zu rechnen ist. Dem Vermieter habe ich erzählt, dass ich in der Wohnung nicht wohnen, sondern nur arbeiten möchte. Daraufhin verweigerte er die Vermietung, weil eine gewerbliche Nutzung für dieses Gebiet nicht vorgesehen war und für den Vermieter Nachteile gehabt hätte.
DEswegen bleibe ich bei meiner Aussage, solange es sich nur um eine private Nutzung handelt, im Sinne eines Hobbyraumes, sollte es keine Probleme geben.
Allerdings sollte die Hausratversicherung informiert werden, da die nicht ständige Bewohnung eine Risikoerhöhung darstellt.
Hi, ich weiss ja nicht wieso ein Autor plötzlich als Gewerbetreibender einzustufen wäre,
Also Schrfitsteller hatten schon immer Notizblock Schreibmaschine oder heute gar einen Computer Zuhause.
Ich würde da noch eher die steuerliche Absetzbarkeit einer Spielzeugeisenbahn samt Wohnung in Frage stellen, da dürfte doch eher ein Lager etc. aus steuerlicher Sicht angemessener sein.
"Betriebs"wirtschaftlicher vermutlich auch.
Es kann natürlich sein, dass das Fachbuch von wohnungsdominaten Spiegzeugeisenbahen handelt, dann sehe ich sowohl als auch kein Problem.
und wie heisst es so schön:
ianal
Hallo Claus,
Eine Eigentumswohnung darf - im Interesse der anderen Hausbewohner und Nachbarn - meist nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Der ausschliessliche Betrieb einer Modelleisenbahn ist kein Wohnen, also zweckwidrig. Ob es trotzdem praktisch moeglich waere, haengt davon ab, wie sehr sich die Hausbewohner/Nachbarn beeintraechtigt fuehlen.
Steuerrechtlich muss ein Verstoss gegen zivil- oder baurechtliche Vorschriften nicht relevant sein. Es kann auf die tatsaechliche Nutzung ankommen. Ausgaben fuer eine bestimmte freiberufliche Taetigkeit (Modellbahnbuecher) sind allerdings auch nur von den durch diese Taetigkeit erzielten Einkuenften abziehbar.
Gruss,
Moise