Nutzung eines nicht eingetragenen 2. Vornamens

Hallo,

wenn man schon als Kind einen zweiten Vornamen angenommen hat (nicht behördlich) und diesen als Erwachsener zum Abschluss von Verträgen oder auf Formularen als zweiten Namen neben dem offiziellen Vornamen oder auch als einzigen Namen ohne den offiziellen Vornamen nutzt, kann es dann zu rechtlichen Konsequenzen kommen?
Und wie geht man in diesem Fall z.B. beim Arbeitgeber, Schulanmeldungen o.ä. vor?

Zu welchen Problemen könnte es noch kommen?

Eine behördliche Eintragung ist leider nicht möglich.

Liebe Grüße

Dum

Hallo !

Warum wäre eine „behördliche“ Eintragung(Änderung des Namens) nicht möglich ?

Ein Beispiel für Probleme:

Kommunalwahl in Niedersachsen(11.9.2011). Briefwahl wird im Wahllokal mit ausgezählt.
Dazu werden die Wahlscheine,die bei der Briefwahl beigefügt werden müssen,auf die Unterschrift geprüft.
Meist ist es unleserlich,also OK in aller Regel.
Steht dort aber ein abweichender Vorname in der Unterschrift und wäre gut lesbar,dann würde ich als Wahlvorsteher den Wähler(Briefwahl) zurückweisen und als „nicht zugelassen“ aussondern.
Es bestünden erhebliche Zweifel daran,dass es der dort eingetragene Wähler war,der die „eidestattliche Versicherung“ der Eigenhändigkeit mit seiner Unterschrift bestätigt hätte.

Das ist nur ein Beispiel,aber es lassen sich sicher mehr finden,wo es wirkliche Problem geben kann,wenn Name auf dem Ausweis und Unterschrift nicht zusammen passen.
Ein Vertrag könnte ungültig sein,eine Fälschung der Unterschrift oder gar Urkundenfälschung steht im Raum.

MfG
duck313

Hallo,
man kann sich nennen (lassen) wie man will und auch Verträge unter dem Namen abschließen, so das gegenüber nichts dagegen hat oder z.B. per Gesetz verpflichtet ist den Kunden eindeutig zu identifizieren.
Amtlich hat man sich an den/die Vornamen auf der Geburtsurkunde zu halten (darf man aber frei auswählen, wenn da mehrere sind).
„Dummerweise“ wird recht schnell alles amtlich. Der Chef ruft (bald?) die Steuerdaten beim Finanz amt ab und meldet an die Sozialversicherung, wozu er den Namen braucht. Die Bank muß ihre Kunden identifizieren, sobald man das Konto also nutzt ist man auf dem Umweg auch schon wieder bei den „richtigen“ Vornamen. Auch Handyanbieter müssen ihre Kunden identifizieren (wobei die das teilweise recht locker handhaben) usw.

Cu Rene